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BFG RV/6100056/2022rechtskräftige Verurteilung im Finanzstrafverfahren hat Bindungswirkung für Verfahren gemäß § 11 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2022

…darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die rechtskräftige Verurteilung ist damit Tatbestandsmerkmals, der Haftungspflichtige selbst muss wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilt worden sein: Unbestritten ist, dass der Bf mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom Datum, Zahl unter…

UFSL RV/0406-L/08Rechtskräftige Verurteilung im Finanzstrafverfahren hat Bindungswirkung für Verfahren gemäß § 11 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2009

… 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus…

UFSW RV/0246-W/06Keine Haftung gemäß § 11 BAO ohne rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren…

UFSW RV/0245-W/06Keine Haftung gemäß § 11 BAO ohne rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens im finanzbehördlichen…

UFSL RV/0373-L/06Haftung gemäß § 11 BAO bei anhängigem VwGH-Verfahren betreffend die der Haftung zugrunde liegende rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2006

…Abgabenschulden ist laut einem Aktenvermerk des Finanzamtes auf Zahlungseingänge aus einem bereits abgeschlossenen Haftungsverfahren gegen BK zurückzuführen. In der gegenständlichen Berufung wird lediglich vorgebracht, dass aufgrund des derzeit anhängigen Beschwerdeverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof noch keine rechtskräftige Verurteilung des Berufungswerbers im Sinne des § 11 BAO vorliege. Gemäß …

UFSG RV/0769-G/09Haftung gemäß § 11 BAO, Einwendungen gegen die rechtskräftige Verurteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2010

…zusätzlich seine Tochter als Haftungspflichtige in Anspruch genommen worden sei. Er ersuche, diesen Sachverhalt aufzuklären. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag…

UFSW RV/3197-W/07Einzige Voraussetzung für die Haftung nach § 11 BAO ist die rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2008

…die rechtskräftigen Entscheidung der Gerichte und Finanzstrafbehörden gebunden wäre. Die Strafverfügung vom 13. Februar 2006 stelle somit die einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme zur Haftung gemäß § 11 BAO dar. Damit würden die Ausführungen des Bw. von vorn herein ins Leere gehen, da die finanzstrafbehördliche Verurteilung…

BFG RV/7200103/2017Haftung bei rechtskräftiger Verurteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2017

…Beteiligung erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Die Haftung des § 11 setzt eine rechtskräftige Verurteilung des Haftungspflichtigen voraus. Diese Verurteilung ist Tatbestandsmerkmal der Haftungsbestimmung. (Ritz, BAO, § 11…

UFSW RV/1392-W/06Einwendungen dahingehend, dass dem Bw. kein Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben treffe, können im Haftungsverfahren gemäß § 11 BAO bei vorliegender rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes nicht mit Erfolg eingewendet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…Bw. im Finanzstrafverfahren zur Zahl XYZ rechtskräftig verurteilt worden. Als Grundlage der Verurteilung und der Strafbemessung habe die nicht entrichtete Umsatzsteuer Mai bis Dezember 2001 und Jänner bis Mai 2002 in einer Höhe von insgesamt € 132.005,92 gedient. Dagegen beantragte der Bw. rechtzeitig…

UFSW RV/0248-W/06Haftung gemäß § 11 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…Abs. 2 BAO erstreckt sich die persönliche Haftung des Bw. auch auf die Nebenansprüche und zwar auf mit den haftungsgegenständlichen Lohnabgaben im Zusammenhang stehenden Säumniszuschläge. Da eine rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens für alle übrigen vom erstinstanzlichen Haftungsbescheid umfassten Abgaben nicht vorliegt…

UFSW RV/0247-W/06Haftung gemäß § 11 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…2 BAO erstreckt sich die persönliche Haftung des Bw. auch auf die Nebenansprüche und zwar auf den Säumniszuschlag für Lohnsteuer Oktober 2002 in Höhe von € 113,37. Da eine rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens in Bezug auf Körperschaftsteuer 2002 und 10…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 1/3

…Hinsichtlich jener Haftungsabgaben, die Gegenstand des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens gegen den Berufungswerber gewesen, vom Schuldspruch umfasst und noch rückständig wären (Lohnsteuer 1997, Dienstgeberbeitrag 1997), müsse aufgrund rechtskräftiger Verurteilung des Berufungswerbers nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG (Hinterziehung von Lohnsteuer 1997 und Dienstgeberbeiträgen 1997 infolge getätigter…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 2/3

…Trennungs- und Kilometergelder "schwarz" abgerechnet wurden, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine rechtskräftige Verurteilung im Haftungsverfahren zur Frage, ob haftungsgegenständliche Abgaben hinterzogen wurden, bindend. Diese Bindungswirkung erstreckt sich auf den Schuldspruch und…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 3/3

führt rechtsmittelbegründend, weshalb Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Haftungszeitraum unmittelbar vor Konkurseröffnung nicht mehr entrichtet werden hätten können, auch an, dass ihm damals ausschließlich die Mittel des Zessionsrahmens bei der Hausbank mit einer Maximalhöhe von cirka 75 % des Monatsumsatzes der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung gestanden wären…

UFSW RV/3316-W/12Rechtskräftige Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG als Tatbestandsvoraussetzung des § 11 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2013

…jedoch inzwischen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht worden. Dieses habe berechtigte Chancen auf Erfolg. In diesem Fall würde der VwGH wieder aufheben und das Erfordernis einer rechtskräftigen Verurteilung gemäß § 11 BAO wäre daher nicht mehr gegeben. Im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 20 BAO wäre dies im…

BFG RV/7100021/2015Haftung wegen rechtskräftiger Verurteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.10.2017

… 11 BAO haften bei vorsätzlicher Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag um den die Abgaben verkürzt wurden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der Haftungsbestimmung des § 11 BAO ist die rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens. Im gegenständlichen Fall wurde Herr GT…

UFSW RV/3104-W/12Bindungswirkung an die Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung und Ermessensübung bei mehreren zur Haftung herangezogenen Gesamtschuldern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2013

…hat, dass er die zur Täuschung verwendeten, manipulierten Unterlagen hergestellt hat. Das Landesgericht XY hat über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 206.000,00 verhängt. Die rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen des Vorsatzdeliktes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a…

UFSW RV/3105-W/12Bindungswirkung der gerichtlichen Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung im Haftungsverfahren gemäß § 11 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2013

…dass im Strafverfahren eine gründliche Aufarbeitung dieses Problemkreises zur Klärung der persönlichen Verantwortung des Bw. unterblieben sei. Es werde eingewendet, dass eine Bindungswirkung hinsichtlich der rechtskräftigen Verurteilung beim Landesgericht XY nicht gegeben sei. Es werde auch zu diesem Themenkreis auf das Gutachten des E. verwiesen…

UFSZ3K ZRV/0032-Z3K/12Entstehung der Zollschuld gemäß Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK; Bindungswirkung an rechtskräftige Strafurteile
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.02.2013

…gerichtliche oder verwaltungsbehördliche) Entscheidung für den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen als Voraussetzung fordert. Diesfalls (z.B. § 11 BAO - gefordert ist eine rechtskräftige Verurteilung) ergibt sich eine Bindung aus der Tatbestandswirkung. Von der amtswegigen Erforschung abgabepflichtiger Fälle (§ 115 Abs. 1 BAO) und von der Vorfrage (§ 116 Abs…

BFG RV/7100231/2024Haftung nach § 11 BAO kann mit dem Einwand, die strafrechtliche Verurteilung sei zu Unrecht erfolgt, nicht mit Erfolg bekämpft werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.04.2025

…der das Bundesfinanzgericht nicht abgewichen ist, geklärt. So ist insb. geklärt, dass eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung auch dann Bindungswirkung für der Haftungsverfahren nach § 11 BAO entfaltet, wenn sie rechtswidrig sein sollte. Das bei Anwendung von Haftungsbestimmungen auszuübende Ermessen geht, sofern weder Ermessensmissbrauch noch Ermessensüberschreitung vorliegt…