…die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Rechtliche Beurteilung: Vereinnahmung liegt in dem Zeitpunkt vor, in dem der Steuerpflichtige über den Wert der Gegenleistung rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Dass der Bw zeitweise im Jahr 2004 nicht im…
…Vermögen Grundstücke gehörten, weil ein solcher Erwerb nicht die unmittelbare Herrschaft und zwar die volle rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Grundstück im Sinne des §51 ff Bewertungsgesetz vermittle, sondern ein Anteil an einer Gesellschaft und nicht an einem Grundstück erworben werde, so ist dazu…
…der Liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 16. Dezember 2003). Folglich ist die Ehegattin des Berufungswerbers - entgegen dessen Ausführungen - im Hinblick auf die Zusatzrente weder Anspruchsberechtigte noch Auszahlungsberechtigte. Damit hat der Berufungswerber aber zweifellos sowohl die rechtliche als auch die wirtschaftliche Verfügungsmacht über diesen Teil der…
…begründet. Nach § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich und wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Zu den Rechtsvorgängen im Sinne des § 1 Abs. 2 GrEStG gehört auch…
…den Verzicht auf die Verpflichtung des Berufungsführers hinsichtlich jeder Verfügung über die Wohnung die Zustimmung von SM einzuholen und das als Sicherung für das wirtschaftliche Eigentum eingeräumte Vorkaufsrecht, hat SM dem Berufungsführer die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über ihren Hälfteanteil an der berufungsgegenständlichen Wohnung eingeräumt…
…da der Bw. aufgrund der freien Übertragbarkeit (einem der wesentlichsten Eigentümerrechte) der Optionen und deren unbedingter Einräumung bereits zu diesem Zeitpunkt (also im Jahr 1994) die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Optionen erlangt habe Tätigkeit in X. Der Bw. sei im fraglichen Zeitraum in…
…die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Betrag erlangt (§ 2 Abs 2 EStG iVm § 7 KStG). Auf die Frage, ob der Zahlung eine reale Leistung zugrunde liegt, kommt es nicht an. Selbst wenn die Leistung fingiert ist, wird die Gesellschaft durch den tatsächlichen Geldzufluss wirtschaftlich…
…sei, sich die gutgeschriebenen Beträge auszahlen zu lassen oder zu reinvestieren. Insofern sei die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht gegeben und die Nichtauszahlung der Beträge nicht auf eine Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Schuldners zurückzuführen gewesen. Die Gutschriften hätten bis zum Zusammenbruch des Anlagemodells im 3. Quartal…
…ein den Gf. treffendes Unternehmerwagnis. Da das Unternehmen der Berufungswerberin im Kalenderjahr 1999 noch nicht insolvent war und der wesentlich beteiligte Gf. über den Betrag die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht hatte, gilt die gutgeschriebene Geschäftsführerentlohnung 1999 als zugeflossen (VwGH 13.12.1995, 95/13/0246…
…8). Zudem sei nach der Rechtsprechung des VwGH insbesondere von Bedeutung, wer die Chance der Wertsteigerungen oder das Risiko von Wertminderungen trage und wer über ein Wirtschaftsgut in der Intensität die Herrschaft bzw. wirtschaftliche Verfügungsmacht ausübe, die der Stellung des uneingeschränkten Eigentümers entspreche (vgl. VwGH…
…Erbschaft, Legat oder Schenkungsgegenstand anzunehmen bzw. den Kaufgegenstand zu erwerben und so die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Sache zu erlangen. Zur Beibehaltung bestimmter (Gewinnerzielungs-) Absichten des Rechtsvorgängers ist ein Rechtsnachfolger durch Vorschriften des Zivilrechtes allein (hier: des Erbrechtes) nicht gebunden. Schon dies zeigt…
…eigenen Entscheidung, Erbschaft, Legat oder Schenkungsgegenstand anzunehmen bzw. den Kaufgegenstand zu erwerben und so die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Sache zu erlangen. Zur Beibehaltung bestimmter (Gewinnerzielungs-) Absichten des Rechtsvorgängers ist ein Rechtsnachfolger durch Vorschriften des Zivilrechtes allein nicht gebunden. Schon dies zeigt, dass…
…eigenen Entscheidung, Erbschaft, Legat oder Schenkungsgegenstand anzunehmen bzw. den Kaufgegenstand zu erwerben und so die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Sache zu erlangen. Zur Beibehaltung bestimmter (Gewinnerzielungs-)Absichten des Rechtsvorgängers ist ein Rechtsnachfolger durch Vorschriften des Zivilrechtes allein nicht gebunden. Schon dies zeigt, dass…
…Es existieren keinerlei - weder mündliche noch schriftliche- Nebenabreden. Dadurch steht völlig außer Zweifel, dass die Verkäuferin die volle rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Wohnung wiedererlangte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Wohnung später an die Tochter der Berufungsführerin veräußert wurde…
…des maßgeblichen Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich war. Gemäß § 167 Abs 2 BAO idgF war bei Beantwortung der berufungsgegenständlichen Sachfrage unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht als erwiesen anzunehmen…
…innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Zugeflossen sind Einnahmen dann, wenn der Steuerpflichtige die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über sie erhält. Dieser Grundsatz gilt auch im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen, somit auch für verdeckte Ausschüttungen (vgl. VwGH 16.12…
…weiterhin bei ***Kommanditist-Bf*** und ein Eigentumsübergang im Sinne des § 24 BAO sei nicht erfolgt. Laut erteilter Rechtsauskunft der zugezogenen Rechtsanwälte bleibe jedoch dem zivilrechtlichen Eigentümer bei einer derartigen Konstellation nur das ausschließliche formale (=sachenrechtliche) Eigentum im Grundbuch ohne jede tatsächliche rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht…
…in jedem Fall und somit auch dann gegeben, wenn ein fremder Dritter dieses Markenrecht erwerbe. Der bloße Umstand, dass der Erwerber eine Tochtergesellschaft ist, vermag daran nichts zu ändern. Das Argument, die S habe als 100%ige Gesellschafterin weiterhin die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Markenrecht…
…"rechtlich und wirtschaftlich" (VwGH 19.6.2002, 98/15/0142) verfügen kann. Ein Eigentumsübergang nach den Vorschriften den bürgerlichen Rechts ist nicht erforderlich (VwGH 12.12.78, 2090/78), wohl aber eine objektive und tatsächliche Verfügungsmacht eines in Geld ausdrückbaren Vorteils und nicht nur einer…
…habe können. Keinesfalls sei aber eine rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Liegenschaft an sich übertragen worden. Um Grunderwerbsteuerpflicht auszulösen, müssten im Streitfall nicht vorliegende besondere Umstände hinzukommen, welche die wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes auf eigene Rechnung ermöglichen würden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…