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UFSW RV/0394-W/02Anpassung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung der mit RV/0369-W/02 vom 24.7.2007 herabgesetzten Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…gemäß § 212a BAO ist nicht möglich (VwGH 20.3.2003, 2003/17/0082). Da die Berufungsentscheidung vom selben Tag den Rechtsgebührenbetrag herabsetzte, waren die Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages anzupassen. Im Übrigen war die Berufung gegen den Bescheid betreffend Aussetzungszinsen abzuweisen, da die Bw…

UFSW RV/1659-W/07Aussetzungszinsen nach Ablauf der Aussetzung wegen Berufungsvorentscheidung bei rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages nach Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der Erlassung des diesen Antrag erledigenden Bescheides nicht festzusetzen…

UFSW RV/0162-W/07Säumniszuschlag bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

…Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 212 Abs. 2 letzter Satz BAO von Amts wegen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Rz 308: Unter nachträglicher Herabsetzung einer Abgabenschuld ist jede nach Einreichen des Ansuchens um Zahlungserleichterung durch Bescheid (ausgenommen Bescheide im Einhebungsverfahren, die Abschreibungen von Abgaben…

UFSI RV/0330-I/05Aussetzungszinsen: Rückwirkende Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages iSd § 212a Abs. 9 drittletzter Satz BAO bei Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind…

BFG RV/5101389/2019Berücksichtigung von berichtigten Lohnzetteln nach Feststellung von Schwarzgeschäften beim Arbeitgeber
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2020

…Einkommensteuerbescheides zu berücksichtigen. Es ist nicht relevant, warum dieser Bescheid erst nach dem 30. September erlassen wurde. § 205 BAO sieht keine Regelung vor, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages…

BFG RV/5200071/2015Keine Aussetzungszinsen bei rückwirkender Beseitgung des Abgabenanspruchs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.10.2020

…den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der Erlassung des…

UFSW RV/0765-W/06Säumniszuschlag für vor Konkurseröffnung fällig gewesene Anspruchszinsen unter Berücksichtigung von Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…231 ausgesetzt ist. Gemäß § 217 Abs. 8 lit. b BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Dies gilt sinngemäß für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen…

UFSW RV/0170-W/03Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Erweist sich daher der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig bzw. wie im gegenständlichen Fall dargestellt wird als gemeinschaftsrechtswidrig und wird er entsprechend geändert, so wird…

UFSW RV/0324-W/03Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Daraus ergibt sich, dass die Vorschreibung der Anspruchszinsen nicht erfolgreich mit dem Argument angefochten werden kann, dass der maßgebende Einkommensteuerbescheid inhaltlich…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…564: Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der auf Grund des Aussetzungsantrages bzw. der Bewilligung der Aussetzung für die Zinsenberechnung maßgeblichen Abgabenschuld hat die Festsetzung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Unter nachträglicher Herabsetzung der Abgabenschuld ist jede nach Einreichung des Aussetzungsantrages eingetretene…

BFG RV/3100031/2023Neuberechnung eines Säumniszuschlages bei nachträglicher Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2023

…entrichten." § 217 Abs. 8 Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: "(8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205…

BFG RV/6100184/2010Aufhebung des Bescheides betreffend des Säumniszuschlages, wenn der (Stamm-)Abgabenbescheid ersatzlos aufgehoben wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2019

…Entrichtung der betreffenden Abgabe besteht. Nach § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Solche Herabsetzungen können beispielsweise durch Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte erfolgen (Ritz, BAO 6 , …

BFG RV/2100463/2023Aussetzungszinsen: Vorlageantrag bewirkt keine Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen für die Dauer des Zahlungsaufschubs bis zur Beschwerdevorentscheidung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2023

…5, Abs. 5a) anlässlich der rechtskräftigen Erledigung der Bescheidbeschwerde (Abs. 1) hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (§ 212a Abs. 9 BAO). Mit seinem Vorbringen zeigt der Beschwerdeführer keine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Aussetzungszinsenbescheide auf. Durch den neuerlichen Antrag auf Aussetzung…

UFSG RV/0472-G/10Säumniszuschlag: Objektive Säumnisfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2011

…Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (beispielsweise durch Berufungsentscheidung: Ritz, BAO3, § 217 Tz 51) auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. Die Aussetzung der Einhebung von Säumniszuschlägen bei Anfechtung des Stammabgabenbescheides ist möglich (vgl. Ritz, BAO3…

UFSG RV/0530-G/11Säumniszuschlag: Objektive Säumnisfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2011

…Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (beispielsweise durch Berufungsentscheidung: Ritz, BAO3, § 217 Tz 51) auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. Die Aussetzung der Einhebung von Säumniszuschlägen bei Anfechtung des Stammabgabenbescheides ist möglich (vgl. Ritz, BAO3…

UFSW RV/0415-W/05Säumniszuschlag bei Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 16 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (…

UFSS RV/0039-S/02Festsetzung von Stundungszinsen bei beantragter Berichtigung des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Aufgrund der Änderung des § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) hat, ab dem 30. Dezember 2000, die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages über Antrag des…

UFSW RV/2886-W/10Aussetzungszinsen nach Aufhebung der das Berufungsverfahren abschließenden Berufungsentscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011

…von einem Prozent über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben…

UFSW RV/1197-W/03Zahlungserleichterung, erhebliche Härte, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2003

…Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Abs.3 Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung durch Abänderung oder Zurücknahme des Bescheides widerrufen (§ 294), so steht dem…