…mit dem Kunden über ihn erbracht wird (Laudacher, Zurechnung von Bordellumsätzen an die Betreiber von Lokalitäten mit Separees bzw. Gästezimmern, SWK 2005, S 899, 1323). Von einer offenkundigen Erfolglosigkeit kann somit keine Rede sein. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14. September 2011
…lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden…
…wenn die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels offenkundig sei. Nach herrschender Kommentarmeinung (Stoll, BAO, Anm. zu § 212a, 2273) würde eine solche Abweisung lediglich dann in Betracht kommen, wenn die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar wäre. Konkret…
…1 BAO für das Jahr 2004 auszusetzender Betrag an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.285,69 ergibt, welcher ohnehin mit Bescheid vom 29. August 2007 ausgesetzt wurde. Eine offenkundige Erfolgloskeit der Berufung vom 20. Mai 2005 gegen den Bescheid vom 21. April 2005 bzw…
…Umsatzsteuer 7-12/2001 und der Umsatzsteuer 1-4/2002 gemäß § 281 BAO bis zur Beendigung des beim Verwaltungsgerichtshofes zur Zahl 2002/13/0066 schwebenden Verfahrens ausgesetzt. Von einer offenkundigen Erfolglosigkeit kann somit keine Rede sein, zumal auch bereits von 11. Juni 2003 bis 17…
…des Tatbestandes nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO auf Fälle offenkundiger Erfolglosigkeit einer Bescheidbeschwerde bietet der Text der zitierten Bestimmung keinerlei Raum (VwGH 26.7.1995, 95/16/0018). Die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels muss für jede mit der Sache vertraut gemachte, urteilsfähige und objektiv…
…vom 17.5.2001, 2000/16/0383 ist eine Aussetzung der Einhebung wegen einer wenig erfolgversprechenden Berufung erst dann zu verfügen, wenn für die Berufung offenkundige Erfolglosigkeit gegeben ist, die Berufung sich also offenbar mutwillig gegen (von Höchstgerichten) einwandfrei geklärte Rechtsfragen, oder gegen den eindeutig…
…aus der erkennbar ist, ob die zur Annahme des dem Bescheid zugrunde liegenden Sachverhaltes führenden Schlussfolgerungen den Erfahrungen des Lebens und den Denkgesetzen entsprechen. Somit ist der angefochtene Bescheid tatsachenwidrig, weil es keine "offenkundige" Erfolglosigkeit der Rechtsmittel gibt, rechtswidrig, weil eine gewährte Aussetzung nur durch…
…0216, ist es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Die endgültige Klärung der hier strittigen Rechtsfrage hat daher im diesbezüglichen Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen. Im Hinblick auf diesen Sachverhalt kann daher keine offenkundige Erfolglosigkeit des Rechtsmittels festgestellt werden, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, am…
…0216, ist es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Die endgültige Klärung der hier strittigen Rechtsfrage hat daher im diesbezüglichen Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen. Im Hinblick auf diesen Sachverhalt kann daher keine offenkundige Erfolglosigkeit des Rechtsmittels festgestellt werden, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, am…
…erfolgversprechend" iSd § 212a BAO gewesen sei. Die von der Judikatur verlangte offenkundige Erfolglosigkeit der Bescheidbeschwerde als maßgebliches Kriterium für die Abweisung eines Aussetzungsantrages liege hier gerade nicht vor! ---//--- Mit Vorlagebericht vom 25.08.2023 nahm das Finanzamt zum Vorlageantrag der Bf. Stellung und führte aus…
…Beschlüsse des VwGH (26.6.2014, 2011/16/0158; 29.8.2013, 2012/16/0188) die offenkundige Erfolglosigkeit der Rechtsmittel gegen die Stammabgabe, da der VwGH in diesem Verfahren die Behandlung der Beschwerden gemäß § 33a VwGG abgelehnt habe. Daraus könne jedoch nicht der Schluss gezogen…
…der Berufungserledigung. Es sei klar ersichtlich, dass im vorliegenden Fall die Verjährung nicht eingetreten sein könne. Damit könne aber keinesfalls von einer offenkundigen Erfolglosigkeit des Rechtmittels gesprochen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212 a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren…
…tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige…
…abzugsfähige - Betriebsausgabe handle. Zudem habe von den Geschäftsessen auch *Vater* profitiert, da auch diesem der Werbewert zugekommen sei. Selbst eine Erfolglosigkeit eines Bewirtungsaufwandes schließe dessen betriebliche Erforderlichkeit nicht aus. In der mündlichen Verhandlung brachte *Sohn* vor, sein Vater habe an "manchen" Geschäftsessen teilgenommen, er könne…
…tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige…
…BAO entweder tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind. Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige") Uneinbringlichkeit…
…Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO-Kommentar, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige…
…Durch eine diesbezüglich überschlägige gebotene Prüfung durch das BFG im Rahmen des gegenständlichen Aussetzungsverfahrens ha sich die offenkundige Erfolgslosigkeit des Rechtsmittels bestätigt. Die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels ist für eine mit dem Sachverhalt und der ständigen Judikatur zum Ablagern von Bodenaushub und von Baurestmassen vertraut gemachte…
…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen sei. Ein Rechtsmittel erscheine nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig sei. Als offenkundig erfolglos könne eine Beschwerde etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen sei…