…2002, 2000/13/0051; VwGH 24.6.2004, 2000/15/0140) der Umsatzsteuer. Da die Bw. somit eine der ständigen Judikatur der Höchstgerichte widersprechende Position bezieht, kann die Berufung als offenkundig erfolglos angesehen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. Mai 2008
…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…
…mit dem Kunden über ihn erbracht wird (Laudacher, Zurechnung von Bordellumsätzen an die Betreiber von Lokalitäten mit Separees bzw. Gästezimmern, SWK 2005, S 899, 1323). Von einer offenkundigen Erfolglosigkeit kann somit keine Rede sein. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14. September 2011
…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…
…lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden…
…wenn die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels offenkundig sei. Nach herrschender Kommentarmeinung (Stoll, BAO, Anm. zu § 212a, 2273) würde eine solche Abweisung lediglich dann in Betracht kommen, wenn die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar wäre. Konkret…
…der offenkundig ergänzungsbedürftig ist und der vom Unabhängigen Finanzsenat nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu beurteilen sein wird. Bei dieser Sachlage kann daher keine Rede davon sein, dass die Berufung offensichtlich aussichtslos ist. Die herangezogene Bestimmung erfordert ja nicht eine Abwägung der Erfolgschancen eines…
…Umsatzsteuer 7-12/2001 und der Umsatzsteuer 1-4/2002 gemäß § 281 BAO bis zur Beendigung des beim Verwaltungsgerichtshofes zur Zahl 2002/13/0066 schwebenden Verfahrens ausgesetzt. Von einer offenkundigen Erfolglosigkeit kann somit keine Rede sein, zumal auch bereits von 11. Juni 2003 bis 17…
…zu bewilligen, soweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist, das…
…Eine Beschwerde erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als ihre Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Beschwerde etwa dann angesehen werden, wenn das Berufungsbegehren mit der Rechtslage eindeutig in Widerspruch steht oder der Abgabepflichtige eine der ständigen Judikatur der Höchstgerichte widersprechende Position bezieht (vgl…
…vom 17.5.2001, 2000/16/0383 ist eine Aussetzung der Einhebung wegen einer wenig erfolgversprechenden Berufung erst dann zu verfügen, wenn für die Berufung offenkundige Erfolglosigkeit gegeben ist, die Berufung sich also offenbar mutwillig gegen (von Höchstgerichten) einwandfrei geklärte Rechtsfragen, oder gegen den eindeutig…
…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Beschwerde etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…
…Dagegen wurde ein Vorlageantrag eingebracht und gleichzeitig wiederum die Aussetzung der Einhebung beantragt. Der Sachbearbeiter der Beschwerdevorentscheidung hält auf Grund seiner fundierten Entscheidung jetzt die Beschwerde für "wenig erfolgversprechend" bzw. für "offenkundig erfolglos". 24.3. Fragestellung Ist der Antrag auf Aussetzung der Einhebung nun abzuweisen…
…werde, in denen er sich auf gesicherte Erfahrungstatsachen oder auf eine längerwährend unbeanstandet geübte Verwaltungspraxis stütze. Die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels sei offenkundig, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (VwGH 17.5.2001…
…Ein Widerruf komme in Betracht, wenn eine Aussetzung bewilligt worden sei, weil die Beschwerde zunächst nicht offenkundig erfolglos erschienen sei, aber in weiterer Folge die den Gegenstand des Beschwerdebegehrens bildende Rechtsfrage im Hinblick auf (ein) zwischenzeitig in einem anderen Verfahren ergangenes, den Standpunkt der Abgabenbehörde…
…nicht. Ein Widerruf kommt in Betracht, wenn eine Aussetzung bewilligt wurde, weil die Beschwerde zunächst nicht offenkundig erfolglos erschien, aber in der weiteren Folge die den Gegenstand des Beschwerdebegehrens bildende Rechtsfrage im Hinblick auf ein zwischenzeitig in einem anderen Verfahren ergangenes, den Standpunkt der Abgabenbehörde…
…die Stattgabe des Aussetzungsantrages. Eine Abweisung komme nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (eine gewisse Parallele zu § 35 AVG "offenbar…
…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…
…insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist…
…Aussagen bzw. Argumente vorgebracht worden, sodass nach Ansicht des Finanzamtes - soweit das Berufungsbegehren über die in den bereits teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidungen berücksichtigten Änderungen hinausgehe - von der offenkundigen Erfolglosigkeit der Rechtsmittel bzw. des Vorlageantrages auszugehen sei. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 3. Dezember 2008…