…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da die Bw. die Berufung mit Schreiben vom…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit 17. Juli 1995 die Berufungsentscheidung in…
…zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist ein offenes Rechtsmittelverfahren. Die Berufungsentscheidung erging am 9.4.2010 (UFS 9.4.2010, RV…
…zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da der Unabhängige Finanzsenat mit heutigem Tag die Berufungsentscheidung UFS RV/0743-W…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Grunderwerbsteuersache selbst ergangen ist…
…nicht möglich (VwGH 20.3.2003, 2003/17/0082). Ein "offenes Berufungsverfahren" liegt auch dann nicht mehr vor, wenn über die Berufung noch in einem nach Ergehen einer verfassungsgerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Entscheidung fortgesetzten Verfahren zu entscheiden ist (UFS 13.3.2007, RV/0297-W/06…
…eine Aussetzung der Einhebung, dass eine Beschwerde gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren, das im gegenständlichen Fall durch die Erlassung der Beschwerdevorentscheidung vom selben Tag in der Glücksspielabgabensache selbst nicht mehr offen wäre. Der Aussetzungsantrag sei…
…BAO fordert ausdrücklich für eine Aussetzung der Einhebung, dass eine Berufung gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig ist. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da am 17. Juli 2006 eine Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. …
…zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da eine Berufungsvorentscheidung in der Gebührensache selbst bereits am 2. Oktober…
…der Einhebung fordere, dass eine Berufung gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Der Zahlungsaufschub ende daher anlässlich einer über die Berufung ergehenden Erledigung. Bei Abweisung einer Berufung durch das Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung sei, im Falle einer…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist…
…belangte Behörde verabsäumt habe, die behauptete fehlende Ungewissheit durch entsprechende Ermittlungsschritte zu dokumentieren. Insbesondere hätten gerade im Zuge einer Außenprüfung getätigte Ermittlungsschwächen der Abgabenbehörde in ein - bis dato noch offenes Rechtsmittelverfahren - betreffend das Jahr 2009 gemündet, wobei vorangeführte Fehler Auswirkungen in die Folgejahre zeitigen, bzw…
…wurde Verfahrensverlauf betreffend Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 14.02.2018: Am 06.10.2008 erging der Erstbescheid in dem die Einkommensteuer 2006 vorläufig festgesetzt wurde. Als Grund für die Vorläufigkeit wurde ein nicht näher bezeichnetes offenes Rechtsmittelverfahren angegeben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft…
…2014, 2015 und 01-06/2016 seien am 16.08.2016 mittels Beschwerde bekämpft worden. Hier liege ebenfalls ein offenes Rechtsmittelverfahren vor, eine Beschwerdevorentscheidung sei bis dato nicht ergangen. Die angeführten Beträge hätten grundsätzlich auf Vorschreibungen von Kommunalsteuern für Vortragende beruht. Betreffend die kommunalsteuerrechtliche Behandlung…
…2014, 2015 und 01-06/2016 seien am 16.08.2016 mittels Beschwerde bekämpft worden. Hier liege ebenfalls ein offenes Rechtsmittelverfahren vor, eine Beschwerdevorentscheidung sei bis dato nicht ergangen. Die angeführten Beträge hätten grundsätzlich auf Vorschreibungen von Kommunalsteuern für Vortragende beruht. Betreffend die kommunalsteuerrechtliche Behandlung…
…der Einhebung zu Unrecht abgelehnt und dies mit Beschwerdevorentscheidung bescheidmäßig verfügt habe. Zu Unrecht führe das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung aus, dass kein offenes Rechtsmittelverfahren anhängig sei. Es sei jedoch gegen alle ergangenen Bescheide des Finanzamtes das Rechtsmittel der Beschwerde bzw. ein Vorlageantrag eingebracht worden…
…Abgaben) würde ja darin bestehen, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Entrichtung von Abgabenbeträgen, deren endgültige Festsetzung vom Ausgang eines Rechtsmittelverfahrens abhängig ist, solange hintanzuhalten, bis dass Beschwerdeverfahren beendet ist. Wesentliche Voraussetzung sei daher ein offenes Rechtsmittelverfahren. Diese Voraussetzungen würden eindeutig vorliegen, weshalb gestellt wird der…
…12 bis 14 und 16 AbgEO). Der Bf begründe den Einstellungsantrag damit, dass die Pfändung nicht rechtens sei, da gegen den ursprünglichen Festsetzungsbescheid (C) ein offenes Rechtsmittelverfahren bestehe, somit keine Sicherstellung/Pfändung möglich sei. Die Aussetzung der Einhebung wurde auch dort gestellt und befände sich…