…Auswirkungen das Vorliegen eines nicht vorwerfbaren Rechtsirrtums in keiner Weise dargetan wird. Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.12.1997, 96/15/0269) vermag der bloße Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Bw. das Vorliegen eines nicht vorwerfbaren Rechtsirrtums in keiner Weise darzutun…
…vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre, wird aber mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Beschwerdeführers nicht dargetan (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2008, 2005/13/0095). Der Beschwerdeführer trägt vor, er habe das Entstehen von Abgabenforderungen im geltend gemachten Ausmaß nicht…
…Ausmaß nicht habe vorhersehen können und daher ein sein Verschulden ausschließender, weil nicht vorwerfbarer, Rechtsirrtum anzunehmen sei. Erst nach Kenntnisnahme des Prüfungsergebnisses sei ihm die Abgabenverbindlichkeit erkennbar gewesen. Zu diesem Zeitpunkt sei ihm allerdings die Entrichtung als Geschäftsführer der zu diesem Zeitpunkt insolventen Gesellschaft nicht…
…dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen sind, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde. Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan …
…vorwerfbarer Rechtsirrtum werde durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung noch nicht dargetan. Nähere Ausführungen dazu, aus welchen Gründen der Bf. zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben der vertretbaren Rechtsansicht sein habe können, es lägen keine diesen Abgaben unterliegenden Dienstverhältnisse vor, seien nicht…
…15/0200). Eine irrige Rechtsauffassung vermag die Partei daher nicht zu entschuldigen, wenn sie es unterlassen hat, sich an geeigneter Stelle zu erkundigen. Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung noch nicht dargelegt. Das Risiko des Rechtsirrtums trägt der…
…Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre. Dass ein derartiger, nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre, wird beispielsweise mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Vertreters aber nicht dargetan (VwGH 28.2.2014, 2012/16/0039; VwGH 24.2.2010, 2007/13/0144). Das Risiko des Rechtsirrtums…
…0005, 0006 und 0007). Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan (vgl. VwGH 23.04.2008, mwN; VwGH 29.1.2015, 2011/16/0136). Das Risiko des Rechtsirrtums trägt der, der es verabsäumt, sich…
…ein solcher Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre, ist dem zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.12.1997, 96/15/0269) mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Bw in keiner Weise dargetan wird, dass ein derartiger, nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen…
…ein solcher Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre, ist dem zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.12.1997, 96/15/0269) mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Bw. in keiner Weise dargetan wird, dass ein derartiger, nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen…
…vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten beachtlich, wenn er auf Grund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm ausnahmsweise ein solcher Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre. Dass ein derartiger, nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre, wird aber mit dem bloßen Hinweis auf eine…
…Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre. Dass ein derartiger, nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre, wird beispielsweise mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Vertreters aber nicht dargetan (VwGH 28.2.2014, 2012/16/0039; VwGH 24.2.2010, 2007/13/0144). Das Risiko des Rechtsirrtums…
…und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde. Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird aber durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung noch nicht dargetan. Das Risiko des Rechtsirrtums…
… 9 BAO zu beachtender, nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre, wurde nicht überzeugend dargelegt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass der Beschwerdeführertätigkeit nach den Ausführungen in der Beschwerde ab 1.4.2014 als Angestellter der Primärschuldnerin für seine Geschäftsführertätigkeit ein monatliches Bruttogehalt von…
…dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen sind, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde. Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan …
…Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan (vgl. VwGH 26.08.2009, 2007/13/0024 mwN). Auch die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Vertreter einer juristischen Person nicht von…
…Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan (vgl. VwGH 26.08.2009, 2007/13/0024 mwN). Auch die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Vertreter einer juristischen Person nicht von…
…Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan (vgl. VwGH 26.08.2009, 2007/13/0024 mwN). Auch die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Vertreter einer juristischen Person nicht von…
…nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde (vgl. VwGH 23.05.2007, 2004/13/0073; VwGH 23.07.2009, 2007/13/0005, 0006 und 0007). Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum…
…nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre, wird beispielsweise mit dem bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung des Vertreters aber nicht dargetan (VwGH 18.12.1997, 96/15/0269). Jemand, der es unterlässt, geeignete Erkundigungen über die Rechtslage anzustellen, kann sich nicht erfolgreich auf entschuldigenden Rechtsirrtum stützen…