…Jahre 1992 bis 1994 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden laut Betriebsprüfungsbericht vom 31. Juli 1996 folgende Feststellungen getroffen: 1.) Infolge von erheblichen Kalkulationsdifferenzen (nicht gedeckter Wareneinsatz) sowie schwerwiegenden Buchführungsmängeln (fehlende Paragons) seien die von der Bw. erklärten jährlichen Umsätze (von je etwa 1,5 Millionen Schilling…
…das Jahr 2017 7,18% [BFG-Akt OZ 81, Bericht, S. 3]. Ad. Tz 2.3 Nicht gedeckte Lebenshaltungskosten beim Komplementär: Zu den Lebenshaltungskosten wurde - unter Heranziehung der Daten der Statistik Austria und dem Statistikamt Ungarn [BFG-Akt OZ 224, OZ 225, Statistiken; s. a…
…GmbH zum 31. Dezember 1994, abgegeben am 9. August 1995, sei unter den Passiva der Posten "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von S 1,750.299,62 ausgewiesen. Der Passus, dass die Gesellschaft im Sinne des Insolvenzrechtes überschuldet sei, sei vom damaligen Gesellschafter…
…Prüfungszeitraum 2007-2009) und der Bf. (Prüfungszeitraum 2008-2009) durchgeführten Betriebsprüfung wurden infolge der festgestellten materiellen und formellen Buchführungsmängel (erhebliche Differenzen zwischen den verbuchten Wareneinsätzen und den innergemeinschaftlichen Erwerben laut MIAS-Abfrage, Unterdeckung der Lebenshaltungskosten, nicht geklärte Mittelherkunft von Gesellschaftereinlagen, Nichtvorlage der Inventuren) bei der…
…Wareneinsatz in Ansatz zu bringen. Dem Einwand der Bw., die Umsatzsteuer sei in Rechnung gestellt worden, ohne dass es zu einer Vorsteuerabzugsberechtigung käme, sei insofern Rechnung getragen worden, als die Schwarzeinkäufe mit den jeweiligen Bruttobeträgen in Abzug gebracht worden seien. Dem Vorbringen, Letztverbraucherlieferungen seien nicht…
…Gastwirt kann seinen in Rechnungen nach § 11 UStG dokumentierten Wareneinsatz (Lieferungen von Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchten, Wein, Bier etc) auch dann als Betriebsausgaben nach § 4 Abs 4 EStG nach einem Vorsteuerabzug nach § 12 UStG abziehen, soweit er nicht bereit ist, Namen und Anschriften der vom Auftraggeber…
…Gebäudevermietung über keine Einkünfte. Zuflüsse aus sonstigen Geldquellen sind nicht glaubhaft nachgewiesen. Es ist daher als erwiesen anzunehmen, dass die nicht gedeckten Geldzuflüsse iHv S 200.000,00 aus "Schwarzumsätzen" der Gastwirtschaft resultieren. Zumal diese "Schwarzumsätze" keine Deckung im erklärten Wareneinsatz finden, ist davon auszugehen…
…Dabei werde auch auf die nicht gedeckten Lebenshaltungskosten Bedacht genommen. Darstellung der Schätzung: | geschätzte Tageslosung (netto) | 2.500,00 | | angenommene Öffnungstage / Monat | 30,00 | | geschätzter Monatserlös (netto) | 75.000,00 | | | | | | 2000…
…Einnahmen hinweist, nur bei den Einnahmen, nicht jedoch auch beim Wareneinsatz Korrekturen erforderlich waren. Die gegenständliche Zuschätzung soll in erster Linie die auf Grund der unzureichenden Losungsermittlung bestehende Unsicherheit über die Vollständigkeit der erklärten Einnahmen abdecken. Die Berufung war daher spruchgemäß abzuweisen. Wien, am 25…
…über keine Einkünfte. Zuflüsse aus sonstigen Geldquellen sind nicht glaubhaft nachgewiesen. Es ist daher als erwiesen anzunehmen, dass die nicht gedeckten Geldzuflüsse in Höhe von S 200.000,00 aus "Schwarzumsätzen" der Gastwirtschaft resultieren. Zumal diese "Schwarzumsätze" keine Deckung im erklärten Wareneinsatz finden, ist davon…
…Der Wareneinsatz sei mit branchenüblichen 30% des Jahresumsatzes geschätzt worden. Die so erstellte Kalkulation korrespondiere auch mit den Analysen (gleitende WES-Rechnung) und den nicht gedeckten Lebenserhaltungskosten des Bf aus den erklärten Kennzahlen. Dem am 9.3.2020 eingebrachten Antrag auf Vorlage der Beschwerde an…
…die Nachschau bei P (St.Nr.: X) verwiesen! - Der Cafe-Betrieb der R, stellt die einzige Einkommensquelle des Komplementärs P (99 %) dar. Die nicht gedeckten Lebenshaltungskosten werden z. T. durch Gastgeschenke anlässlich der Eheschließung im Jahr 2004 (Eur. 29.600,--) sowie anlässlich der Taufe der…
…aus dem Tätigkeitszeitraum der HR GmbH stamme, welche ebenfalls solche Arbeiten für Drittfirmen durchgeführt habe. Die einschreitende Behörde habe also keinerlei entsprechende Vorerhebungen veranlasst, weshalb nicht vom Gesetz gedeckte Hausdurchsuchungen durchgeführt worden seien, wobei wahllos Unterlagen, die mit der "beschuldigten Firma" weder tatsächlich noch rechtlich…
…der A.GmbH zum 31.7.1996 weist - bei einem zur Hälfte eingezahlten Stammkapital von 250.000 S - einen Bilanzverlust von -2,985.994,20 S bzw. einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von -2,735.994,20 S aus. In die Übertragungsbilanz zum 31…
…aus dem Tätigkeitszeitraum der HR GmbH stamme, welche ebenfalls solche Arbeiten für Drittfirmen durchgeführt habe. Die einschreitende Behörde habe also keinerlei entsprechende Vorerhebungen veranlasst, weshalb nicht vom Gesetz gedeckte Hausdurchsuchungen durchgeführt worden seien, wobei wahllos Unterlagen, die mit der "beschuldigten Firma" weder tatsächlich noch rechtlich…
…Finanzamtes St. Pölten betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…
…so werde beantragt, den Aufschlag in Tz. 3 zum Ausgleich der nicht mehr durch den Sicherheitszuschlag gedeckten Unsicherheit betreffend des tatsächlichen Aufschlages auf mindestens 30 % zu erhöhen. Anerkennung von Kosten Vom Abgabepflichtigen sei erstmals im Vorlageantrag beantragt worden, weitere Kosten zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt des…
…so werde beantragt, den Aufschlag in Tz. 3 zum Ausgleich der nicht mehr durch den Sicherheitszuschlag gedeckten Unsicherheit betreffend des tatsächlichen Aufschlages auf mindestens 30 % zu erhöhen. Anerkennung von Kosten Vom Abgabepflichtigen sei erstmals im Vorlageantrag beantragt worden, weitere Kosten zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt des…
…nicht schlüssig widerlegbar, was jedoch für die Widerlegung der vermutlichen Vereitelung der Kontrolle der vollständigen Datenerfassung notwendig gewesen wäre. Wie aus dem Prüfbericht ersichtlich, wurde bei der kalkulatorischen Schätzung ein Teilumsatz mit Hilfe eines Rohaufschlages auf eine geeignete Basis, nämlich den Wareneinsatz geschätzt, wobei nicht…
…sind in der Regel als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten, wobei, wenn das Ermittlungsverfahren nichts anderes ergeben hat, der Mehrgewinn nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen ist. Für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung ist die im erhobenen Sachverhalt gedeckte Feststellung, wer Empfänger der Zuwendung gewesen ist, erforderlich…