…in § 5 Abs. 1 lit.d FLAG 1967 mit der "während der Schulferien ausgeübten Beschäftigung" ist eindeutig festgelegt, dass nur ein aus einer solchen Beschäftigung erzieltes Einkommen nicht zur Ermittlung der Einkünfte des Kindes heranzuziehen ist. Nur dann, wenn die Einkünfte ausschließlich in den Ferien…
…ausschließlich" in § 5 Abs. 1 lit. d FLAG mit der "während der Schulferien ausgeübten Beschäftigung" ist eindeutig festgelegt, dass nur ein aus einer solchen Beschäftigung erzieltes Einkommen nicht zur Ermittlung der Einkünfte des Kindes heranzuziehen ist. Nur dann, wenn die Einkünfte ausschließlich in den Ferien…
…in Schulausbildung befindliches Kind aus einer ausschließlich während der Schulferien ausgeübten Beschäftigung beziehe, bei der Ermittlung der Einkünfte außer Betracht blieben. Laut Aktenlage beziehe die Tochter des Bw. seit Juli 1999 eigene Einkünfte in beihilfenschädlicher Höhe. Da diese Einkünfte nicht ausschließlich in den Ferien bezogen…
…aus, dass ihr Sohn - wie aus der Beilage ersichtlich - seine Einkünfte ausschließlich in den Ferien erzielt habe und somit kein Bezug von beihilfenschädigenden Einkünften vorliegt. Zum Nachweis ihrer Behauptung lege sie Aufzeichnungen über die genauen Arbeitszeiten ihres Sohnes, in welchen er Einkünfte bezogen hat, vor…
…dazu nicht getroffen werden könne. Auch das Vorliegen eines Wohnsitzes in Sardinien zeige, dass Anknüpfungspunkte zum Ausland vorliegen würden. Laut eigenen Angaben in der Stellungnahme vom 10. April 2019 handle es sich dabei lediglich um ein kleines Ferienhaus, das als Nebenwohnsitz in den Ferien benutzt…
…wohne Frau Y.N. mit den Kindern in Ungarn. Die Wochenenden von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend, die Feiertage und die Ferien verbringe die Familie fast ausschließlich in Österreich. Langfristig sehe die Familie ihre Zukunft auch in Österreich und nicht in Ungarn. Die Kinder hätten…
…Arbeit nicht in monatlich annähernd gleicher Höhe bezogen werden. Da die Beschäftigung nicht ausschließlich in den Ferien ausgeübt wurde, kommt auch die Ausnahmebestimmung des § 5 Abs.1 lit.d FLAG 1967 nicht zur Anwendung. Zur Vermeidung von Wiederholungen darf hier auf die obigen Ausführungen in…
…die in Frage kommenden Monate der Erwerbstätigkeit aufgeteilt werden, weil die Tätigkeit des Sohnes des Bw. nicht ausschließlich in den Ferien ausgeübt wurde. Im Berufungsfall hatte der Sohn des Bw. im Streitzeitraum bereits das 18. Lebensjahr vollendet. Er bezog selbst auf Grund eines freien Dienstverhältnisses…
…€ für jedes Kind zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes anzuwenden. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967…
…gemeldet seien und während der Ferien bei ihr wohnen würden. Sie legte ihrem Schriftsatz zwei undatierte Erklärungen ihrer Töchter bei, worin lediglich der Wunsch bekundet wurde, weiterhin bei der Mutter wohnen und den Wohnsitz dort beibehalten zu wollen, wenn sie nicht in e studierten. Während…
…gleichartiger Anspruch für den in Österreich verbliebenen geschiedenen Ehemann und Kindesvater. Ihm käme allerdings dann kein Anspruch zu, wenn er nicht überwiegend die Unterhaltskosten für das Kind trüge. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG stellt ausschließlich auf objektive Momente…
…wenn sie daheim war. Auch wenn die Tochter in der Wohnung gelegentlich nach dem Rechten gesehen hätte, würde dies nichts am vorübergehenden Charakter des Aufenthaltes in der Wohnung bezogen auf die Ferien ändern. Dass sich die Tochter im Haus der Mutter, das sie als "Hotel…
…dass die Kinder nicht an jedem Wochenende nach Österreich gereist sind. Aufgrund der Tatsache, dass die drei minderjährigen Kinder in ***12*** die Schule besuchen und sich auch abgesehen von den Ferien und Feiertagen überwiegend in Italien aufhalten, liegt der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen definitiv in Italien…
…Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des FLAG genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Dies gilt gem. § 33 Abs. 4 Zi. 3a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) auch für den zu Unrecht bezogenen…
…und eine Waisenpension bezogen hatte). Es ist in keiner Weise ersichtlich, dass mit der Änderung des § 6 Abs. 5 FLAG (mit BGBl. I Nr. 77/2018) eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beabsichtigt worden wäre. Nicht nur, dass nach den Gesetzesmaterialien lediglich eine…
…26 Abs. 1 FLAG idgF normiert nämlich, dass wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen hat, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende…
…auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. fallweise kurze Besuche in Österreich während des Schuljahres sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht…
…Pflege) im Haushalt des Kindesvaters nichts zu ändern (vgl. VwGH 16.3.1989 89/14/0002). Durch die fallweisen Besuche bei der Kindesmutter (insbesondere in den Ferien, zu Lernzwecken, usw) wird die gemeinsame Wohngemeinschaft nicht aufgehoben, zumal die Rückkehr in die Wohnung des Kindesvaters gegeben…
…Konkret handelte es sich bei den Aus- bzw. Fortbildungskosten laut Aufstellung um Diäten (242,00 €), Kilometergelder (358,85 €) und Kursbeiträge (2.097,00 €). Die entsprechenden Module fanden jeweils ganztägig (8-10 Stunden) in den Ferien (30.8.-3.9.04) und an…
…Woche wohne Frau N. mit den Kindern in Ungarn. Die Wochenenden von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend, die Feiertage und die Ferien verbringe die Familie fast ausschließlich in Österreich. Langfristig sehe die Familie ihre Zukunft auch in Österreich und nicht in Ungarn. Die Kinder hätten…