…meiner Werbungskosten wurde ein maßgeblicher Anteil von Ihnen nicht berücksichtigt. Zu der von Ihnen angegebenen Begründung möchte ich wie folgt festhalten: 1. Sie gehen in Ihrer Begründung auf die Bildung von neuen Mittelpunkten der Tätigkeit ein. Dies habe ich jeweils berücksichtigt auch bei Taggeldvergütungen des…
…2004 - laufend) findet die Hauptlade und Entladearbeit in der Regensburger-Gegend statt, in Ausnahmefällen ca. 80 km nördlich davon u. ä. (nur bei Verkehrsnotfällen, unbedeutend selten). Falls Sie mich um diese Ergänzung gebeten haben, um den Zusammenhang mit einem "neuen Mittelpunkt der Tätigkeit" zu prüfen…
…weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit wird nach der für den Veranlagungszeitraum gültigen Verwaltungspraxis begründet, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Von einem längeren Zeitraum ist auszugehen, wenn der Dienstnehmer…
…weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit wird nach der für den Veranlagungszeitraum gültigen Verwaltungspraxis begründet, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Von einem längeren Zeitraum ist auszugehen, wenn der Dienstnehmer…
…veranlassten Reisen Werbungskosten darstellten, sofern kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Mittelpunkt der Tätigkeit müsse nicht zwangsläufig ein oder mehrere Orte sein, sondern könne bei Vorliegen einer Fahrtätigkeit auch hinsichtlich eines Fahrzeuges begründet werden. Dies sei unter anderem dann der Fall, wenn die Fahrtätigkeit…
…dass der Bf. im Jahr 2009 (gemeint: 2008) regelmäßig wiederkehrend an einem Einsatzort (Graz) tätig gewesen sei und daher keine Reisekosten zu berücksichtigen seien. Eine Reise liege nur dann vor, wenn kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Mit Berufungsvorentscheidung (nunmehr: Beschwerdevorentscheidung) für das Jahr…
…Dienstreisen" folgende Regelung: Ist der Anspruch auf Taggelder in einem Kollektivvertrag oder einer anderen lohngestalteten Vorschrift geregelt, bleiben diese Taggelder unabhängig davon, ob durch die Dauer oder Gestaltung der Dienstreise ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit bestehe, im Rahmen der Zwölftelregelung des Einkommensteuergesetzes bis zu 26…
…Wird durch die Reisetätigkeit ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, so kann ein Verpflegungsmehraufwand nur für die Anfangsphase steuerlich geltend gemacht werden. (Doralt, § 4 EStG 1988, Rz339). Dies liegt nach der Verwaltungspraxis dann vor wenn ein Einsatzort regelmäßig wiederkehrend besucht wird und die Anfangsphase von…
…sind - in der für das Berufungsjahr geltenden Fassung - ua dann steuerfrei, wenn der Anspruch auf Tagesgelder in einem Kollektivvertrag oder einer anderen lohngestaltenden Vorschrift geregelt ist, und zwar unabhängig davon, ob durch die Dauer oder Gestaltung der Dienstreise ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entsteht. Der …
…derartige Reisekosten auf Grund der ab 1.1.2008 anzuwenden Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 16 b EStG 1988 (siehe oben) und der dort genannten Voraussetzungen auch dann, wenn bereits nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entstanden ist…
…lediglich für die ersten fünf Tage mit der Begründung, danach werde ein neuer Tätigkeitsmittelpunkt begründet, weshalb es insoweit an Verpflegungsmehraufwendungen mangle. Die Lohnsteuer wurde in beantragter Höhe angerechnet. Die (teilweise) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten führte zu einer Reduzierung der Besteuerungsgrundlage und dies wiederum zu einer Kürzung…
…entweder um 15.00 Uhr bzw. um 17.00 Uhr war, kann kein derartiger Mehraufwand erkannt werden. Entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung und ständiger Rechtsprechung war auch nicht darauf einzugehen, ob der Berufungswerber einen neuen Mittelpunkt der Tätigkeit hatte oder nicht. Linz, am 10. Jänner 2008
…derartiger Mehraufwand erkannt werden. Daran ändert auch der Einwand im Vorlageantrag, dass jeweils zahlreiche Ortschaften angefahren werden, nichts. Entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung und ständiger Rechtsprechung war auch nicht darauf einzugehen, ob der Berufungswerber einen neuen Mittelpunkt der Tätigkeit hatte oder nicht. Laut obigen Ausführungen liegt…
…des Reisekostenbegriffes 2. Tatbestand werde ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit erst nach 183 Tagen begründet und seien deswegen im Jahr 2003 nach den LStR für 125 Tage Reisekosten geltend gemacht worden. Aufgrund der Entfernung von Wien nach Kiel sei nach Ansicht des Bw. nicht nur…
…Da kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden sei (120-km-Regel) könnten die Tages-/Nächtigungsgelder sechs Monate lang geltend gemacht werden. Für den Zeitraum Dezember 2006 bis Juni 2007 habe der Arbeitgeber für den Reiseort Vereinigte Staaten einen Betrag von 4.931,90 €…
…April 2007 auf elektronischem Weg eingebracht: Es werde gegen die Löschung der Frühstückskosten berufen. Laut Bescheidbegründung seien die Frühstückskosten aus dem Grund nicht anerkannt worden, weil laut Ansicht des Finanzamtes ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entstanden sei. Im Erlass des BMF vom 2.10.2002…
…werden anerkannt, da an keinem der Einsatzorte ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wurde. Es handelt sich dabei um folgende Reisen laut Fahrtenbuch: | Datum | Beginn | Ende | Stunden | Reiseziel | Bezirk | 13.01.2003 | 7 | 18 | 11…
…wenn ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Dies sei der Fall bei einer wiederkehrenden, aber nicht regelmäßigen Tätigkeit am Einsatzort, wenn eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr überschritten sei. Der Bw. stellte in weiterer Folge rechtzeitig einen Antrag auf Vorlage der Berufung zur…
…dem neuen Mittelpunkt der Tätigkeit, diverse beruflich veranlasste Reisen getätigt hat. An diesen Reisetagen steht dem Berufungswerber das erhöhte Taggeld und nicht bloß die Kaufkraftausgleichszulage als Werbungskosten zu. Die vom Berufungswerber herangezogenen Tages- und Nächtigungsgelder lagen unter den in der Verordnung der Bundesregierung über die…
…15 Tagen ein weiterer oder neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ab diesem Zeitpunkt stehen keine Tagesgelder bzw. Differenzwerbungskosten zu. Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa im Erkenntnis vom 7.9.1993, 93/14/0081 ausführte, kann vom Vorliegen einer Reise mit der für sie typischen Reisebewegung…