…99/13/0005). Das Guthaben muss im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto ausgewiesen sein. Ein vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde über den ursprünglichen Antrag neu entstandenes Guthaben kann nur auf Grund eines neuerlichen Antrages gemäß § 239 BAO zu…
…da das Abgabenkonto der Bf. im Zeitpunkt der Antragstellung eben kein Guthaben aufwies. Ein allfälliges vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Erlassung dieses Erkenntnisses neu entstandenes Guthaben kann aber nur auf Grund eines neuerlichen Antrages gemäß § 239 BAO zu einer Rückzahlung führen (vgl…
…500/10739/10/2002, sei eine Anschlusspfändung vorgenommen worden. Gepfändet sei ein seit der Zustellung des Pfändungsbescheides vom 29. Juli 2002 neu entstandenes Guthaben worden, welches laut Auskunft des Drittschuldners € 1.562,86 betragen habe. Der Berufungseinwand, es würde sich bei der mit dem…
…bestehende Guthaben in Höhe von € 63.160,07 erstreckt und nicht später eingehende Zahlungen erfasst. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 20. Februar 2004 sei eine Anschlusspfändung vorgenommen worden. Gepfändet sei ein seit der Zustellung des Pfändungsbescheides vom 29. Juli 2002 neu entstandenes Guthaben worden…
…Umsatzsteuervoranmeldungen unter Strafe stellt und es nicht tatbestandsrelevant ist, ob die aus diesen geltend gemachten Abgabengutschriften auf den Abgabenkonten entstandenen Guthaben in der Folge tatsächlich ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurden. Aus der Rechtfertigung der Bw. im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat im…
…März 1993 erlassen worden: Die mit "31. Oktober 1995" datierten Erklärung T ist daher ein nach Erlassung der wieder aufzunehmenden Einkommensteuerbescheide neu "entstandenes" Beweismittel und ist als solches kein Wiederaufnahmegrund. Die mit "15. September 1992" datierte Erklärung Dr.OP ist - da die wieder aufzunehmenden Einkommensteuerbescheide…
…Konkursantrages waren im Haftungsbescheid nicht enthalten. Das Finanzamt hat am 14.11.2012 ein am persönlichen Abgabenkonto des Bw. entstandenes Guthaben in Höhe von 14.301,44 € auf das Abgabenkonto der Erstschuldnerin umgebucht, wodurch sich deren Rückstand auf 10.435,91 € vermindert hat…
…1. Januar 1996 an) auf mehr als 7.627.259,75 S (31. Dezember 1997). Das Guthaben dieses Kontos sei zum Großteil durch Überweisungen vom laufenden Girokonto entstanden. Diese Überweisungen hätten sich zwischen 250.000 S und 500.000 S pro Monat bewegt. Mit 31…
…bleibe sein Recht auf Rückzahlung und Wiedergutmachung aufrecht. Der Bw. werde dieses Recht ohne jede Unterbrechung geltend machen und immer wieder auf der Grundlage der jeweils neu entstandenen Guthaben einfordern. Die neueste Vorgangsweise, per Exekution die vom Bw. berechtigterweise beeinspruchten rechtswidrigen Belastungen zwischenzeitlich von ihm…
…erlangt werden. Wären somit keine Rückzahlungsanträge gestellt worden und wäre daher das durch Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung für August 2006 am 21.11.2006 entstandene Guthaben in Höhe von 5.010,58 € mit den aus den Umsatzsteuerveranlagungen 2005 und 2006 resultierenden Nachforderungen saldiert worden, wäre…
…ob die von Amts wegen vorgenommene Umbuchung des aus Einkommensteuergutschriften auf dem Abgabenkonto des Bw. entstandenen Guthabens auf das Abgabenkonto seines Bruders W rechtmäßig war. Der Bw. betrieb als Einzelunternehmer und ab dem Jahr 1990 im Rahmen der J-GmbH zusammen mit seiner Ehegattin ein…
…aus einem Überhang durchgeführter Gut- und Lastschriften auf einem Abgabenkonto entstandene Guthaben, eine verbindliche Reihenfolge (kein abgabenbehördliches Ermessen) fest, wie mit derartigen Guthaben zu verfahren ist (vgl. etwa Ellinger/Sutter/Urtz, BAO 3 , § 215 Anm 4). Soweit daher ein derartiges Guthaben nicht zur Tilgung fälliger…
…1 BAO zur Tilgung der auf dem Abgabenkonto 8/1 aushaftenden Abgabenschuldigkeiten zu verwenden war oder ob das dadurch entstandene Guthaben antragsgemäß infolge des Eintrittes der Einhebungsverjährung der Abgabenschuld zurückzuzahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001…
…Haftungsbescheid vom 23. Februar 1995 in Anspruch genommen wurde, zu verwenden war oder ob das dadurch entstandene Guthaben antragsgemäß infolge des Eintrittes der Einhebungsverjährung der Haftungsschuld zurückgezahlen gewesen wäre. Da die amtswegige Umbuchung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166…
…wäre dem Berufungswerber freigestanden, gemäß § 212a Abs. 8 BAO eine Verwendung der aus diesen Gutschriften am Abgabenkonto entstandenen Guthaben zur teilweisen Abdeckung der ausgesetzten Abgabenschulden zu beantragen, und damit eine Verminderung der Aussetzungszinsen zu erreichen. Davon machte der Berufungswerber jedoch keinen Gebrauch. So wurde etwa…
…einem Zeitraum nach Konkurseröffnung entstanden, während die Gegenforderung des Finanzamtes (Republik Österreich) die Umsatzsteuer 1998 und damit eine Konkursforderung betrifft. Sinn und Zweck des Abschöpfungsverfahrens ist u. a. die Gleichbehandlung der Konkursgläubiger. Wäre es zulässig, nach Einleitung des Abschöpfungsverfahrens neu entstehende Guthaben des Schuldners gegen…
…und am Abgabenkonto verbucht. Damit gilt sie als entrichtet bzw. das entstandene Guthaben konnte vom Abgabenpflichtigen verwendet werden. 3. Beschwerdebegründung Im vorliegenden Bescheid führt die Abgabenbehörde wie folgt aus: Nachdem im Verfahren betreffend der Umsatzsteuer 2005 ein nicht anerkannter Gutschriftsbetrag strittig war, der eine Erhöhung…
…Schweiz - wiederum aufgrund eines Irrtums - sämtliche auf den Depots befindlichen Vermögenswerte realisiert und die danach entstandenen Guthaben in der Höhe von € 34.818,69 und CHF 8.831,92 (bzw € 7.076,68) im Juni 2013 auf das gemeinsame Konto unserer beiden Mandanten…
…sein. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 8.9.2011 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen, weil die Ablehnung der Versteigerung durch die Auktionshäuser an sich eine neu entstandene, jedoch keine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs 1 BAO darstelle…
…hohen Guthaben am Abgabenkonto führte, sprach das Finanzamt mit Bescheid vom 19.11.2024 den Widerruf der mit Bescheid vom 1.6.2023 durchgeführten Löschung von Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von 281,00 € (Einkommensteuer 2003) aus. Aufgrund der Arbeitnehmerveranlagung 2023 und des daraus entstandenen Guthabens…