…Wirtschaftsjahre Ein Betriebsgebäude wurde im Jänner 2006 mit Herstellungskosten von 500.000 Euro fertig gestellt und sofort in Betrieb genommen. Nachträglich fallen im Jänner 2011 aktivierungspflichtige Aufwendungen in Höhe von 100.000 Euro an. Der Afa-Satz beträgt: a) 2% (50 Jahre) b) 3% (33…
…den Berichtigungszeitraum schafft, zeigt ganz klar, dass auch er von einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtigen Aufwendungen bzw. Großreparaturen einerseits und optionslos getätigten Liegenschaftsveräußerungen andererseits ausgeht. Mit ihrem Vorbringen zum fehlenden Zusammenhang verkennt die Beschwerdeführerin schlussendlich auch, dass die Vorsteuerberichtigung…
…eine Sonderregelung für den Berichtigungszeitraum schafft, zeigt ganz klar, dass auch er von einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtigen Aufwendungen bzw. Großreparaturen einerseits und optionslos getätigten Liegenschaftsveräußerungen andererseits ausgeht. Mit ihrem Vorbringen zum fehlenden Zusammenhang verkennt die Bf. schlussendlich auch…
…Mieterin gewerblich genutzt hatte und nach dem Erwerb des Gebäudes in gleicher Weise weiter nutzte. Im Jahr 2001 wurden die Fenster dieses Gebäudeteiles und das Geschäftsportal erneuert. Den Aufwand dafür erachtete das Finanzamt wegen seiner Anschaffungsnähe als aktivierungspflichtig. In der Entscheidung UFS 12.04.2005…
…versetzen, noch stellten sie Nebenkosten oder nachträgliche Anschaffungskosten dar. Ein Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut, hier: Gebäude) sei betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden könne (Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB Tz. 13). Zu den Anschaffungskosten zählten daher die Aufwendungen…
…im gleichen Ausmaß vorhandenen Miet- bzw. Nutzflächen des Hofgebäudes geführt. Insgesamt sind daher sämtliche Aufwendungen für die Sanierung des Hofgebäudes als ein an sich (vorbehaltlich des § 28 Abs. 3 EStG 1988 idgF) – zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Umbaus – aktivierungspflichtiger, verteilt auf die Gebäudenutzungsdauer absetzbarer Herstellungsaufwand…
…durch Erzielung höherer Einnahmen werde das Gebäude besser nutzbar "bzw. wenn Teile des Gebäudes ausgetauscht und modernisiert werden, ohne dass Herstellungsaufwand gegeben" sei. Der Edelstahlrauchfang sei aktivierungspflichtiger Aufwand und im Wege der Afa abzugsfähig. Für 1999 sei die Halbjahresafa anzusetzen, da die Anschaffung im 2…
…V Nr. 333 bis 336 (Gesamtlänge der erneuerten Erdkabel Hausanschlüsse ca. 600 m) Herstellungsaufwand ist als aktivierungspflichtiger Aufwand vom sofort absetzbaren Erhaltungsaufwand zu trennen. Der Erhaltungsaufwand dient dazu, das Wirtschaftsgut in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder in einen solchen zu bringen. Dazu gehören insbesondere…
…Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode des wirtschaftlichen Entstehens zuzuordnen. Um überhaupt eine Rückstellung bilden zu können, muss in Zukunft ein nicht aktivierungspflichtiger Aufwand entstehen. Rückstellungsfähig sind daher nur solche Aufwendungen, die im Falle des Schlagendwerdens der Verbindlichkeit einen…
…Standard der Wohnung verbessernde Heizungsinstallation einen nachträglichen Anschaffungsvorgang bildet, wurde weiter oben begründet. MA 37, Gebühr im Bauverfahren: Dieser Aufwand teilt das ertragsteuerliche Schicksal der von Baumeister F1 durchgeführten Umbauarbeiten: Nachdem diese zur Erlangung der Betriebsbereitschaft unumgänglich waren und nachträgliche aktivierungspflichtige Anschaffungs- oder Herstellungsnebenkosten darstellen…
…die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei der Berichtigungszeitraum vom Beginn des Kalenderjahres an zu laufen beginnt, das dem Jahr folgt, in dem die diesen Kosten und Aufwendungen zugrunde liegenden Leistungen im Zusammenhang mit…
…entstehen. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten eingerechnet werden. Nachträgliche Herstellungskosten sind nach den gleichen Grundsätzen zu aktivieren, wie die Herstellungskosten. Herstellungsaufwand ist als aktivierungspflichtiger Aufwand und sofort absetzbaren Erhaltungsaufwand zu trennen. Der Erhaltungsaufwand dient dazu, dass…
…Großreparatur (im Sinne eines nicht aktivierungspflichtigen Aufwands, der nicht regelmäßig erwächst und von dem sich sagen lässt, er falle "ins Gewicht"; vgl VwGH 24.11.2016, Ro 2014/13/0036) fällt, kann im gegebenen Kontext dahingestellt bleiben, zumal sowohl nachträgliche Herstellungskosten als auch Kosten von…
…März 2006 erzielten Erträge in Höhe von 1.800 Euro und der Aufwand für Steuerberatungskosten in Höhe von 937,78 Euro seien daher beim Betriebsergebnis zu berücksichtigen. - Tz 3 Betriebsaufgabe 2006 Für 2006 werde ein Betriebsaufgabegewinn in Höhe von 363.199,93 Euro festgestellt: Im…
…für das Jahr 1999 und 2.045,80 S für das Jahr 2000 Tz 6 und 7) die Geltendmachung einer erhöhten AfA bei Betriebsgebäuden sowie die Nichtberücksichtigung der durch einen nachträglichen aktivierungspflichtigen Aufwand verlängerten Restnutzungsdauer eines Gebäudes in Höhe von 22.685,-- S für 1998…
…1 lit. a zweiter Satz UStG 1994. Ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug darf im Wege der Berichtigung nicht nachgeholt werden. 12.10.3.2. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen Rz 2079: Diese Begriffe sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen auszulegen. Instandsetzungsaufwendungen, die nach § 4 Abs. 7…
…Werbungskosten, die für die Erhaltung von Gebäuden aufgewendet werden und die nicht regelmäßig jährlich erwachsenen (Großreparaturen), auf Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre zu verteilen." Die Einbeziehung der "nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten", "aktivierungspflichtigen Aufwendungen" sowie - Gebäude betreffend - der "Kosten von Großreparaturen" mit Abgabenänderungsgesetz 1980, BGBl. Nr…
…2009 bzw. 30.9.2010 [2009]) wurde von einem aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand von 15.565,63 € ausgegangen. Im Ausmaß dieses Aufwands sowie um den Betrag von 8.400 € an "Eigenleistungen" wurde die Bemessungsgrundlage der Zehntelabsetzungen (von insgesamt 96.459,22 €) reduziert, sodass sich…
…Dem zweiten Unterabsatz dieser Norm sei zu entnehmen, dass die Pflicht zur Vorsteuerkorrektur auch nachträgliche Anschaffungskosten und sonstige aktivierungspflichtige Aufwendungen betreffe. Bei den Bezug habenden Vermittlungsprovisionen handle es sich um aktivierungspflichtige Aufwendungen. Die durchgeführte Vorsteuerkorrektur entspreche dieser Rechtslage. Bei diesem Streitpunkt sei zum Sachverhalt hervorgehoben…
…Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nicht angefallen. Der AfA-Satz von 3% ist auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Jahres 1986 anzuwenden. Zu nachträglichen aktivierungspflichtigen Aufwendungen siehe Rz 3163 ff. Rz 3147: Ob es sich um die Gebäude eines "Land- und Forstwirtes" oder eines "Gewerbetreibenden…