…die übrigen Bestimmungen des I. und II.Hauptstückes, gelten für Wohnungen in einem Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen, wobei Wohnräume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden oder werden, nicht zählen. Zur Information sei festgehalten, dass ab der MRN…
…bei einer sog. Flächenmiete, entsprechend mitgemietete Objekte, bei denen allfälligen Baulichkeiten keine selbständige Bedeutung oder denen der Rechtscharakter einer Nebensache zukommt, die in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten errichtet wurden, wobei Räume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachbodens…
…August 2006 mietete die L-GmbH mit Vertrag vom 13. November 1990 einen unausgebauten Dachboden in W12. Zur Sanierung und zum Ausbau des Dachbodens gewährte die EB ein Darlehen, wobei die Hauptmietrechte und alle Ansprüche aus der nach Beendigung der Errichtungs- und Verbesserungsarbeiten erfolgten Untervermietung…
…der Hinweis auf die Bescheidbegründung insoferne nicht zielführend sei, da dadurch jedwede private Initiative Wohnraum (Dachbodenausbauten) ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel zu schaffen, "bestraft" werden würde. Dies sei kontraproduktiv und bestrafe jene Eigentümer, die bereit seien, Eigenmittel in einen Ausbau zu investieren, ohne die öffentliche Hand…
…durch einen Zubau wird man gleich demjenigen bei einem Dachbodenausbau bzw -aufbau beurteilen müssen (vgl oben Rz 94a; ebenso Dirnbacher, MRG idF der WRN 2009, 66). Die gemäß § 49e Abs 3 auf nach dem 30.9.2006 geschlossene Mietverträge anwendbare Bestimmung bringt offensichtlich eine weitere…
…Vorhalt des UFS wurde schließlich eine Nutzflächenberechnung durch einen Ziviltechniker mit einer ausgewiesenen Wohnungsnutzfläche von 149,29 m² vorgelegt, die seitens der belangten Behörde über entsprechenden Vorhalt durch die Rechtsmittelinstanz, unwidersprochen blieb. Zur Streitfrage, ob die nachträglich durch Ausbau des bestehenden Dachbodens errichtete Wohnung - dem…
…Baurecht aber immer nur am Gebäude insgesamt begründet werden, weshalb der erkennende Senat die Beschränkung auf den Ausbau des Dachbodens (Stockwerk eines Gebäudes) als unzulässig und somit nichtig ansieht. Parteienwille Bereits aus der auch für das Steuerrecht relevanten Bestimmung des § 914 ABGB ergibt sich aber…
…oder Hausrenovierung angesehen werden. Grundsätzlich erfasst die Befreiungsbestimmung damit nur die erstmalige Errichtung eines Objektes. Zum Erwerbszeitpunkt war ein fertiges Gebäude vorhanden; auch wenn durch die Sanierungsarbeiten die Bausubstanz wesentlich verändert und der Wohnraum - etwa durch den Ausbau des Dachbodens - vergrößert wurde, ist damit kein…
…vor. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelange man bei Anwendung des so genannten Nämlichkeitsprinzips im Rahmen der Spekulationsbesteuerung (Doralt, EStG-Kommentar, § 30, Tz. 63). Demnach liege kein Spekulationsgeschäft vor, wenn wie im vorliegenden Fall das ursprünglich angeschaffte Mietrecht durch den Ausbau mit dem veräußerten Dachboden nicht…
…der EStR 1984 (Rz 6607 bis 6612). Funktionsgebühren: Aktualisierung der EStR 1984 (Rz 6613 bis 6619). Einkünfte aus Spekulationsgeschäften: Aktualisierung der Spekulationsrichtlinien AÖF Nr. 162/1991 (Rz 6620 bis 6665); Erwerb eines Dachbodens zum Ausbau einer Wohnung (Berücksichtigung der Herstellungskosten, Rz 6647); Berücksichtigung von Schuldzinsen…
…Die Aufwendungen 1997 bis 1999 für den Dachbodenausbau seien nicht auf 10 Jahre zu verteilender Instandsetzungsaufwand, sondern Herstellungsaufwand, für den eine Nutzungsdauer von 67 Jahren anzusetzen sei. Eine 1/15 Absetzung komme nur dann in Betracht, wenn für den Ausbau Förderungsmittel gewährt worden seien. |…
…getätigten Investitionen ist durch den Ausbau des Dachbodens nach Ansicht der Betriebsprüfung auch aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand angefallen, welcher auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der AfA (1,5%) abzusetzen ist. Die durch die Betriebsprüfung aktivierten Kosten wurden bereits in einer Aufstellung als Beilage zur Niederschrift…
…Boden verbleibt beim Grundstückseigentümer. Auf dem nackten Grund und Boden habe sich aber bereits vor Unterfertigung des Baurechtsvertrages ein Altgebäude befunden. Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei eine nachträgliche Begründung des Baurechtes schon zivilrechtlich (siehe dazu Bydlinski, Das Recht der Suberädifikate) nicht möglich, was zur Folge…
…vom 24.9.2007 angesprochene Gesichtspunkt einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden Erweiterung („Kapazitätsausweitung“ lt. VwGH 21.11.2013, 2001/15/0114) zu beachten sein, sodass Feststellungen darüber, ob die Maßnahmen (zweigeschossiger Ausbau und Einbeziehung des Dachbodens) zu einer wesentlichen Erhöhung der Wohnungsnutzflächen geführt haben…
…stellt das Entgelt für die nachträgliche Aufgabe des Wohnrechtes einen nachträglichen Veräußerungserlös aus der Grundstücksveräußerung dar (BFG 18.8.2017, RV/5101768/2014; siehe auch Rz 115a). Bürgschaftsübernahme gegen Entgelt. Die Zustimmung von Wohnungseigentümern zum Ausbau des Dachbodens durch einen Wohnungseigentümer gegen Erbringung von Sanierungsmaßnahmen…
…berücksichtigen, dass mit Antrag vom 16.3.1994 um Ausbau der Dachgeschoße zu Wohnraum angesucht wurde, also erst zu einem Zeitpunkt, zu dem der Dachboden bereits ausgebaut war, und die baubehördliche Bewilligung der Ortsgemeinde G unmittelbar darauf mit Bescheid vom 25.3.1994 erteilt wurde…
…dem Grunde des nachträglichen Hervorkommens von Tatsachen oder Beweismitteln rechtfertigen (z.B. VwGH 21.7.1998, 93/14/0187,0188). Die dargestellten Anforderungen treffen in gleicher Weise auf die gegenwärtig geltende Nachfolgebestimmung des § 303 Abs. 1 lit b BAO zu. In einem Rechtssatz zum Erkenntnis…
…Anschaffungskosten, werde ein Abschlag von 33 % vorgenommen, da es sich um einen Dachbodenausbau handle. Die derart ermittelten Anschaffungskosten in Höhe von ÖS 2.466.670 erscheinen - im Vergleich zu den ehemaligen Baukosten für das Betriebsgebäude in Höhe von ÖS 2.475.000 netto - als angemessen…
…Bauauftrag RA-Fweg und Bauauftrag Ausbau Dachböden X weg 17 und 19: Die Abrechnung dieser Bauaufträge sei jeweils mit Rechnung vom 3.3.1997 erfolgt. Die Preisbildung sei in der Weise erfolgt, dass man hinsichtlich der verwendeten Baustoffe einen Aufschlag von zehn Prozent auf den…
…Rahmen eines bereits existierenden Projektes erworben. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Bw. noch Planänderungen vornehmen hat lassen, zumal in diesen Änderungen wie ein Stiegenaufgang in das Dachgeschoss, die Verlegung des Kamins, die Einziehung eines Betonsockels im Wohnzimmer, der individuelle Ausbau des Dachbodens…