…Erwerb von 95.300,00 € bzw. von einem steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke von 97.500,00 € die Erbschaftsteuer mit 7.668,00 € festgesetzt. Gegen diesen Erbschaftssteuerbescheid wendet sich die Berufung im Wesentlichen mit dem Vorbringen, da die Übertragung der Grundstücke in…
…steuerpflichtigen Erwerb von 92.150 € bzw. von einem steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke von 94.350 € die Erbschaftsteuer mit 7.416,00 € festgesetzt. Gegen diesen Erbschaftssteuerbescheid wendet sich die Berufung im Wesentlichen mit dem Vorbringen, da die Übertragung der Grundstücke in Erfüllung…
…folgendermaßen aus: | An die PS zugewendetes Vermögen (Art) | Datum der Zuwendung an die PS | Steuerlicher Stiftungseingangswert | Abzüglich maßgeblicher Wert der stiftenden PS | Von der PS zugewendetes Vermögen (Art) | Datum der Zuwendung durch PS | KESt-freier steuerlicher Stiftungsausgangswert |…
… 8 Abs. 5 ErbStG 2 % vom gemäß § 28 ErbStG abgerundeten steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke in Höhe von € 124.412,00 | 2.488,24 | Begünstigung für Land- und Forstwirtschaft Gemäß § 8 Abs. 6 ErbStG 5,5 % von € 95.000,00 (abgerundet…
…die Behörde bei der Ermittlung des gemeinen Wertes eines KFZ am Listenpreis (Verkaufswert) des Händlers orientiert und gegebenenfalls Abzüge berücksichtigt (maßgeblicher Wert ca. 149.950,00 S, berücksichtigter Abschlag für fiktiven Rabatt ca. 12 %). Der Ansatz des gemeinen Wertes wie im angefochtenen Bescheid entspricht somit…
…doch diesfalls nach Abzug der gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung von 7.437 € ein schenkungssteuerrechtlich relevanter maßgeblicher Wert des Grundstückes von 28.337,03 € und nach Abzug des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG von 2.200 € ein…
…habe nach dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes Z einen Einheitswert von ATS 36.000,00. Auf den erworbenen Hälfteanteil an diesem Grundstück entfalle daher ein steuerlich maßgeblicher Wert von ATS 54.000,00 (36.000,00 x 3/2) bzw. Euro 3.924,33. Mit Berufungsvorentscheidungen…
…habe nach dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes Z einen Einheitswert von ATS 36.000,00. Auf den erworbenen Hälfteanteil an diesem Grundstück entfalle daher ein steuerlich maßgeblicher Wert von ATS 54.000,00 (36.000,00 x 3/2) bzw. Euro 3.924,33. Mit Berufungsvorentscheidungen…
…der ScheSt stellte das FA wie folgt dar: | Grundstück, dreifacher anteiliger Einheitswert | € | 34.228,89 | abzüglich grunderwerbsteuerliche Gegenleistung | € | 6.633,75 | steuerlich maßgeblicher Wert des Grundstückes | € | 27.595,14 | abz. Freibetrag gemäß …
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Auf die Höhe dieses erzielbaren Preises lässt sich am sichersten aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen für vergleichbare Wirtschaftsgüter schließen. Maßgeblich sind aber die Wertverhältnisse zum 1. 1. 1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Anlässlich der Hauptfeststellung 1973 wurden aus solchen…
…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Auf die Höhe dieses erzielbaren Preises lässt sich am sichersten aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen für vergleichbare Wirtschaftsgüter schließen. Maßgeblich sind aber die Wertverhältnisse zum 1. 1. 1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Anlässlich der Hauptfeststellung 1973 wurden aus solchen Vergleichspreisen des…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Auf die Höhe dieses erzielbaren Preises lässt sich am sichersten aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen für vergleichbare Wirtschaftsgüter schließen. Maßgeblich sind aber die Wertverhältnisse zum 1. 1. 1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Anlässlich der Hauptfeststellung 1973 wurden aus solchen…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Auf die Höhe dieses erzielbaren Preises lässt sich am sichersten aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen für vergleichbare Wirtschaftsgüter schließen. Maßgeblich sind aber die Wertverhältnisse zum 1. 1. 1973 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Anlässlich der Hauptfeststellung 1973 wurden aus solchen…
…ist daher auf Basis dieses (geringeren) Einheitswertes, welcher zuletzt auf einen dem Entstehen der Steuerschuld vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt wurde, neu zu berechnen. | steuerlich maßgeblicher Wert des Grundstückes (dreifacher Einheitswert) | 8.400,00 € | Freibetrag gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG | - 2.200…
…8 Abs. 4 ErbStG 2 % vom gemäß § 28 ErbStG abgerundeten steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke des Gesamterwerbs in Höhe von 20.275,00 € | 405,50 € | 4.052,40 € | Anrechenbare Steuer für den früheren Erwerb: gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG…
…Anteil an Kapitalgesellschaften" von € 9.460,70 auf € 9.324,73. Daraus ergibt sich folgende Neuberechnung der Erbschaftssteuer: | Die Bemessungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt: | | | Erbanfall zu 1/2: | | | Steuerlich maßgeblicher Wert der Grundstücke (siehe Aktiven Pkt…
…Anteil an Kapitalgesellschaften" von € 9.460,70 auf € 9.324,73. Daraus ergibt sich folgende Neuberechnung der Erbschaftssteuer: | Die Bemessungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt: | | | Erbanfall zu 1/2: | | | Steuerlich maßgeblicher Wert der Grundstücke (siehe Aktiven Pkt…
…betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von 28.660 € und einem steuerlich maßgeblichen Wert des Grundstückes von 30.860 € wird die Schenkungssteuer mit 2.336,80 € festgesetzt…
…wurde der Berufungswerberin (Bw.) aufgrund des Schenkungsvertrages vom 9. Jänner 2003 die Schenkungssteuer mit 37.741,55 € vorgeschrieben. Als Bemessungsgrundlage wurde der steuerlich maßgebliche Wert der Grundstücke (3-facher Einheitswert gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG 1955) in Höhe von 344.905,26 € abzüglich…
…Bescheid vom 18 .Juli 2007 gegenüber der Bw. für ihren Erwerb die Erbschaftssteuer im Betrage von € 1.338.70 fest. Als steuerlich maßgeblicher Wert des Grundstückes B wurden € 28.094,77 in Ansatz gebracht. Dabei handelt es sich um den dreifachen Einheitswert des…