…72). Wie von der X-AG mit Schreiben vom 16. März 2006 dem unabhängigen Finanzsenat bekannt gegeben wurde, war die Teilnahme am Stock Option Plan einer Gruppe von leitenden Angestellten, welche unter Zugrundelegung des HAY-Systems ermittelt wurden, vorbehalten. Das BSP.HAY-Bewertungssystem ist (neben…
…13/3005/80, VwGH vom 18.10.1995, Zl. 95/13/0062). Die leitenden Angestellten eines Unternehmens als solche sind somit keine Gruppe. Die Begünstigung des § 3 Abs. 1 Z. 15 lit.c) EStG 1988 kommt daher nicht zum Tragen. Die Einkünfte aus der HOEG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma P.AG, vertreten durch Dr. Josef Mayrl, Steuerberater, 5020 Salzburg, Nonnthaler Hauptstraße 52, vom 7. August 2003 sowie über die Berufung des Mag. J.K., der der Berufung am 12. September 2003 beigetreten ist, gegen…
…Person ist der Geschäftsführer, im Fall seines Ablebens kann der Geschäftsführer bereits vorweg die begünstigte Person bestimmen. Andere Arbeitnehmer haben im Betrieb keinen Anspruch auf solche eine Unfallversicherung. ... Da leitende Angestellte bzw. der Geschäftsführer für sich allein keine bestimmte Gruppe ... sind, sind die Prämienzahlungen des…
…Tätigkeit im Beruf abgestellt ist und die vermittelten Fähigkeiten zwar in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind." In der dagegen gerichteten Berufung führte die Bw. ua. aus, dass sie seit mehr als acht Jahren als leitende Radiologietechnologin tätig…
… 3 Abs. 1 Z 15 lit c EStG 1988 nicht angewendet worden, da wie erwähnt laut Auskunft des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien "leitende Angestellte" nicht als Gruppe anzuerkennen seien. Nach der hier vertretenen Rechtsauffassung sei der § 3 Abs. 1 Z 15 lit…
…der Preis pro Person mit ATS 7.990,00 angegeben ist. Die Teilnehmerzahl an dieser Reise betrug ca. 25, wobei es sich dabei entweder um Reisebusunternehmer oder leitende Angestellte handelte. Es würde nicht viel Sinn machen, einen einfachen Busfahrer auf eine solche Reise zu schicken…
Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der…
…125/1997. Haben daher zwei leitende Angestellte (Manager) einer inländischen Tochtergesellschaft von deren ausländischer Muttergesellschaft in den Jahren 1979 bis 1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung hiebei keine inländische Steuerpflicht eingetreten. Gleiches gilt für die in diesem Zeitraum zugeteilten…
…70 Absatz 3 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Für die Zwecke dieses Kapitels gelten zwei Personen als verbunden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a)Sie sind leitende Angestellte oder Direktoren im Unternehmen der anderen Person; b)sie sind Teilhaber oder Gesellschafter von Personengesellschaften…
…zwar alle zwei beteiligt, der HH und der MW, aber ich glaube, der Hr. HH hat mehr getan. Frage: Hat es irgendeinen anderen Chef oder sonstigen leitenden Angestellten bei der Fa. JB-KG gegeben? Wenn der Hr. HH nicht dagewesen ist, dann haben der Al…
…Hinweise für den Dienstgeber" zu entnehmen, „dass Frau VN_1 NN_1 insgesamt von 2003 bis August 2009 bei der GmbH_1++ GesmbH und nach deren Konkurs bei der GmbH_2_ GmbH als leitende Angestellte beschäftigt gewesen sei, ohne dass sie in der Lohnverrechnung erfasst…
… 3. durch Gesamtrechtsnachfolge; 4. wenn die Aktien Arbeitnehmern der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, die nicht leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats sind, zum Erwerb angeboten und die Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb ausgegeben werden sollen; 5. auf Grund…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (idF Bw. genannt) ist leitende Angestellte in der in Wien befindlichen Unternehmenszentrale für Mittel- und Osteuropa eines internationalen Konsumgüterkonzerns. Die Bw. erhob durch ihre steuerliche Vertretung gegen den erklärungsgemäß ergangenen Einkommensteuerbescheid 2009 mit Schriftsatz vom 19…
…zeichnungsberechtigt. Sie konnte daher über die Einnahmen aus dem Betoneisenverlegegeschäft verfügen. 27) Auf diesem X-Konto war auch der leitende Angestellte AH zeichnungsberechtigt. Dieses Konto wurde zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit eröffnet und lautete auf seinen Namen. 28) HH hat Privatentnahmen von den Betriebskonten getätigt…
…auch folgende Feststellung: Im Kalenderjahr 1997 habe die Bw. an drei ihrer Dienstnehmer - leitende Angestellte - folgende Beträge ausbezahlt: an den Dienstnehmer C S 3.372.806,00, an den Dienstnehmer P S 5.720.917,00 und an den Dienstnehmer Sch S 2.648.936…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. war in den Streitjahren 1999 bis 2001 leitende Angestellte in einer Bank. Im Herbst 1999 hat sie den von der Gesundheitsschule Hildegard von Bingen veranstalteten Lehrgang zum Lebens- und Sozialberater (LSB) besucht, wobei die…
…Innerhalb einer Gruppe sind aber sämtliche Arbeitnehmer gleich zu behandeln und unter denselben objektiven, nachvollziehbaren Kriterien zu berücksichtigen. Unter diesen Voraussetzungen können auch leitende Angestellte eine Gruppe darstellen. Nicht begünstigt sind Maßnahmen, die sich auf Personen einer bestimmten Altersgruppe beziehen. Dies schließt allerdings nicht aus…
…jedoch Innendienstmitarbeiterinnen; alle Arbeiterinnen, nicht jedoch Angestellte; alle Innendienstmitarbeiterinnen mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr. Das Gruppenmerkmal ist nicht erfüllt, wenn nur bestimmte Personen oder leitende Angestellte den Zuschuss erhalten. Nach dem Zweck der Bestimmung ist aber eine Gruppenbildung nach sozialen Merkmalen zulässig, sodass zum…
…02.05.2024 und deren Bestätigung vom 06.11.2024 gehe hervor, dass der Bf. nicht als Vertreter tätig gewesen sei, sondern als "Job Manager" und leitender Angestellte. Als solcher habe er umfassende Führungsaufgaben selbstverantwortlich übernommen (zB. Entscheidung in Personalangelegenheiten, Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen…