…jeglicher Haftung für ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Ertrag. Weiters wird festgehalten, dass das Schenkungsobjekt zum Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung vollkommen lastenfrei ist. Der Geschenkgeber übernimmt auch die volle Haftung dafür, dass das Schenkungsobjekt von nicht übernommenen Lasten, speziell also von Pfandrechten…
…jeglicher Haftung für ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Ertrag. Weiters wird festgehalten, dass das Schenkungsobjekt zum Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung vollkommen lastenfrei ist. Der Geschenkgeber übernimmt auch die volle Haftung dafür, dass das Schenkungsobjekt von nicht übernommenen Lasten, speziell also von Pfandrechten…
…bringen, worüber die Verkäuferin hiermit rechtsverbindlich quittiert. Punkt VI. betitelt mit "Belastungen und Gewährleistung" regelte Folgendes: "Die Verkäuferin übergibt den Kaufgegenstand nach Maßgabe ihres bisherigen Besitzes, vollkommen satz- und lastenfrei, insbesondere frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten, jedoch ohne Haftung für ein bestimmtes Ausmaß, einen…
…ergibt sich, dass zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne auch diejenigen Lasten gehören, die abzulösen wären, wenn das Grundstück sofort lastenfrei übergehen würde. Dabei kommt es in zeitlicher Hinsicht darauf an, ob und in welcher Höhe Belastungen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges bestehen. Zu den…
…ergibt sich, dass zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne auch diejenigen Lasten gehören, die abzulösen wären, wenn das Grundstück sofort lastenfrei übergehen würde. Dabei kommt es in zeitlicher Hinsicht darauf an, ob und in welcher Höhe Belastungen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges bestehen. Zu den…
…ergibt sich, dass zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinne auch diejenigen Lasten gehören, die abzulösen wären, wenn das Grundstück sofort lastenfrei übergehen würde. Dabei kommt es in zeitlicher Hinsicht darauf an, ob und in welcher Höhe Belastungen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges bestehen. Hingegen ist…
…Liegenschaft, so stellt der Fruchtgenuss eine Last dar, die abzulösen wäre, wenn das Grundstück sofort lastenfrei auf den Erwerber übergehen würde (vgl. VwGH vom 18.8.1994, 93/16/0111). Auch der Erwerb der Liegenschaft von Todes wegen hat im Ergebnis einen Verzicht des Bw…
…ergibt sich, dass zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne auch diejenigen Lasten gehören, die abzulösen wären, wenn das Grundstück sofort lastenfrei übergehen würde. Dabei kommt es in zeitlicher Hinsicht darauf an, ob und in welcher Höhe Belastungen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges bestehen. Zu den…
…xx.xx.1940 besteht. Dieses Fruchtgenussrecht ist der Käuferin bekannt. Der Verkäufer haftet dafür, dass der Vertragsgegenstand mit Ausnahme des obgenannten Fruchtgenussrechtes satz- und lastenfrei ist. Er haftet jedoch nicht für ein bestimmtes Ausmaß oder irgendeine Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes. Die Käuferin erklärt, den Vertragsgegenstand besichtigt…
…472.639,00 S (lt. Pkt. III) in Anrechnung auf den vereinbarten Gesamtkaufpreis zu übernehmen sei. Darüber hinaus sei die Liegenschaft lastenfrei durch die Käufer erworben worden. In der zum Sachverhalt am 13. Juli 2006 aufgenommenen Niederschrift gab der Ehegatte der Bw. ua. zu Protokoll…
…Der Geschenkgeber haftet dafür, dass die Berufungswerberin grundbücherliches Eigentum lastenfrei erwirbt. Punkt V und VI der Urkunde weisen auszugsweise folgenden Wortlaut auf: "Festgestellt wird, dass durch die gegenständliche Schenkung das mit Kaufvertrag vom 2001-05-18 der Geschenknehmerin eingeräumte Wohnungsgebrauchsrecht obsolet geworden ist und demgemäß…
…für Wohnraumschaffung aufgenommene Darlehen der Verkäufer abzudecken. Durch diese Umschuldung sei das seinerzeit in Zusammenhang mit einer sonderausgabenbegünstigten Wohnraumschaffung vom Verkäufer aufgenommene Darlehen auf den Erwerber übergegangen. Die dadurch mögliche Lastenfreistellung sei sonderausgabenunschädlich. Gleichzeitig wurde auf eine Kommentarmeinung von Sailer, Bernold, Mertens, Kranzl in "Die…
…sei die Auflösungszahlung auch nicht Teil der Gegenleistung. Die Beschwerdeführerin habe die Mietrechte selbst beseitigen wollen und dies auch müssen. Da die Liegenschaft vertraglich nicht lastenfrei übertragen worden sei, könne die Auflösungszahlung nicht Teil der Gegenleistung sein. Zuletzt sei die Auflösungszahlung auch direkt an die…
…lautet wie folgt: "Kaufpreis, Fälligkeit 4.1. Der Kaufpreis für den - mit Ausnahme der in Punkt 3. genannten Lasten, welche vom Käufer übernommen werden - gänzlich lastenfreien Vertragsgegenstand, d.h. buchlastenfrei sowie frei von sonstigen Lasten, Rechten oder Ansprüchen Dritter, beträgt € 15.000.000,00…
…Grundstücken x Baufläche (Gebäude) Gärten im unverbürgten Gesamtausmaß von 3559 m². Auf der Liegenschaft befindet sich das Gebäude Adr. […] Gegenstand dieses Vertrages ist die Liegenschaft EZ Zl im unverbürgten Ausmaß von 3559 m² samt dem darauf stehenden Gebäude. Die Liegenschaft ist bücherlich lastenfrei. II…
…April 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der in der Berufungsvorentscheidung vom 30. Mai 2007 festgesetzten Abgabe bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Frau PK war Alleineigentümerin der lastenfreien Liegenschaft EZ 1 KG XY, bestehend aus dem Grundstück Nr…
…sind. Punkt VI des Vertrages lautet: "Die Geschenkgeberin haftet dafür, dass der Schenkungsgegenstand lastenfrei in das Eigentum der Geschenknehmerin übergeht." Mit Bescheid vom 8. Jänner 2007 schrieb das Finanzamt für diesen Erwerbsvorgang ausgehend vom 3-fachen Einheitswert Schenkungssteuer in Höhe von 974,95 € vor…
…2 der OÖ Bauordnung erteilt wurde, Grundstücke bzw. Teilgrundstücke im Gesamtausmaß von 1.588 m² lastenfrei und unentgeltlich in das Eigentum der Berufungswerberin zu übertragen. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Z 3 GrEStG vom Wert der Grundstücke (3-facher…
…geschenkt. Mit diesen Liegenschaftsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung W E/2 verbunden. Die Geschenkgeberin haftete dafür, dass die schenkungsgegenständlichen Liegenschaftsanteile lastenfrei und frei von Bestand- und Benützungsrechten Dritter in den bücherlichen Besitz der Geschenknehmerin gelangten. Gegenleistungen, welche von der Berufungswerberin zu erbringen gewesen wären…
…dieser einem Pfandgläubiger direkt zukommt (UFS 11.3.2003, RV/0445-G/02). Dies gilt auch, soweit der Veräußerungserlös für die Lastenfreistellung des Grundstücks heranzuziehen ist. Wird die Grundstückstransaktion mittels eines Treuhänders (Rechtsanwalt, Notar) abgewickelt, ist die Weiterleitung des vom Erwerber auf dem Treuhandkonto erlegten…