…Die Grunderwerbsteuer für die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sei gemäß § 4 Abs.2 Z.2 Grunderwerbsteuergesetz vom Einheitswert zu berechnen. Die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung seien gegeben. Die Steuerberechnung habe daher für die land und forstwirtschaftlichen Grundstücke nach dem Einheitswert zu…
…Die Grunderwerbsteuer für die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sei gemäß § 4 Abs.2 Z.2 Grunderwerbsteuergesetz vom Einheitswert zu berechnen. Die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung seien gegeben. Die Steuerberechnung habe daher für die land und forstwirtschaftlichen Grundstücke nach dem Einheitswert zu…
…16/0246, auch im gegenständlichen Fall die land- und forstwirtschaftliche Übergabe selbst bei gesondert ausgewiesenem Wohnungswert nur nach dem einfachen Einheitswert gemäß § 4 Abs. 2 Z. 2 GrEStG zu besteuern. Da im vorliegenden Fall der Wert des Übergabsgutes unter € 75.000,00 liege, käme…
…2002/16/0246, habe sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) von der bisher von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsansicht bei land- und forstwirtschaftlichen Übergaben distanziert. Im gegenständlichen Fall stelle sich daher die Frage nach einer das Entgelt für das Übergabsgut übersteigenden Schenkung nicht bzw. liege eine solche hier…
…hängt davon ab, ob es in dem dem Erwerbsvorgang vorangegangenen Bewertungsverfahren seiner Art nach als land- und forstwirtschaftliches Grundstück qualifiziert wurde. Unbestritten ist, dass diese Voraussetzung im gegenständlichen Berufungsfall erfüllt ist. Zur "Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers" wird die Ansicht vertreten, dass das Gesetz keinen…
…hängt davon ab, ob es in dem dem Erwerbsvorgang vorangegangenen Bewertungsverfahren seiner Art nach als land- und forstwirtschaftliches Grundstück qualifiziert wurde. Unbestritten ist, dass diese Voraussetzung im gegenständlichen Berufungsfall erfüllt ist. Zur "Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers" wird die Ansicht vertreten, dass das Gesetz keinen…
…übergeben wurde (vgl. auch Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001), § 15a Anm. 2). Die bloße Liegenschaftsübertragung, wie sie im gegenständlichen Fall stattgefunden hat, ist nicht vom Begünstigungstatbestand erfasst. Daher kommt die Anwendung des § 15a ErbStG 1955 weder auf das land- und forstwirtschaftliche Vermögen noch auf den übersteigenden…
…Gewerbebetrieb dient, übergeben wurde (vgl. auch Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001), § 15a Anm. 2). Die bloße Liegenschaftsübertragung, wie sie im gegenständlichen Fall stattgefunden hat, ist nicht vom Begünstigungstatbestand erfasst. Daher kommt weder die Anwendung des § 15a ErbStG 1955 auf das land- und forstwirtschaftliche Vermögen noch auf…
…gelegt wurden, vom Finanzamt geschätzt wurden, wurde dem Berufungswerber mit dem Vorhalt vom 13. Mai 2004 die Gelegenheit gegeben, die tatsächlichen Verkehrswerte des land- und forstwirtschaftlich genutzten Teiles der übergebenen Liegenschaften und des Gebäudes oder Gebäudeteiles, das den Betriebsinhabern, deren Familienangehörigen, den Ausnehmern bzw. allfälligen…
…vom Finanzamt geschätzt wurden, wurde der Berufungswerberin mit dem Vorhalt vom 13. Mai 2004 die Gelegenheit gegeben, die tatsächlichen Verkehrswerte des land- und forstwirtschaftlich genutzten Teiles der übergebenen Liegenschaft(en) und des Gebäudes oder Gebäudeteiles, das den Betriebsinhabern, deren Familienangehörigen, den Ausnehmern bzw. allfälligen überwiegend…
…bewertet. Die Befreiungsbestimmungen gemäß § 5a NEUFÖG und § 15a ErbStG könnten daher für den übersteigenden Wohnungswert nicht angewendet werden. Im gegenständlichen Fall seien dem Bw. vom Vater land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Einheitswert von € 1.519,70 übergeben worden. Die Voraussetzungen für die Begünstigung nach…
…Vorgängerbestimmung des § 10 Abs 2 Z 2 GrEStG 1955 unter Bedachtnahme auf normsystematische Gesichtspunkte ausdrücklich ausgesprochen, dass die Steuer bei Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ohne jede Beschränkung vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist. Dieser Auffassung ist auch im Geltungsbereich der (gegenüber § 10…
… 4 Abs. 2 GrEStG aufgezählten Fällen auszugehen. Da im gegenständlichen Fall weder eine land- und forstwirtschaftliche Übergabe, noch eine Anteilsvereinigung vorliegt und eine Gegenleistung vorhanden und ermittelbar ist, spielt nicht der Wert der Liegenschaft, sondern ausschließlich der Wert der Gegenleistung eine Rolle. Der Begriff der…
… 4 Abs. 2 GrEStG aufgezählten Fällen auszugehen. Da im gegenständlichen Fall weder eine land- und forstwirtschaftliche Übergabe, noch eine Anteilsvereinigung vorliegt und eine Gegenleistung vorhanden und ermittelbar ist, spielt nicht der Wert der Liegenschaft, sondern ausschließlich der Wert der Gegenleistung eine Rolle. Gegenleistung im Sinne…
…2 GrEStG aufgezählten Fällen auszugehen. Da im gegenständlichen Fall weder eine land- und forstwirtschaftliche Übergabe, noch eine Anteilsvereinigung vorliegt und eine Gegenleistung vorhanden und ermittelbar ist, ist bei der Abgabenberechnung nicht auf den Wert der Liegenschaft sondern auf den Wert der Gegenleistung abzustellen. Gegenleistung im…
…2 GrEStG aufgezählten Fällen auszugehen. Da im gegenständlichen Fall weder eine land- und forstwirtschaftliche Übergabe, noch eine Anteilsvereinigung vorliegt und eine Gegenleistung vorhanden und ermittelbar ist, ist bei der Abgabenberechnung nicht auf den Wert der Liegenschaft sondern auf den Wert der Gegenleistung abzustellen. Gegenleistung im…
…unentgeltlichen Übergabe innerhalb von 19 Jahren (bzw. 9 Jahren; siehe Rz 2081) nach der erstmaligen Verwendung, eine Berichtigung des im Rahmen der Regelbesteuerung vorgenommenen Vorsteuerabzuges durchzuführen. Beispiel: Ein regelbesteuernder Landwirt errichtet im Jahr 2014 für Zwecke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes eine Maschinenhalle und nimmt…
…Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb wurde dem Bf zwar mit Übergabevertrag vom xx.xx.1991 unentgeltlich von seinen Eltern übergeben, doch war seine Mutter noch bis Ende des Jahres 1999 Betriebsführerin. Der Bf ermittelte die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 2000 bis…
…jedoch in den Jahren 1994 bis 1999, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, obwohl der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bereits im Jahr 1991 an Sie übergeben wurde. Aus welchem Grund wurden bis zum Jahr 1999 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärt? 3) In Ihrem Schreiben…
…übergebenen Betrieb dar (zu den einzelnen Fällen siehe etwa Renner in SWK 2010, S 503 f, Gutshof mit Pferdezucht durch Rechtsanwalt, Landwirtschaft mit Weinbau durch Rechtsanwalt, land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch Primararzt, weitgehend fremdfinanziert, Bewirtschaftung einer Forstwirtschaft mit Eigenjagd durch einen Architekten, fremdfinanziert). Land- und…