…FLAG keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, verbleibt zu prüfen, inwieweit die Staatsbürgerschaft des Ehegatten der Bw. gem dem oben zitierten § 3 Abs 3 FLAG zu einer Familienbeihilfe verhilft. Diese Bestimmung verweist auf den oben zitierten § 2 a Abs 1 FLAG, die von einem gemeinsamen Haushalt…
…keinen Grund. Weiters ist zu berücksichtigen, dass Dr. D. mit seinem Jahreseinkommen zwischen 70.000 €/80.000 € den Hauptteil des Familieneinkommens erzielte. Daher beschränkte sich die Höhe meines finanziellen Beitrages zur gemeinsamen Haushaltsführung auf die Bereiche "Küche" und "Kind" neben der doppelten Haushaltsführung…
…zur Überzeugung, dass die Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum mit Dr. D. keinen gemeinsamen Familienwohnsitz und keine gemeinsame Haushaltsführung in B. unterhalten hat und sie zumindest ab dem Berufungszeitraum ihren Familienwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen an ihren Beschäftigungsort in H. verlegt hat. Die Bw. behauptete zwar…
…davon aus, dass B. als gemeinsamer Familienwohnsitz für Mag. K., E.1 und Dr. M.D. ausscheidet, da lt. vorliegendem Sachverhalt keine gemeinsame Haushaltsführung im Prüfungszeitraum vorlag. Vielmehr aufgrund der privaten Umstände des mittlerweile geschiedenen Ehegatten eine jederzeitige Benutzung der Wohnung durch Mag. D.K…
…und H.D. gewohnt hat. Daraus ist klar erkennbar, dass keine gemeinsame Haushaltsführung zwischen Mutter und Tochter in diesem Zeitraum vorlag. Die von der Bw. ins Treffen geführten Zuwendungen (Übergabe der gesamten Ausstattung an die Pflegemutter) vermögen an der Wirtschafts- und Wohngemeinschaft im Haushalt der…
…für die Tochter bisher noch keine Ermittlungen durchgeführt wurden und der Kindesvater die Einvernahme von Mutter und Tochter angeregt hat, ist – auch aufgrund des Auslandsbezuges – mit einem nicht unbeträchtlichen Ermittlungsaufwand zu rechnen. Liegt keine gemeinsame Haushaltsführung vor und könnten keine Belege betreffend die Tragung der…
…konkret zwei Zimmer zum Schlafen und Wohnen, ausschließlich ihm zur Verfügung gestanden wären. Lediglich die Küche und die Sanitäranlegen seien gemeinsam benutzt worden, was noch keine gemeinsame Haushaltsführung bewirke. In der Zeit der befristeten Arbeitsüberlassung an die ***13***, bevor er die Wohnung in ***2*** gemietet…
…ins Leere. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die Kinder M. und ZP nicht dem Haushalt des Bw. angehörten. Im Berufungsfall bestand im Streitzeitraum keine gemeinsame Haushaltsführung somit ergibt sich aus dem Zusammenhalt der o.a. Bestimmungen, dass noch zu prüfen war, ob der Bw…
…den gleichen Bedingungen zu erwarten wäre. Die von der Bf im Beschwerdeverfahren dargelegten (eingewandten) privaten Lebensumstände wie zB. das Nichteingehen einer Wirtschaftsgemeinschaft (keine gemeinsame Haushaltsführung), wie es bei Ehegatten unter den gleichen Bedingungen zu erwarten wäre (siehe Argumente laut Vorlageantrag vom 27.12.2012) sprechen…
…lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst, als eine Verlegung desselben in die Nähe der Arbeitsstätte nicht zugemutet werden könne. Die Bf unterhalte mit ihrem Gatten an den Wochentagen keine gemeinsame Haushaltsführung. Werde eine Wohnung von Ehepartnern nur an den Wochenenden, dh in der arbeitsfreien Zeit…
…Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Ihr Sohn lebt im Haushalt der Kindesmutter, Ihr Antrag war abzuweisen." Über Vorladung des Finanzamtes gaben die Kindesmutter und der gemeinsame Sohn A. am 17. September 2002…
…und keine gemeinsame Haushaltsführung. Es ist auch falsch, das sie von Fr. bis Mo. Anwesend war wie Sie bzw. der Sohn behauptet. Sie kam Samstags Mittag und fuhr Sonntag spätestens um 18:00 Uhr, da sie immer Angst hatte bei der Wohnung in Wien keinen…
…für die gemeinsame Tochter hat (vorläufig bis Ende des Schuljahres 2004/05). Unbestritten ist weiters, dass das Kind der Bw. gemäß der unbedenklichen Bestätigung der Bezirkshauptmannschaft Tulln zumindest seit Beginn des Rückforderungszeitraumes beim Kindesvater lebt. Daraus ist klar erkennbar, dass keine gemeinsame Haushaltsführung zwischen Mutter…
…gemeinsame Wohnung mit seiner Tochter. Während er seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, blieb sie in Deutschland und lebt dort unabhängig von ihm in ihrer eigenen Wohnung. Da es sich diesbezüglich offensichtlich um eine Dauerlösung handelt, und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine gemeinsame Haushaltsführung…
…vom finanziellen Aspekt und andererseits auch vom zeitlichen Engagement einnehmen. Die Berufungswerberin hätte zu Österreich nur eingeschränkte persönliche Beziehungen. Es existiere keine gemeinsame Haushaltsführung mit ihrem Gatten. Der Freundeskreis sei überwiegend in Deutschland beheimatet und ergebe sich in erster Linie aus dem Kreis der Arbeitskollegen…
…9.5.2013 keine gemeinsame Haushaltsführung mehr.…. Mein damaliger Ehegatte zahlte lediglich bis Ende Juli Miete, da er bis zur Rechtskraft der Scheidung keine Alimente für unser gemeinsames Kind bezahlte. Da ich mein eigenes Einkommen hatte, sorgte ich für mich und das gemeinsame Kind…
…jedoch sei die Schule abgebrochen worden. Es stehe daher der Alleinerzieherabsetzbetrag zu, weil kein gemeinsamer Haushalt vorliege. Beschwerdevorentscheidungen: Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 15. Dezember 2022 (betreffend Einkommensteuer 2017 und 2018) und vom 15. Mai 2023 (betreffend Einkommensteuer 2019) wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Im Zuge…
…In diesem Fall - keine gemeinsame Haushaltsführung, überwiegende Unterhaltsleistung - kann der Anspruch des Bw auf Familienbeihilfe nicht nur aus den Bestimmungen der VO, sondern darüber hinaus auch aus der Bestimmung des § 2 Abs 2 FLAG 1967 (siehe oben) abgeleitet werden, da keine andere Person nach FLAG…
…dem innerhalb offener Vorlageantragsfrist eingebrachten Vorlageantrag vom 21. Dezember 2007 angefochten. Begründend wurde auf das bisherige Berufungsvorbringen verwiesen und dieses Berufungsvorbringen ergänzend vorgebracht: Seit der Eheschließung habe keine gemeinsame Lebensführung stattgefunden. In RZ 779 der Lohnsteuerrichtlinie werde gesagt, dass gegenseitige Besuche nicht die Annahme einer…
…auf Behauptungsebene gebliebenen Einwendung, er habe sich bis zu seiner Heirat überwiegend an seinem Hauptwohnsitz in L aufgehalten und dort habe sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befunden, sodass im strittigen Zeitraum keine gemeinsame Haushaltsführung vorgelegen habe, lässt sich nichts für den Standpunkt des Bw. gewinnen…