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UFSW FSRV/0010-W/07Höhe der Geldstrafe. Keine bedingte Strafnachsicht im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…Abs. 1 FinStrG gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gesetzlich vorgesehen ist. Da nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 26 Abs. 1 FinStrG eine bedingte Strafnachsicht nur in gerichtlichen, nicht jedoch im finanzbehördlichen Finanzstrafverfahren vorgesehen ist, konnte dem dahingehenden Berufungsantrag des Bw…

BFG RV/2300002/2021Illegaler Zigarrenhandel, aber keine Verurteilung wegen des Eigenverbrauchs; fortgesetztes Delikt, daher Beginn der absoluten Verjährung ab letzter Teiltat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 1/5

…AS 698 und ON 2, Seite 8 der Niederschrift vom 4. Juni 2019). Der Zweitbeschuldigte weist in Österreich bislang keine finanzstrafrechtliche Vormerkung auf (ON 1, AS 0483). Zur Sache: Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor 1. Jänner 2005 fasste der weder über eine Bestellung…

BFG RV/2300002/2021Illegaler Zigarrenhandel, aber keine Verurteilung wegen des Eigenverbrauchs; fortgesetztes Delikt, daher Beginn der absoluten Verjährung ab letzter Teiltat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 2/5

…Sein Steuerberater in Deutschland müsste die Bilanzen haben, weil diese sieben Jahre lang aufzubewahren seien. Belege habe er sicher keine mehr, da die AG ein paar Mal geprüft worden sei und nach den Prüfungen die Belege nicht mehr benötigt worden seien (ON 2, AS 0701)…

BFG RV/2300002/2021Illegaler Zigarrenhandel, aber keine Verurteilung wegen des Eigenverbrauchs; fortgesetztes Delikt, daher Beginn der absoluten Verjährung ab letzter Teiltat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 3/5

…die belangte Behörde den Eigenkonsum von 1.000 Stück Zigarren/Jahr (somit insgesamt 7.000 Stück) bei der Berechnung des Wertersatzes unberücksichtigt lässt, ist umso unverständlicher, als sie ja den Eigenkonsum bei der Bemessung der Strafe sehr wohl in Abzug bringt. Es erfolgt auch keine…

BFG RV/2300002/2021Illegaler Zigarrenhandel, aber keine Verurteilung wegen des Eigenverbrauchs; fortgesetztes Delikt, daher Beginn der absoluten Verjährung ab letzter Teiltat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 4/5

…die AG (AS 433): Ich habe mir für Österreich ein Konzept ausgedacht. Ich verschicke alles per Post und nehme nie auch nur eine Zigarre ins Auto. Da habe ich dann kein Problem, falls ich in eine Kontrolle gerate. Wenn du die Zigarren zu ***L2*** verschickst…

BFG RV/2300002/2021Illegaler Zigarrenhandel, aber keine Verurteilung wegen des Eigenverbrauchs; fortgesetztes Delikt, daher Beginn der absoluten Verjährung ab letzter Teiltat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 5/5

…1984, B 86/80)." Da nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 26 Abs. 1 FinStrG - verfassungsrechtlich unbedenklich - eine bedingte Strafnachsicht nur in gerichtlichen, nicht jedoch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren vorgesehen ist, konnte dem dahingehenden Antrag des Beschuldigten nicht gefolgt werden. Abschließend darf darauf hingewiesen werden…

BFG RV/7300003/2018Höhe der Geldstrafe mit dem Vorbringen einer eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des Überwiegens der Milderungsgründe von einem Rückfallstäter angefochten. Bedingte Strafnachsicht beantragt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.04.2018

…der Selbstanzeige (keine Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG) dem Bf. wieder gutgeschrieben wurde. Zu seinem Beschwerdebegehren, die verhängte Geldstrafe unter Setzung einer Probezeit bedingt nachzusehen, ist der Bf. auf die Bestimmung des § 26 FinStrG zu verweisen, wonach eine bedingte Strafnachsicht nur im…

BFG RV/7300019/2014Strafbeschwerde, aber bedingte Strafe beantragt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.11.2014

…der Ersatzfreiheitsstrafe keine Bedeutung zu (vgl. VwGH 28.10.1992, 91/13/0130). Zum Antrag auf bedingte Strafnachsicht Gemäß § 26 Abs. 1 FinStrG gelten für die bedingte Nachsicht der durch die Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen sowie für die bedingte Entlassung aus…

BFG RV/7300002/2019Abgabenhinterziehung, Scheinrechnungen, Antrag auf bedingte Strafe, Erlöschen des Strafverfolgungsanspruches der Finanzstrafbehörde gemäß § 263 Abs. 2 StPO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.09.2021Teil 1/2

…5.3.1984, B 86/80). Da nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 26 Abs. 1 FinStrG - verfassungsrechtlich unbedenklich - eine bedingte Strafnachsicht nur in gerichtlichen, nicht jedoch im finanzbehördlichen Finanzstrafverfahren vorgesehen ist, konnte dem dahingehenden Antrag des Beschuldigten nicht gefolgt werden, sodass dieser Antrag…

UFSL FSRV/0104-L/02In der Berufung wird der Vorsatz betr. Abgabenhinterziehung bestritten und ein bedingter Strafausspruch begehrt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)12.02.2004

…Existenzverlust nach sich ziehende Strafe weder tat- noch schuldangemessen. Im Übrigen hätte angesichts der Unbescholtenheit des Beschuldigten die bei verfassungskonformer Interpretation des § 26 FinStrG auch für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren geltende bedingte Strafnachsicht zur Anwendung gelangen müssen. Es werde daher beantragt, das angefochtene Erkenntnis dahingehend abzuändern…

UFSL FSRV/0049-L/04Fehlende Voraussetzung für ein Absehen von einer Bestrafung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…eine drückende Notlage zu ersehen. In der Situation der Beschuldigten könne es keine generalpräventiven Überlegungen geben. In spezialpräventiver Hinsicht wäre eine Verwarnung der Beschuldigten ausreichend gewesen, wozu anzumerken sei, dass eine Verwarnung im Wesentlichen einer bedingten Strafnachsicht im gerichtlichen Finanzstrafverfahren gleichkomme. Es sei aber eigentlich…

UFSL FSRV/0044-L/06Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige wegen Verfolgungshandlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.11.2007

…weil im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren eine bedingte Strafnachsicht nicht vorgesehen ist. Als rechtliche Konsequenz auf Darstellung und Gewichtung der Strafzumessungsgründe waren die Berufungen des Beschuldigten und des Amtsbeauftragten gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom…

BFG RV/7300004/2019Umsatzsteuerverkürzungen durch einen Rechtsanwalt, der trotz mehrerer Vorprüfungen keine laufenden UVZ entrichtet oder UVA anmeldet; verminderte Zurechnungsfähigkeit kein Schuldausschließungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.09.2019

…gemäß § 8 FinStrG anders zu beurteilen ist. Daran anknüpfend ist entweder gar nicht zu bestrafen oder mittels Ermahnung oder schlichtweg mittels bedingter Strafnachsicht vorzugehen. Das Unterlassen des Sachverständigenbeweises führt jedenfalls dazu, dass in einem Fall die Strafe gar nicht hätte verhängt werden dürfen, im anderen…

UFSF FSRV/0002-F/08Ein deutscher Unternehmer hat sich zu Beginn seiner Tätigkeit in Österreich nicht umgehend über die steuerlichen Obliegenheiten betreff Umsatzsteuervoranmeldungen/vorauszahlungen erkundigt und auch keine Anmeldung seiner Tätigkeit beim Finanzamt vorgenommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.05.2008

…Der Vollständigkeit halber werde eingewendet, dass die Strafe zu hoch bemessen sei. Mit der Frage der bedingten Strafnachsicht habe sich die Erstinstanz überhaupt nicht auseinandergesetzt. Es werde daher beantragt, das angefochtene Erkenntnis zu beheben und die Einstellung des Verfahrens zu verfügen, in eventu die Angelegenheit…

BFG RV/7300038/20131. Strafbeschwerde 2. § 26 FinStrG 3. keine bedingten Strafen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.06.2014

…Wege der Analogie zu schließen sei. Für den Fall, dass nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 26 Abs. 1 FinStrG eine bedingte Strafnachsicht nur in gerichtlichen, nicht jedoch in finanzbehördlichen Finanzstrafverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vorgesehen sein sollte, werde geltend gemacht, dass die Bestimmung des …

UFSI RV/0601-I/06Nachsichtsansuchen iZm dem Verkauf eines Milchkontingentes und der Vorschreibung einer Zusatzabgabe nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung 1999
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2008

…ist ebenfalls nicht berechtigt, weil die rechtlichen Voraussetzungen für eine bedingte Strafnachsicht (§§ 43 ff StGB) einerseits und für eine Abgabennachsicht andererseits in keiner Weise miteinander vergleichbar sind. Rückschlüsse aus der gerichtlichen Strafrechtspflege auf das Vorliegen eines abgabenrechtlich relevanten Nachsichtstatbestandes ergeben sich somit keinesfalls. 2.5…

UFSW FSRV/0160-W/10Freie Beweiswürdigung - Ausstellung von Scheinrechnungen und Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 14 UStG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2011Teil 1/2

…die verhängte Strafe nicht lediglich bedingt oder teilbedingt verhängt worden sei, zumal im Finanzstrafgesetz auch die Bestimmungen der §§ 43 und 43a StGB anzuwenden seien, so ist diesbezüglich auf die Bestimmung des § 26 FinStrG zu verweisen, nach welcher eine bedingte Strafnachsicht ausschließlich im gerichtlichen Finanzstrafverfahren und…

UFSW RV/3381-W/07Formelle und materielle Mängel der Buchführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010Teil 1/2

…12.2007 jene Unterlagen dem Unabhängigen Finanzsenat, die der Bw im Zuge seiner Beschwerde an das Bundesministerium für Finanzen vorgelegt hatte: eine Urkunde über die bedingte Strafnachsicht des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 06.02.2006 Herrn KB betreffend, eine Niederschirft der Bundespolizeidirektion Wien vom…

UFSW FSRV/0017-W/07Die Meldung der Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit stellt einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar. Einwendungen hinsichtich eines Nichtverschuldens im Bezug auf die verspätete Meldung können daher nicht strafbefreiend wirken.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…und es würden ihn keine Sorgepflichten treffen. Bei Durchsicht des Abgabenkontos der Fa. HF-GmbH sei festgestellt worden, dass die im Spruch angeführten Umsatzsteuervorauszahlungen nicht ordnungsgemäß entrichtet worden seien. Der Bw. habe in seiner Rechtfertigung angeführt, dass er aufgrund organisatorisch bedingter finanzieller Schwierigkeiten nicht in…

BFG RV/7104424/2017Einnahmen aus einem Betrug unterliegen nicht der Einkommensteuer und (hier) auch nicht der Umsatzsteuer (ua Anlegerbetrug)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2024Teil 1/3

…ähnlicher Art abzuhalten und es auch nicht der Vollstreckung der Strafe bedarf, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken. Im Hinblick auf das vom Erstangeklagten zu verantwortende Handlungsunrecht ist eine bedingte Strafnachsicht nach § 43 Abs 1 StGB oder auch nur die Nachsicht eines Teiles…