…zu Recht und wird sie von der Abgabenbehörde zweiter Instanz auf Grund fehlender Hinweise seitens der Bw. bestätigt. Ad B) Unbestritten ist, dass für die Jahre 1998 und 1999 keine Belege vorgelegt wurden, die die Reisekosten betreffen, die auf dem Konto 7362 aufwandswirksam verbucht wurden…
…unmöglich mit Belegen bewiesen werden kann. Eine Anerkennung der Familienbeihilfe teilweise oder ganz löst auch ein wesentliches anderes rechtliches Problem der Doppelresidenz, wofür es auch noch keine Rechtssprechung in der Doppelresidenz über die EU Landesgrenze gibt, nämlich der nötigen, gesetzlich geforderden Krankenversicherung für meinen Sohn…
…den in das steuerliche Rechenwerk der GesmbH für 2000 aufgenommenen Reisekosten für die Gattin und die Kinder um privat veranlasste, nicht dem Betriebsaufwand der Abgabepflichtigen zurechenbare Ausgaben gehandelt hat und auch in den Veranlagungsjahren 1998 und 1999 (keine Belege) entsprechende hohe Privataufwendungen betrieblich geltend gemacht…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nachdem die Beschwerde insoweit keine für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsfragen aufwirft, denen im Sinne der zitierten Bestimmungen grundsätzliche…
…Mercedes 220 CDI, Reisekosten, Fortbildung (Fahrtenbuch, Belege), Werbung" zu belegen. Aus den darauf von der Berufungswerberin vorgelegten ausgedruckten Kontoauszügen geht hervor, dass die "Reiseaufwendungen" für Nächtigungen des Herrn C (25. Mai 2001 S 5.737,50 und 16. Juni 2001 S 927,27) angefallen waren…
…BFG keine „entschuldbaren“ Gründe für die Nichtvorlage der Rechnungen zu erblicken. Bezüglich der Höhe der Aufwendungen wäre es dem Bf. unbenommen geblieben, seine Aufwendungen - wenn auch nur jene des Materials - belegmäßig zu dokumentieren. Wenn er sich auf das Nicht-Gewohnt-Sein zur Aufbewahrung von Belegen…
…Verfahren und den von der Finanzverwaltung überprüften und gewürdigten Belegen. Die Überprüfung der Ausgaben und deren rechtliche Qualifikation wurde durch das Finanzamt umfassend, nachvollziehbar und den rechtlichen Bestimmungen entsprechend vorgenommen. Die qualifizierte Ausbildung wurde im Nachtrag zum Vorlagebericht durch eine Bestätigung der Caritas für ***6*** …
…um Einzelbelege handelte, die keinen weiteren Zusammenhang mit Projekten und Folgekosten herstellen ließen (z.B. entspricht es nicht der sonst von der Bw. gepflegten Art der Verbuchung, wenn nur ein Flug, nicht jedoch auch Belege für die Unterkunft und sonstige Filmkosten verrechnet werden). Dass die…
…das gegenständlich untrennbar vermengte Mischprogramm einer Anerkennung der Reiseaufwendungen als Werbungskosten entgegen. Das eben zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes lässt nämlich im Falle einer solchen "untrennbaren Gemengelage" weiterhin keinen Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu. Die Aufwendungen für die streitgegenständliche Reise sind daher dem steuerlich unbeachtlichen…
…Der offizielle Teil dauerte zehn Tage, der anschließende inoffizielle Teil fünf. Der Aufenthalt in keiner dieser drei brasilianischen Städte dauerte länger als fünf Tage. Die Belege für Taxikosten hat die Bw nicht mehr. Die Sachverhaltsannahme stützt sich auf folgende Beweismittel: PV, Genehmigung der Dienstreise, Studienplan…
…hiezu ua ausgeführt, dass die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, von denen ein Selbstbehalt abzuziehen ist, nicht berücksichtigt werden könnten, da sie den Selbstbehalt in Höhe von ATS 65.776,00 nicht übersteigen. Mit dem amtlichen Kilometergeld, das die Bw betreffend ihre Reiseaufwendungen ansetzte, seien sämtliche…
…526,94 | 211,12 | Ausgaben Gesamt | 8.470,20 | 8.057,57 | 6.432,97 Für die Jahre 2005 und 2006 wurden bzw. konnten dem Finanzamt wegen Nichtaufbewahrung keine Belege außer der Einnahmen/Ausgaben/Rechnung vorgelegt werden. Zu beurteilen ist…
…Belege aufgrund vom Bf. unterlassener Informationen an den steuerlichen Vertreter mehrfach verbucht!) eine grob fahrlässige Handlungsweise des Bf. im Sinne des § 34 Abs. 1 FinStrG gegeben. Bei einer derartig weitgehenden Vernachlässigung von abgabenrechtlichen Pflichten in Bezug auf die Reiseaufwendungen war die Verwirklichung einer Abgabenverkürzung für…
…nicht vom Arbeitgeber unversteuert ersetzten, Ausgaben und Aufwendungen dem Grunde (nicht auch der Höhe) nach nachzuweisen, konnte der Berufungswerber mit dem Hinweis, keine Belege aufbewahrt zu haben, nicht nachkommen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten allgemein die Aufwendungen…
…gestiegener Treibstoffpreise; der geltend gemachte Restbetrag entfällt auf die untrennbar mit der Teilnahme an der Reise verbundenen Kosten der Lebensführung in Zypern (insbesondere für Verpflegung, da nur Frühstückspension im Reisepreis inbegriffen ist) sowie die Fahrt vom und zum Flughafen. An Belegen legte der Bw. in…
…Steuererklärung produziert hätten; ein allfälliges Fehlverhalten derartiger Personen wurde jedoch nicht behauptet, es liegen auch keine weiteren Hinweise für ein solches vor. Von Amts wegen ist in Zusammenhang mit diesem Faktum aber auch zu Gunsten des Beschuldigten die Überlegung anzustellen, dass ja Dr. K offenkundig…
…seien, hätten die gesamten Reiseaufwendungen keine Berücksichtigung finden können. - Laut vorgelegten Honorarbestätigungen hätte der Bw. im Jahr 1999 3 Kurse abgehalten. Das heißt, dass er als Vortragender tätig geworden wäre. Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und für Einrichtungsgegenstände der Wohnung würden voraussetzen…
…weshalb er für diesen Zeitraum keine Belege vorlegen werde. Zu den Belegen für 2009-2010 lege er aus Gründen der Zumutbarkeit und Verwaltungsökonomie Ausgabenbelege ab 35,00 Euro je Ausgabeneinzelposition vor. Die Afa für seinen Büroraum ergebe sich aus 2% von 7.300 betrieblicher Gebäudeverkehrswert…
…wobei die Aufwendungen nur ihn beträfen, und keine Kostenanteile für seine Familie ausgeschieden. Das Finanzamt verweigerte die Anerkennung der gegenständlichen Reiseaufwendungen als Betriebsausgaben. Der Feststellung des Spruchsenates, der Beschuldigte habe unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bedingt vorsätzlich eine Einkommensteuerverkürzung in Höhe von S…
…Zusammenhang dokumentiert habe. Die diesbezügliche Erfolgsänderung betrug ATS 15.954,50. Eine Überprüfung von Belegen betreffend geltend gemachter Aufwendungen für Schallplatten, Videomaterial, Fachliteratur und Büromaterial habe ergeben, dass die Rechnungen entweder keine Angaben über die Titel oder nur allgemeine Bezeichnungen wie Sach-, Fachbuch oder Büromaterial…