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UFSL RV/0995-L/05Haftung des Komplementärs einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2006

…ergibt sich für das Finanzamt lediglich die Möglichkeit, auch diese neben dem Komplementär zur Haftung heranzuziehen. § 12 BAO normiert keine Ausfallshaftung. Die Gesellschafterhaftung setzt somit nicht voraus, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Gesellschaft uneinbringlich sind, das Finanzamt die Haftung also erst dann geltend machen…

BFG RV/5101225/2019Keine Haftung des Komplementärs gemäß § 12 BAO bei Erfüllung des Sanierungsplans der KG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2022

…Firmenbuch eingetragene, unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Primärschuldnerin und somit verpflichtet, die Abgabenschulden aus deren Mittel zu bezahlen. § 12 BAO sei keine Ausfallshaftung. Durch § 12 BAO seien die handelsrechtlichen Regelungen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Gesellschafter einer KG in das Abgabenrecht übertragen worden, sodass dem…

UFSL RV/1195-L/06Keine Beschränkung der Gesellschafterhaftung gegenüber Dritten durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2007

…liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Dabei ist zunächst zu beachten, dass § 12 BAO zwar keine Ausfallshaftung normiert, das Prinzip der Nachrangigkeit der Haftung jedoch auch hier zu berücksichtigen ist. Das Finanzamt stellte in diesem Zusammenhang im angefochtenen Bescheid unwidersprochen fest, dass aufgrund der Auflösung und…

BFG RV/7400062/2023Geschäftsführerhaftung, keine Haftung für vor der Übernahme der Geschäftsführung fällige, aber noch nicht festgesetzte Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2023

… 238 Abs. 2 BAO nicht eingetreten ist. 2. Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den genannten Haftungsbestimmungen insbesondere im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im…

BFG RV/7400029/2022Geschäftsführerhaftung Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe, keine Kenntnis von Malversationen des früheren Geschäftsführers, wenn diese erst im Konkursverfahren festgestellt werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2022

…wonach diese Abgaben tatsächlich aus dem Jahr 2019 stammten, zu verweisen. Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG sowie § 6a DGAG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den genannten Haftungsbestimmungen insbesondere im…

BFG RV/2100007/2019Finanzstraftäterhaftung (§ 11 BAO): Keine Prüfung des Verschuldens als Haftungsvoraussetzung oder bei der behördlichen Ermessensübung im Haftungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2019

…enthalten waren, aber für diese Abgabenschuldigkeiten erfolgte per dato noch keine Haftungsinanspruchnahme. Sie verweisen in Ihrer Beschwerde auf die am 19.03.2018 eingebrachte Stellungnahme. Die Haftung ist eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung und knüpft an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an. Bei der…

UFSW RV/4468-W/02Vorsteuerschwindel bei einem gewerblichen Handel mit Urheberrechten, Scheingeschäfte, Schätzung; Antrag auf Rechtsauskunft in einem offenen Verfahren, Akteneinsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004Teil 3/3

…eines unberechtigten Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger keine Ausfallshaftung beim Rechnungsleger gegeben sein kann. Dem EuGH wurde zu § 11 Abs. 14 aber ein Fall vorgetragen, der sich innerhalb der Unternehmerkette abgespielt hat. Hiezu hat der EuGH letztlich den § 11 Abs. 14 UStG 1994 auf eine Ausfallshaftung beschränkt…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…darf die Haftung somit nicht geltend gemacht werden. Anders als die Haftung nach § 9 BAO stellt die Haftung nach § 11 BAO keine Ausfallshaftung, sondern eine unbeschränkte Primärhaftung dar (VwGH 13.10.2022, Ra 2022/13/0090). 8.4 Haftung nach § 15 BAO Rz 831: Die…

BFG RV/7400028/2022Geschäftsführerhaftung von lohnabhängigen Abgaben, Frage des Verschuldens (vertretbare Rechtsansicht im Falle des Vorliegens von Bescheiden) und der Entstehung der Steuerschuld (erstmalige Geltendmachung im Haftungsbescheid) bei der Qualifizierung von Vortragenden eines Sprachinstitutes als Dienstnehmer oder Selbstständige
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2023Teil 2/3

…diesfalls frühestens am D-5 eintreten hätte können. 4. Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG sowie § 6a DGAG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den genannten Haftungsbestimmungen insbesondere im Fall der…

BFG RV/7400033/2021Sind dem Haftungsbescheid zwingend Kopien der Grundlagenbescheide beizulegen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021Teil 2/2

…2.) Erschwerte Einbringlichkeit der Abgabenforderungen: Im Gegensatz zu § 9 BAO ist die Haftung nach § 6a KommStG und § 6a DGAG keine Ausfallshaftung. Es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den Haftungsbestimmungen insbesondere im Falle des Insolvenzverfahrens. Mit…

BFG RV/6100618/2018Ermessensübung bei der Haftung nach § 11 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2021

…sich das FA veranlasst gesehen, die Haftung im vollen Ausmaß geltend zu machen. Es handle sich bei der Haftung gemäß § 11 BAO zwar um keine Ausfallshaftung, dennoch sei darauf hinzuweisen, dass die Abgaben bei der GmbH nicht mehr eingebracht werden könnten. Bei zweifellos uneinbringlichen Abgabenschulden…

BFG RV/7105761/2015Haftung nach § 11 BAO, Wegfall der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen durch Verrechnung mit Gutschriften nach Entscheidung im Beschwerdeverfahren gegen die Jahressteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2019

…wenn sie nicht selbst abgabepflichtig seien, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt worden seien. Es handle sich hierbei um eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung (wie etwa nach § 9 BAO). Sie knüpfe an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an; der rechtskräftige Bescheid oder…

BFG RV/7101102/2016Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2017

…dieser Grenzen sei die zu treffende Ermessensentscheidung damit zu begründen, dass die Haftung nach § 12 BAO zwar keine Ausfallshaftung, jedoch das Prinzip der Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme der Gesellschaft zu berücksichtigen sei, da der Haftende in der Regel nur dann in Anspruch…

BFG RV/7101458/2016Haftung nach § 12 BAO, Gesellschafterhaftung besteht verschuldensunabhängig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 3/3

…auszuführen (wobei der Verwaltungsgerichtshof davon ausgeht, dass Begründungsmängel im abgabenbehördlichen Verfahren im Rechtsmittelverfahren saniert werden können), dass die Haftung nach § 12 BAO zwar keine Ausfallshaftung ist, die Nachrangigkeit der Haftung aber auch hier zu berücksichtigen ist. Das bedeutet, dass der Haftende in der Regel nur…

BFG RV/7101463/2016Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 2/2

…Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Die Haftung nach § 12 BAO ist zwar keine Ausfallshaftung, jedoch ist das Prinzip der Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme der Gesellschaft zu berücksichtigen. Der Haftende kann somit…

UFSW RV/0965-W/12Haftung gemäß § 11 BAO, lange Zeit zwischen Rechtskraft der Strafentscheidung und Erlassung des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…auf das Jahresende 2016. Hinweis auf StoII, BAO-Kommentar, S 144: "Die Haftung gemäß § 11 BAO ist eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung (wie etwa die nach § 9 BAO). Sie knüpft an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an (VwGH 13.10.1983, 82/15/158)…

UFSW RV/3695-W/10Einhebungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2011

… 7 Abs. 2 BAO erstrecke sich die Haftung auch auf Nebenansprüche. § 12 BAO normiere keine Ausfallshaftung. Dagegen richtet sich die Berufung vom 17. Oktober 2009, die nach der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates zu RV/ 872-W/10 vom 15. November 2010 als fristgerecht eingebracht gewertet…

UFSW RV/2045-W/08Gesellschafterhaftung, auch bei interner Aufgabenteilung kein Ermessensspielraum bei Uneinbringlichkeit beim anderen Gesellschafter möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2008

…im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Haftung gemäß § 12 BAO wäre zwar keine Ausfallshaftung, zu berücksichtigen wäre jedoch das Prinzip der Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme der Gesellschaft. Der Haftende dürfe daher in der Regel nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Einbringung…

UFSW RV/1189-W/06Uneinbringlichkeit muss auch bei der Gesellschafterhaftung vorliegen, Einwendungen gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid können im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2006

…14/0091), da von dieser Erledigung die Rechtsmittelbefugnis gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch abhängt (VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Obwohl § 12 BAO keine Ausfallshaftung begründet, ist auch hier die Nachrangigkeit der Haftung gegenüber den Einbringungsmaßnahmen bei der Gesellschaft zu berücksichtigen. Im Rahmen…

UFSL RV/0092-L/05Gesellschafterhaftung nach rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan im Konkursverfahren des Haftungsschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006Teil 2/2

…nicht entrichtet werden, und sich dadurch auf deren Abgabenkonto ein nicht unbeträchtlicher Rückstand angesammelt hat. Wenngleich die Gesellschafterhaftung keine Ausfallshaftung und daher die Gewissheit der Abgabenuneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin selbst nicht Voraussetzung für ihre Geltendmachung ist, hat auch eine Haftungsinanspruchnahme nach dieser Gesetzesbestimmung, dem Wesen…