…Fragen geben würde, wozu er hätte Auskunft geben sollen usw. Umso mehr sei er überrascht gewesen, als er nach einiger Zeit aufgefordert wurde, "doch endlich die Unterlagen wieder abzuhoIen, da dort kein Platz sei". Auf seine Verwunderung, dass alles so "einfach?" gegangen sei, habe ihm…
…unterlaufen sei, ergeben habe, dass kein Zustellmangel vorliege. Die mit 15. November 2005 (ein Dienstag) ausgefertigten Bescheide wurden unter Einrechnung einer Frist für den Postlauf ordnungsgemäß an die vom Berufungswerber der Abgabenbehörde erster Instanz bekannten Abgabestelle (5 ) gesandt. Wegen seiner durch die mit 7. April…
…unterlaufen sei, ergeben habe, dass kein Zustellmangel vorliege. Die mit 15. November 2005 (ein Dienstag) ausgefertigten Bescheide wurden unter Einrechnung einer Frist für den Postlauf ordnungsgemäß an die vom Berufungswerber der Abgabenbehörde erster Instanz bekannten Abgabestelle (5 ) gesandt. Wegen seiner durch die mit 7. April…
…unterlaufen sei, ergeben habe, dass kein Zustellmangel vorliege. Die mit 15. November 2005 (ein Dienstag) ausgefertigten Bescheide wurden unter Einrechnung einer Frist für den Postlauf ordnungsgemäß an die vom Berufungswerber der Abgabenbehörde erster Instanz bekannten Abgabestelle (5 ) gesandt. Wegen seiner durch die mit 7. April…
…beurteilen. Umstände, die der Partei (§ 78 BAO) im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa auf Grund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) (vgl. Fischerlehner…
…dass die bloße polizeiliche Meldung an einer Anschrift noch keine Abgabestelle im Sinne des ZustG begründe. Sämtliche Zustellungen an die Adresse in der P-Straße wären in diesem Fall rechtsunwirksam gewesen und die Zustellmängel könnten nur durch tatsächliches Beheben der Zustellstücken saniert werden. Der Leiter…
…falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann." Die Bf. wird daher nochmals nachdrücklich aufgefordert, eine Abgabestelle bekannt zu geben, an welcher dem von ihr namhaft gemachten Zustellbevollmächtigten rechtswirksam zugestellt werden kann. Sollte keine Abgabestelle für den Zustellbevollmächtigten oder alternativ kein anderer inländischer Zustellbevollmächtigter…
…2000 und 2001 wurden in Folge vom Finanzamt der Bw. durch Anschlag der Bekanntmachung einer Zustellung gemäß § 25 Zustellgesetz an der Amtstafel zugestellt. Die Nachforschungen des Referenten ergaben keine neuen Hinweise auf eine neue Abgabenstelle der Bw. bzw. auf den Aufenthaltsort des Geschäftsführers der Bw…
…Wohnung zu bezeichnen, von der ihr bekannt ist, dass diese nicht die Kriterien einer Abgabestelle erfüllt. Ein subjektives Recht auf Zustellung an eine Nichtabgabestelle besteht nicht. Der Bf wollte dem BFG ein Postfach benennen. Ein Postfach ist keine Abgabestelle (VwGH 27.5.2004, 2002/03…
…werden. Festzustellen ist weiters, wenn Frau M im Zeitpunkt der Zustellung des Haftungsbescheides auf der gegenständlichen Adresse in Z keinen Wohnsitz im Haus der Eltern gehabt hätte, wäre sie ihrer Verpflichtung gem. § 8 (1) ZustellG, der Behörde die Änderung ihrer bisherigen Abgabestelle bekanntzugeben, nicht nachgekommen…
…Mail vom 14.3.2019 wie folgt: Es sei nicht bekannt, dass die Bf bei einem elektronischen Zustelldienst gem. § 33 ZustellG angemeldet gewesen sei. Das Anheften eines Schreibens an eine Tür stelle keine wirksame Zustellung dar. Könne ein Schriftstück an der Abgabestelle nicht zugestellt werden…
…taxativen Aufzählung in § 2 Z 4 ZustG und der mangelnden Bekanntgabe der Nachsendeadresse an die Behörde keine gültige Abgabestelle war. Da Sie jedoch in der zu Protokoll gegebenen Beschwerde vom 12.11.2024 auf den bis 07.03.2025 gültigen Nachsendeauftrag verwiesen, kommt die Bestimmung…
…dass der Bf. im Zeitpunkt der Zustellung der streitgegenständlichen Umsatzsteuerbescheide nicht mehr in Österreich wohnhaft gewesen ist. Die Bescheide wurden an die der Behörde bekannte Abgabestelle zugestellt, das Schriftstück ist jedoch mit dem Vermerk „verzogen retour“ an das Finanzamt rückübermittelt worden. Das Finanzamt ging in…
…Unterkunft als Abgabestelle dienen. Dies gilt in gleichem Sinne für einen Nebenwohnsitz. Da sich aus dem gesamten Verfahren keine Hinweise darauf ergeben haben, dass es sich bei der der Behörde bekannten und für die Zustellung verwendeten Adresse des Bf nicht um eine Abgabestelle handeln könnte…
…dass er trotz genauer Beobachtung seiner Abgabestelle und seines Postbrieffaches keine Zustellbenachrichtigung vorgefunden habe. Aus welchem Grund sich diese nicht oder nicht im Bereich seiner Abgabestelle befunden habe, sei ihm nicht bekannt und er könne dies auch nicht wissen. Sollte sich im Zuge der amtswegigen…
…der Aufforderung, eine Abgabestelle bekannt zu geben, an ein Postfach erfolgen. Im gegenständlichen Fall ist die Zustellung trotz ergangener Aufforderung iSd. § 8 Abs. 2 ZustellG weiterhin nicht möglich, da der Antragsteller keine wirksame Zustellungsbevollmächtigung vorgelegt hat und keine gültige Abgabestelle bekannt gegeben hat. Die Zustellung…
…rechtsgültige Zustellung sei es jedoch erforderlich, dass ein Zustellversuch an der Wohnanschrift stattfinde und im Falle der Erfolgslosigkeit die Hinterlegung an der Abgabestelle bekannt gemacht werde. Der Bf habe von einem Zustellversuch ebenso wenig wie von einer Hinterlegung irgendetwas mitbekommen. Es könne wiederum möglich gewesen…
…30.6.2011 habe an der Abgabestelle der Bw. nicht ordnungsgemäß zugestellt werden können. Von der Aufforderung seitens der Finanz, einen Zustellbevollmächtigten oder eine neue Abgabestelle bekannt zu geben, sei Abstand genommen worden und hätte von der Abgabenbehörde auch keine neue Abgabestelle ermittelt werden können…
…4.9.5. Die Beschwerdeführerin hat gemäß Büromietvertrag sei 2014 samt Firmenbucheintragung keine falsche Abgabestelle bekannt gegeben, daher liegt Verstoß gegen das Gebot eines wirksamen Rechtsschutzes, wenn gemäß § 8 Abs 6 die Zustellung ohne Zustellnachweis wie beim Scheinunternehmen mit vorgetäuschter Abgabenstelle rechtswidrig erfolgt. Zu einem…
…4.9.5. Die Beschwerdeführerin hat gemäß Büromietvertrag seit 2014 samt Firmenbucheintragung keine falsche Abgabestelle bekannt gegeben, daher liegt Verstoß gegen das Gebot eines wirksamen Rechtsschutzes, wenn gemäß § 8 Abs 6 die Zustellung ohne Zustellnachweis wie beim Scheinunternehmen mit vorgetäuschter Abgabenstelle rechtswidrig erfolgt. Zu einem…