…aufgewiesen, und seinem Sohn gehe es tatsächlich viel besser. Die im Sachverständigengutachten getroffene Feststellung "kein Leiden" könne sich daher nur auf den Zeitraum der letzten zwei Jahre beziehen; davor sei sein Sohn jedenfalls schwer krank gewesen und habe die erhöhte Familienbeihilfe zu Recht bezogen. Das…
…NEIN Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Es besteht kein Leiden, das eine Selbsterhaltungsunfähigkeit bedingt. [Grafik] Der klinisch psychologische Befund von ***Name Psychologin*** vom 19.06.2024 enthält die folgenden Ausführungen: Name, Geb.-Datum…
…möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit bereits von vorneherein ausschließt (vgl. BFG 17.7.2019, RV/7105214/2018). Wenn daher die Sachverständigen in den Gutachten den Eintritt der Unfähigkeit…
…keine neuen Umstände aufgezeigt hat, die einer neuen ärztlichen Begutachtung bedürften. Mehr als bloße Arbeitsversuche Liegen keine Befunde vor einem bestimmten Zeitraum vor, ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand…
…einer Weise entgegengetreten, die an der Schlüssigkeit dieser Gutachten zweifeln ließe. Liegen keine Befunde vor einem bestimmten Zeitraum vor, ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine…
…des Eintritts eines Behinderungsgrades von 50 %). Liegen keine Befunde vor einem bestimmten Zeitraum vor, ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit bereits von vorneherein ausschließt…
…Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Es liegt kein Leiden vor, das eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bedingt." Dieses Gutachten vidierte der leitende Arzt am 28.09.2020. Im Bescheid vom 29.09.2020 wurde unter Hinweis auf § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz…
…das am 08.09.2017 erstellt, von der leitenden Ärztin am 27.09.2017 vidiert wurde und zum Vorgutachten keine Änderungen ergab, außer dass der Zeitpunkt an welchem der Grad der Behinderung vorgelegen sei mit 02/1976 festgestellt wurde. Im Gutachten wird zur dauernden Unfähigkeit…
…betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Es liegt kein Leiden vor, welches eine Erwerbsunfähigkeit bedingen würde. X Dauerzustand Gutachten erstellt am 14.06.2022 von Dr.in E Gutachten vidiert am 17.07.2022 von Dr. D" 3…
…der drei im gegenständlichen Verfahren erstellten Sachverständigengutachten nicht in Zweifel zu ziehen. Liegen keine Befunde für den Zeitraum vor 11/1996 vor, ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt…
…daher keinen GdB erreichen. Der GdB liege vor seit 7/2017 Der Sohn sei voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: NEIN, weil kein Leiden vorliege, welches eine Erwerbsunfähigkeit begründet. Das BSA-Gutachten wurde ausschließlich dem Antragsteller, nicht jedoch der belangten Behörde übermittelt…
…Die mangelnde Selbsterhaltungsfähigkeit ist kein weiteres, kumulatives Merkmal einer erheblichen Behinderung, wovon die Beschwerde offenbar ausgeht, indem sie die Arbeitsunfähigkeit des Sohnes im Vorlageantrag erwähnt, ohne dieses Vorbringen substantiiert zu belegen. Das voraussichtlich mehr als drei Jahre andauernde Leiden muss ENTWEDER in einer Schwere vorliegen…
…NEIN Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Nach erfolgreicher Berufsausbildung und kann von einer anschließenden Erwerbsfähigkeit ausgegangen werden. Es liegt kein Leiden vor, welches eine Erwerbsfähigkeit maßgeblich beeinträchtigt. X Dauerzustand □ Sachverständigengutachten Dr. St., Fachgebiet:…
…September 2001 bestand beim Sohn der Bw. kein Leiden. Auch in dem am 7. September 2001 erstellten nervenfachärztlichen Sachverständigengutachten ergab die Beurteilung, dass kein Leiden vorliege. Das Finanzamt erließ auf Grund dieser Gutachten am 12. Oktober 2001 einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener…
…sich voraussichtlich dauerhaft den Unterhalt zu verschaffen wurde mit der Begründung verneint, dass kein Leiden vorliege, das die Selbsterhaltungsunfähigkeit bedinge. Gegen beide Bescheide erhob die BF unter Bezugnahme auf das Sachverständigengutachten des BSB vom 24.05.2023 fristgerecht Beschwerde und stellte die Aussagen im Gutachten…
…aus: Es liegt kein Leiden welches eine Erwerbsunfähigkeit begründet vor, eine Teilqualifizierung als Maler und Anstreicher ist vorliegend." Da in den Sachverständigengutachten übereinstimmend ein GdB von 50 % festgestellt wird und die dauernde Erwerbsunfähigkeit immer mit der gleichen Begründung verneint wird, kann kein Widerspruch in den…
… VwGH 2.7.2015, 2013/16/0170). Liegen keine Befunde vor einem bestimmten Zeitraum vor, so ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit bereits von…
…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Es liegt kein Leiden vor, das eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bedingt. x Dauerzustand Das Finanzamt wies den Antrag unter Zugrundelegung der in dem Gutachten getroffenen Feststellungen (keine Erwerbsunfähigkeit) seiner Entscheidung zu Grunde und wies den Antrag mit Bescheid vom 16…
…leidet er an diversen Hauterkrankungen. Der vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen festgestellte Grad der Behinderung beträgt ab März 2014 30%. In sämtlichen Sachverständigengutachten wurde attestiert, dass Benjamin nicht voraussichtlich außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Begründend wird ausgeführt, dass kein Leiden…
…Für die Bw. hätte daher kein Grund bestanden, an der Feststellung der Behinderung zu zweifeln. Mit Gutachten vom 7.9.2001 hätte nunmehr das Bundessozialamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland festgestellt, dass bei den Kindern A. und S. (derzeit) kein Leiden bestehe. Weiters hätte das…