…für Finanzen als Behördenträger (VwGH, samt Judikaturhinweisen). Zum Doppelbesteuerungsabkommen: Im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer besteht mit Polen kein Doppelbesteuerungsabkommen. Abzug der im Ausland entrichteten Erbschaftssteuer von der Bemessungsgrundlage: Einerseits wurden keine Anträge nach ob zitierten Normen gestellt, andererseits ist zur Entscheidung über individuelle…
…für Finanzen als Behördenträger (VwGH, samt Judikaturhinweisen). Zum Doppelbesteuerungsabkommen: Im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer besteht mit Polen kein Doppelbesteuerungsabkommen. Abzug der im Ausland entrichteten Erbschaftssteuer von der Bemessungsgrundlage: Einerseits wurden keine Anträge nach ob zitierten Normen gestellt, andererseits ist zur Entscheidung über individuelle…
…für Finanzen als Behördenträger (VwGH, samt Judikaturhinweisen). Zum Doppelbesteuerungsabkommen: Im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer besteht mit Polen kein Doppelbesteuerungsabkommen. Abzug der im Ausland entrichteten Erbschaftssteuer von der Bemessungsgrundlage: Einerseits wurden keine Anträge nach ob zitierten Normen gestellt, andererseits ist zur Entscheidung über individuelle…
…für Finanzen als Behördenträger (VwGH, samt Judikaturhinweisen). Zum Doppelbesteuerungsabkommen: Im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer besteht mit Polen kein Doppelbesteuerungsabkommen. Abzug der im Ausland entrichteten Erbschaftssteuer von der Bemessungsgrundlage: Einerseits wurden keine Anträge nach ob zitierten Normen gestellt, andererseits ist zur Entscheidung über individuelle…
…auch in Chile anfallenden Einkommensteuer ist zu bemerken, dass mit Chlle ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht besteht. Die vom Bw. ins Treffen geführte DBA- EntlastungsVO (BGBl. II 92/2005 i. d. F. BGBl. II 44/2006) setzt neben weiteren Voraussetzungen ein Doppelbesteuerungsabkommen voraus (siehe § 1 der VO)…
…zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, sind in italienischen Betriebstätten österreichischer Firmen erlittene Verluste nach Maßgabe des inländischen Rechtes in Österreich ausgleichs- und vortragsfähig. Gleiches gilt im Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Es ist dies Ausfluß der in § 1 EStG normierten unbeschränkten…
…die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hiebei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer nicht als Abzugspost anzusetzen (vgl. Fellner, Kommentar zu Gebühren und Verkehrsteuern…
Mit Uruguay besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen und es ist auch in naher Zukunft kein Abkommensabschluss geplant. Ist daher ein uruguayischer Staatsbürger an einer österreichischen KG beteiligt und wird diese KG nach Art. III UmgrStG in eine GmbH eingebracht, tritt in dem Umgründungsvorgang durch die Beteiligung des…
…er dort auch seinen ständigen Wohnsitz gehabt. Seines Wissens nach würde zwischen Österreich und Saudi Arabien auch kein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Da er seine Pensionsbezüge als ehemaliger Dienstnehmer der Fluggesellschaft (Flugkapitän) nicht aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezogen hätte, würde auch nicht einmal eine beschränkte Steuerpflicht…
…3 Doppelbesteuerungsabkommen: Qatar: Zwischen Österreich und Qatar besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Für die in Qatar erzielten Einkünfte kommt die VO 2002/474 zur Anwendung. Nachdem in Qatar keine Einkommensteuer zu entrichten war (lt. E-Mail vom 13.02.2008 von Herrn F), wird auch keine…
…inländische Einkommensteuer ungeachtet eines ablehnenden Bescheides des BMF gemäß § 48 BAO anzurechnen ist, obwohl mit Taiwan kein Doppelbesteuerungsabkommen in Geltung steht. Festgestellter maßgeblicher Sachverhalt Die aus Taiwan stammende Berufungswerberin (Bw.) ist seit der Begründung eines Wohnsitzes in Österreich, laut polizeilicher Meldung am 23. August 1990…
…System der Rückerstattung oder nach dem System der Entlastung an der Quelle. Rz 263: Für Begünstigte, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem Österreich kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann eine Entlastung nur durch Anordnung des Bundesministerium für Finanzen (Besteuerungsausgleich nach § 48 BAO) erfolgen.
…die für die Berechnung der in der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 genannten Durchschnittsteuerbelastung festgelegt sind. (2) Ist kein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar und wird der Eintritt einer internationalen Doppelbesteuerung nicht nach Abs. 1 beseitigt, sind bei unbeschränkt Steuerpflichtigen ausländische Steuern vom Einkommen auf die veranlagte österreichische…
…Arbeit von der Besteuerung auszunehmen sind, wenn sie aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein darauf anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und wenn sie im ausländischen Staat einer der österreichischen Einkommensteuer vergleichbaren Besteuerung unterliegen, deren Durchschnittssteuerbelastung mehr als 15% beträgt. Wenn jedoch der Eintritt einer internationalen…
…bei Überführung von Wirtschaftsgütern oder Verlegung von Betrieben (Betriebsstätten) in einen Staat zur Anwendung, mit dem Österreich kein Doppelbesteuerungsabkommen oder abkommensrechtlich die Anrechnungsmethode für spätere Gewinne aus der Veräußerung der überführten Wirtschaftsgüter vereinbart hat (zB Italien). Grenzüberschreitende Überführungen von Wirtschaftsgütern zwischen ausländischen Betriebsstätten sind von …
…kein Doppelbesteuerungsabkommen, so kann grundsätzlich § 48 BAO und die dazu ergangene Verordnung BGI zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zur Anwendung kommen. Gemäß § 1 der Verordnung sind diverse positive ausländische Einkünfte von der Besteuerung auszunehmen, wenn sie aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein darauf anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen…
Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…
…Artikel 13 des in BGBl. Nr. 480/1988 kundgemachten Doppelbesteuerungsabkommens mit Australien das inländische Besteuerungsrecht im Fall einer nachfolgenden Beteiligungsveräußerung grundsätzlich nicht verloren. Gleiches gilt bei einer Wohnsitzverlegung nach Neuseeland, da mit diesem Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. In beiden Fällen bleibt demnach gemäß § 98 Z…
…der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses als schadenersatzähnliche Zahlungen behandelt und nicht besteuert; die folgenden 32 monatlichen Zahlungen werden im Rahmen der argentinischen Einkommensteuer effektiv mit rund 30% Steuer belastet. Mit Argentinien besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen; dieses wurde von Argentinien mit Note vom 26.6.2008…
…gesamte Welteinkommen entfällt. Es ist daher in einem ersten Schritt zunächst nach österreichischem Recht das Welteinkommen (inländische und deutsche Pension) so zu ermitteln, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen bestünde. In einem zweiten Schritt ist sodann - ebenfalls ohne Berücksichtigung des DBA - die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer festzustellen…