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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2777

Kein Aufwertungszwang bei Umgründung für uruguayischen Kommanditisten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0515-IV/4/2006vom 22.09.2006

Wortlaut laut Findok

Mit Uruguay besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen und es ist auch in naher Zukunft kein Abkommensabschluss geplant. Ist daher ein uruguayischer Staatsbürger an einer österreichischen KG beteiligt und wird diese KG nach Art. III UmgrStG in eine GmbH eingebracht, tritt in dem Umgründungsvorgang durch die Beteiligung des in Österreich beschränkt steuerpflichtigen uruguayischen Staatsbürgers kein Aufwertungszwang ein, weil in Bezug auf den uruguayischen Staatsbürger das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven seiner Gesellschaftsbeteiligung im Fall einer Veräußerung der einbringungsgeborenen GmbH-Beteiligung für die Republik Österreich nicht verloren geht. Bundesministerium für Finanzen, 22. September 2006

Normen und Schlagworte

UmgründungEinbringungsaufwertung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0515-IV/4/2006
Stammnummer
25255
Gültig
22.09.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF