Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1125
Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung nach Australien und Neuseeland
geltende FassungEAS-AuskunftN 79/1-IV/4/97vom 11.08.1997
Wortlaut laut Findok
Die Wegzugsbesteuerung des § 31
Abs. 2 Z. 3 EStG greift ein, sobald ein Gesellschafter einer
österreichischen Kapitalgesellschaft "Maßnahmen" trifft, die zum
Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichs hinsichtlich der in den
Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven führen.
Verlegt der Gesellschafter einer inländischen
Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz nach Australien, so geht gemäß
Artikel 21 i.V. mit Artikel 13 des in BGBl. Nr. 480/1988 kundgemachten
Doppelbesteuerungsabkommens mit Australien das inländische
Besteuerungsrecht im Fall einer nachfolgenden Beteiligungsveräußerung
grundsätzlich nicht verloren. Gleiches gilt bei einer Wohnsitzverlegung
nach Neuseeland, da mit diesem Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. In
beiden Fällen bleibt demnach gemäß
§ 98 Z. 8 EStG der
inländische Besteuerungsanspruch erhalten.
Sollte nach dem Wegzug aus Österreich eine
allfällige Beteiligungsveräußerung im Ausland besteuert werden,
wobei das Ausland nicht nur den nach dem Wegzug eingetretenen Wertzuwachs,
sondern die gesamte stille Reserve der Beteiligung steuerlich erfasst, dann kann
es hiedurch zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen. Allerdings kann
in solchen Fällen auf österreichischer Seite keine
Steuerentlastungsmaßnahme nach § 48 BAO erwartet werden, da es dann
Sache des neuen Wohnsitzstaates ist, für die in seinem Gebiet lebenden
Steuerpflichtigen den Eintritt internationaler Doppelbesteuerung zu
vermeiden.
11. August
1997
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA AUS (E), Doppelbesteuerungsabkommen Australien (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 480/1988
WegzugsbesteuerungWohnsitzverlegungWohnsitzwechselWohnsitzaufgabeKapitalgesellschaftstille ReservenBeteiligungsveräußerunginländischer BesteuerungsanspruchDoppelbesteuerungSteuerentlastung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- N 79/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14192
- Gültig
- 11.08.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF