…die Schätzmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Berechnung darzulegen. Die Abgabenbehörde brauche keine absolute Gewissheit zu schaffen, dass die von ihr getroffene Entscheidung tatsächlich dem Tatsächlichen entspricht. Es genüge, wenn sie nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung annehmen dürfe, die von ihr…
…ist. Eine kassatorische, die Sache an die Abgabenbehörden erster Instanz zurück verweisende Erledigung durch Abgabenbehörden zweiter Instanz liegt im Ermessen derselben. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates sowie für deren Entscheidungen die diesbezüglichen…
…Kassatorische Entscheidung gemäß § 278 BAO mit Bescheidaufhebung und Zurückverweisung an das Finanzamt wegen Unterlassung umfangreichen Ermittlungen wird beantragt. **** Mit Stellungnahme der Amtsbeauftragten vom 29.9.2022 wurden die Anlastungen zur Entscheidung durch den Spruchsenat an diesen vorgelegt und zu den einzelnen Taten ausgeführt: "Seitens der…
…Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wiederaufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens führt als ausschließlich kassatorische Entscheidung damit bereits zur gänzlichen Beseitigung des Bescheides, mit dem das wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit abgeschlossen wurde…
…gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden. Damit führt bereits die - ohnedies mit Bescheid zu verfügende - Wiederaufnahme eines Verfahrens als ausschließlich kassatorische Entscheidung zur gänzlichen Beseitigung des Bescheides, der das wieder aufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluss gebracht hat…
…der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 289 Abs. 1 BAO in der Fassung vor dem FVwGG 2012 hatte der unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache zu entscheiden, die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO sollte nur die Ausnahme darstellen…
…der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 289 Abs. 1 BAO in der Fassung vor dem FVwGG 2012 hatte der unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache zu entscheiden, die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO sollte nur die Ausnahme darstellen…
…0125 mwN) zu erledigen. Da dazu Sachverhaltsfeststellungen im angefochtenen Bescheid nicht getroffen worden sei und auch die entsprechenden Beweise nicht vorgelegt bzw die rechtlich gebotenen Fragen nicht gestellt worden seien, erscheine eine kassatorische Entscheidung gem § 278 Abs 1 BAO am zielführendsten. Mit Schriftsatz vom 28…
…entschuldbare Fehlleistung oder leichte Fahrlässigkeit zuzubilligen. Daher hätten die vom UFS als erforderlich angesehenen weiteren Ermittlungen keine im Spruch anders lautende Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien herbeiführen können. Somit war die kassatorische Entscheidung des UFS im Spruchpunkt I. inhaltlich rechtswidrig und gemäß § 42 Abs.2 Z…
…jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen, weshalb selbst allfällige dem angefochtenen Bescheid anhaftende Begründungsmängel durch den unabhängiger Finanzsenat saniert werden könnten. Die vom Bw. angesprochen kassatorische Entscheidung wegen des vermeintlichen Begründungsmangel scheitert außerdem daran, dass § 289 Abs. 1 BAO die Zurückverweisung der Sache an…
…Fall und damit die Sache (im Gegenstande beide Positionen der Anmeldung) des bekämpften Bescheides nach eigener Anschauung zu beurteilen und kann eine angefochtene Entscheidung bei gegebener Sachidentität "nach jeder Richtung abändern" (reformatorische Entscheidung), aufheben (kassatorische Entscheidung) oder die Berufung als unbegründet abweisen. Die Bestimmung des …
…20. Kassatorische Entscheidung gemäß § 278 BAO mit Bescheidaufhebung und Zurückverweisung an das Finanzamt wegen Unterlassung umfangreichen Ermittlungen wird beantragt." Mit Vorlagebericht vom 23. September 2020 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und führte unter dem Punkt "Stellungnahme" aus: "Es wird, nachdem…
…23. Kassatorische Entscheidung gemäß § 278 BAO mit Bescheidaufhebung und Zurückverweisung an das Finanzamt wegen Unterlassung umfangreichen Ermittlungen wird beantragt." Mit Vorlagebericht vom 25.09.2020 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und führte unter dem Punkt "Stellungnahme" aus: "Es wird, nachdem…
…dem Unterbrechungsantrag bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die im Abgabenverfahren eingebrachte Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 26. Jänner 2010, RV, sei zu Unrecht keine Folge gegeben worden, zumal eine kassatorische Entscheidung des VwGH eine bindende Wirkung für das gegenständliche Finanzstrafverfahren gehabt…
…als offen anzusehen und einer neuerlichen Entscheidung durch den unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zuzuführen ist. Im Folgenden werden die für die kassatorische Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wesentlichen Gründe aus dessen Erkenntnis wiedergegeben: Im gegenständlichen Fall hat der Beschwerdeführer im zweiten Rechtsgang vor dem Spruchsenat…
…dies hinausgehendes Vorbringen des Finanzamts liegt weiterhin nicht vor. 4. Besteuerung der Jahre 2012-2014 Um eine sachgerechte Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Streitjahre 2012 bis 2014 - für welche unser Mandant keine Ausgangsumsätze ermitteln konnte - zu ermöglichen, wird erneut eine kassatorische Entscheidung gem. § 278 Abs…
…der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 289 Abs. 1 BAO in der Fassung vor dem FVwGG 2012 hatte der unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache zu entscheiden, die bloß kassatorische Erledigung nach § 289 Abs. 1 BAO sollte nur die Ausnahme darstellen…
…der Wortfolge "die Wiederaufnahme erfolgt unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides" im § 307 Abs. 1 BAO ergibt sich, dass schon die Wiederaufnahme eines Verfahrens als ausschließlich kassatorische Entscheidung zur gänzlichen Beseitigung des Bescheides, der das wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluss gebracht hat, führt. Eines selbstständigen…
…November 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 3.11.2011 wird gemäß § 289 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) machte in der Einkommensteuererklärung 2010 erstmals zwei Rechnungen des Unternehmens K…
…Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung) wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 17. Mai 2000 hat seine Sondereinsatzgruppe Zweigstelle Flughafen dem Hauptzollamt Graz im Wesentlichen mitgeteilt, auf dem Gelände des Co.F…