…2011 wies das Finanzamt den Aussetzungsantrag mit der Begründung zurück, dass dieser keine gemäß § 212a Abs. 3 BAO erforderliche Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbeträge enthalte. Der Bw. habe sich darauf beschränkt, jeweils unter der Bezeichnung "Steuererklärung 2009" Beträge anzuführen…
…Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Inanspruchnahme eines (potentiellen) Haftungspflichtigen ist eine Ermessensentscheidung. Bei der Erbenhaftung des …
…oder wesentlich erschwert ist (VwGH 25.6.1992, 91/16/0045, VwGH 23.4.1992, 90/16/0196). Kommen mehrere Miterben als Haftungspflichtige in Betracht, ist auch unter diesen die Auswahl nach den Ermessenskriterien gemäß § 20 BAO vorzunehmen (Dorazil- Taucher, ErbStG, Anm. 3.6 zu …
…den Antrag mit der Begründung zurück, dass Anträge auf Aussetzung der Einhebung zurückzuweisen seien, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten würden. Da die entsprechenden Angaben im Antrag fehlen würden, könne diesem nicht entsprochen werden und…
…eine Aussetzung der Einhebung in Betracht kommende Abgabenbetrag die aus dem angefochtenen Bescheid (oder allenfalls aus einer Berufungsvorentscheidung) resultierende Nachforderung nicht überschreiten und ist überdies vom Umfang des Berufungsbegehrens, falls dem angefochtenen Bescheid jedoch ein Anbringen zugrunde liegt, davon abhängig, in welchem Umfang sich das…
…darzustellen. Selbst wenn dem Finanzamt allenfalls die Ermittlung des gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist, muss nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.1.1994, 91/17/0026) nach der ausdrücklichen Vorschrift des Abs…
…darzustellen. Selbst wenn dem Finanzamt allenfalls die Ermittlung des gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist, muss nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.1.1994, 91/17/0026) nach der ausdrücklichen Vorschrift des Abs…
…Sinne einer Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages zu enthalten. Fehlt eine solche Darstellung, so ist der Aussetzungsantrag zurückzuweisen, auch wenn der Abgabenbehörde allenfalls die Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist (VwGH…
…1) gestellt werden. Sie sind zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten. Weicht der vom Abgabepflichtigen ermittelte Abgabenbetrag von dem sich aus Abs. 1 ergebenden nicht wesentlich ab, so steht dies der…
…wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung zurück, dass dieser nicht die gemäß § 212a Abs. 3 BAO erforderliche Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalte. Der Bw. habe sich darauf beschränkt, die aus den bekämpften Bescheiden resultierende Nachforderung anzuführen…
…darzustellen. Selbst wenn dem Finanzamt allenfalls die Ermittlung des gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist, muss nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.1.1994, 91/17/0026) nach der ausdrücklichen Vorschrift des Abs…
…darzustellen. Selbst wenn dem Finanzamt allenfalls die Ermittlung des gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist, muss nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.1.1994, 91/17/0026) nach der ausdrücklichen Vorschrift des Abs…
…darzustellen. Selbst wenn dem Finanzamt allenfalls die Ermittlung des gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist, muss nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.1.1994, 91/17/0026) nach der ausdrücklichen Vorschrift des Abs…
… 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG ab 01.01.2004 von vornherein ein, sofern der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck über die Erklärung der Übertragung (NeuFö 3) vorlegt. § 1 Abs. 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische…
… 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG ab 01.01.2004 von vornherein ein, sofern der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck über die Erklärung der Übertragung (NeuFö 3) vorlegt. § 1 Abs. 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische…
…Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs. 1 für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages enthalten. Die Darstellung der im Sinne der Bestimmung des § 212a Abs. 1 BAO in Betracht kommenden Abgabenbeträge hat nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.5.1997, 97/13/0001) hinsichtlich…
…der Abgabenbehörde allenfalls die Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist (vgl. Ritz, BAO3, § 212a Tz 5 mit weiterführenden Hinweisen zur diesbezüglichen Rechtsprechung des VwGH). Es erübrigt sich somit ein weiteres Eingehen auf das Vorbringen in der Beschwerde…
…der Abgabenbehörde allenfalls die Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist (vgl. Ritz, BAO3, § 212a Tz 5 mit weiterführenden Hinweisen zur diesbezüglichen Rechtsprechung des VwGH). Es erübrigt sich somit ein weiteres Eingehen auf das Vorbringen in der Beschwerde…
…der Abgabenbehörde allenfalls die Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist (vgl. Ritz, BAO3, § 212a Tz 5 mit weiterführenden Hinweisen zur diesbezüglichen Rechtsprechung des VwGH). Es erübrigt sich somit ein weiteres Eingehen auf das Vorbringen in der Beschwerde…
…in denen Vertragsparteien zwar die Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG vereinbart haben, sich aus den übrigen Vertragsbestimmungen bzw. aus dem Gegenstand des konkreten Bestandvertrages jedoch ergibt, dass von den in § 30 Abs. 2 MRG genannten Kündigungsgründen nur einzelne Kündigungsgründe überhaupt in Betracht kommen können…