…Bescheid hat das Finanzamt die Anträge im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, die vom Berufungswerber ausgeübte "selbstständige Tätigkeit" sei nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt eine Tätigkeit gewesen die nach dem anzuwendenden Ausländerbeschäftigungsgesetz bewilligungspflichtig gewesen wäre. Da für den Berufungswerber eine Beschäftigungsbewilligung nicht erteilt worden war…
…wurden. Als Ermittlungsergebnis steht fest, dass der Bw. in den Jahren 1994 bis 1998 durch illegale Ausländerbeschäftigung gewerbliche Aktivitäten in der Baubranche entfaltete. Als Beweis für eine illegale Ausländerbeschäftigung dienen die Niederschriften über die Vernehmung von Zeugen vom 17. Dezember 1998, das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft…
…des FA sei deshalb unzutreffend, weil eine illegale Ausländerbeschäftigung nicht automatisch ein Dienstverhältnis begründen würde, da auch die Verwendung eines grundsätzlich Selbständigen unter ähnlichen Umständen, wie die eines Arbeitnehmers, als illegale Ausländerbeschäftigung anzusehen sei. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 6. November 2008 gibt das FA…
…Rechtsverletzung sei durch das Betreten des Objektes Y. am 18. Oktober 2006 in der Zeit zwischen 13:45 Uhr und 14:52 Uhr durch zwei Kontrollpersonen der Abteilung KIAB (Kontrolle gegen illegale Ausländerbeschäftigung) des Zollamtes X. und des namentlich genannten Gruppeninspektors C. der Polizeiinspektion Z…
…rund ein Drittel mehr an Küchenwaren geliefert) nachgewiesen worden. Im Jahre 2006 wäre darüber hinaus im Zuge einer Kontrolle betreffend die illegale Ausländerbeschäftigung in der Betriebsstätte des Unternehmens eine Person ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung angetroffen worden. Auf Grund der Feststellung dieser Mängel und Kalkulationsdifferenzen wäre daher…
…er dies tatsächlich unterlassen haben sollte, so stelle dies sicherlich ein gewisses Fehlverhalten dar (Nachlässigkeit), was aber in erster Linie ein SV-Thema sei (Schwarzarbeit? Illegale Ausländerbeschäftigung?). Die "bloße" Nachlässigkeit bei der Überprüfung der Anmeldungen könne somit nicht dazu führen, dass Leistungen automatisch und zur…
…für etwas einzustehen, mit dem ihm nichts verbindet"). Auf dieser Linie liege auch die Judikatur des VfGH zum Schuldprinzip: So dürfe bspw ein Generalunternehmer nicht für die illegale Ausländerbeschäftigung durch einen Subunternehmer zur Rechenschaft gezogen werden, außer er habe an diesem Schwindel teilgenommen, ihn erleichtert…
…für etwas einzustehen, mit dem nichts verbindet"). Auf dieser Linie liegt auch die Judikatur des VfGH zum Schuldprinzip: So darf bspw ein Generalunternehmer nicht für die illegale Ausländerbeschäftigung durch einen Subunternehmer zur Rechenschaft gezogen werden, außer er hat an diesem Schwindel teilgenommen, ihn erleichtert oder…
…nicht einmal in Kauf genommen habe. Im Gegenteil habe sie sich bei der gewählten Vorgangsweise in voller Rechtssicherheit gewähnt. Erst im Nachhinein (ausgelöst durch eine Kampagne gegen "illegale" Ausländerbeschäftigung) habe sich eine andere Betrachtungsweise als richtig herausgestellt. Dies könne jedoch nicht der Bf. angelastet werden…
…vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügikeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger…
…eine illegale Autowerkstatt ohne dafür gültigen Gewerbeschein betreibt und dass Hr. [Y] der Dienstnehmer von Hrn. [X] ist, ohne dafür beim zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet zu sein. In weiterer Folge wurde gegen Herrn [X] von der Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung wegen dem Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie…
…Mitgliedsstaaten umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten werde im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass der Bw. nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 Iit…
…eine Nachsicht lediglich zur schnelleren Tilgung der anderen Verbindlichkeiten führen würde. Zur Beurteilung des steuerlichen Verhaltens des Bw. wurde auf eine zur Anzeige gebrachte illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern durch den Bw. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verwiesen. Mit Eingabe vom 26. Jänner 2007 hat der Bw…
…Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 FinStrG mit € 140,00 bestimmt. Als Begründung wurde ausgeführt, dass anlässlich einer Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung am 28. September 2004 im Massagesalon der Firma M-KEG Frau A.B. hockend in einem Schrank versteckt gefunden worden sei…
…unter welchen Auflagen die Fa. ***A GmbH*** ihr Gewerbe zur Verfügung stellt. Insbesondere verweise ich auf den Punkt 3 "Beschäftigungsverbot für Illegale"." (Niederschrift vom 11.4.2014, OZ 61 Seite 2). Der wörtlich wiedergegebene Inhalt des Auflagen-Kataloges entstammt der im Akt einliegenden Kopie dieses…
…ausbezahlt. Am 6.8.2010 verfasste das Finanzamt Wien BezeichnBezirk ein Mitteilung an das Finanzamt Wien BezFa2, wonach aufgrund einer Anzeige der MA 35 hinsichtlich des Verdachts der Übertretung der Bestimmungen des AuslBG, durch die illegale Beschäftigung des Bw. Folgendes erhoben wurde: "Der poln. Stbg…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Der Bw. brachte vor, dass er gegen die nach den Kontrollen ergangenen Strafbescheide (Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) der Bezirkshauptmannschaft den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) angerufen habe. In den dazu ergangenen Bescheiden des UVS Niederösterreich vom 12. Jänner, 13. Jänner und 4…
…betreten. Die KIAB qualifizierte die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit, trotz dem Vorhandensein der oben angeführten Gewerbeberechtigungen als illegale Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AusIBG) und ist zwischenzeitig auch ein erstinstanzliches Straferkenntnis gegen Ihren damaligen Arbeitgeber ergangen. Für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Sinne des …
…legal oder illegal ist, ist für die Frage der Anwendbarkeit der gegenständlichen Verordnung, die hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches ausschließlich auf die Unterworfenheit unter die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung abstellt, völlig irrelevant. Abgesehen davon, dass ein - behaupteter und von mir ohnehin bestrittener - Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz die…
…und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. l AuslBG) fallen…