…und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren iSd § 279 Abs. 1 BAO festgelegt. Würde der haftungsgegenständliche Betrag durch das Verwaltungsgericht erweitert, so würde sie damit eine Entscheidung treffen, die in die Zuständigkeit der Abgabenbehörde fällt (vgl. VwGH 19.12.2002…
…12.1997, 96/15/0269; VwGH 22.04.1992, 91/14/0252 zu Säumniszuschläge wegen Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Beträge an Umsatzsteuer und Lohnsteuer). Ermessen: Die Inanspruchnahme zur Haftung liegt im Ermessen (§ 20 BAO). Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff…
… 7 Abs. 2 BAO zufolge auch für Nebenansprüche, wie z.B. Säumniszuschläge wegen Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Beträge an Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Die Geltendmachung der Haftung liege im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz auferlegten Grenzen (§ 20 BAO) zu halten habe. Innerhalb dieser Grenzen…
…12.1997, 96/15/0269; VwGH 22.04.1992, 91/14/0252 zu Säumniszuschläge wegen Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Beträge an Umsatzsteuer und Lohnsteuer). Ermessen: Die Inanspruchnahme zur Haftung liegt im Ermessen (§ 20 BAO). Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff…
…96/15/0269; VwGH 22.04.1992, 91/14/0252 zu Säumniszuschläge wegen Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Beträge an Umsatzsteuer und Lohnsteuer). Trifft einen Steuerpflichtigen somit die Haftung für die Nichtentrichtung zB der Umsatzsteuer-Vorauszahlung, so haftet er auch für den zugehörigen Säumniszuschlag (VwGH 22.4.1992…
…vom Beschwerdeführer angewendete Berechnungstechnik der Ermittlung der Differenzquoten zu Grunde, ist zunächst zu berücksichtigen, dass vom haftungsgegenständlichen Betrag in Höhe von € 506.906,99 jene Haftungsbeträge abzuziehen sind, für die keine Differenzquote bekannt gegeben wurde, nämlich € 127.697,23 (Umsatzsteuer und Werbeabgabe 2003…
…12.1997, 96/15/0269; VwGH 22.04.1992, 91/14/0252 zu Säumniszuschläge wegen Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Beträge an Umsatzsteuer und Lohnsteuer). Ermessen: Die Inanspruchnahme zur Haftung liegt im Ermessen (§ 20 BAO). Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff…
…dieser Gesellschaft rückständige, zwischen 16. August 2007 und 17. Dezember 2008 fällig gewesene Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von Euro 114.063,96 und zwar konkret für betragsmäßig näher aufgeschlüsselte Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 06/07, 01/08 bis 05/08 und 10/08, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge und…
…Umsatzsteuer 10/2003). Mit Wirksamkeit 16.12.2003 wurde ein Betrag von 3.028,96 € (exakt 10 % der fälligen Abgaben) entrichtet. Auch hinsichtlich der zum 15.12.2003 fälligen haftungsgegenständlichen Lohnabgaben (Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag) wäre daher der Nachweis zu erbringen, dass es zu keiner…
…Beweislastumkehr des § 1298 ABGB zum Tragen. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer seine Schuldlosigkeit an der Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Abgaben nachzuweisen hat, weil in der Regel auch nur er jenen Einblick in die Gebarung der GmbH hat, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Zum tatbestandsmäßigen Verschulden…
…der Erlassung des Haftungsbescheides davon noch ein Betrag von 20.203,13 € offen. Das Finanzamt zog davon die in Tz 4 des Prüfberichtes angeführte Lohnsteuer 2005 in Höhe von 13.256,28 € ab, woraus sich ein haftungsgegenständlicher Differenzbetrag von 6.946,85 €…
…279 BAO teilweise Folge gegeben und die Haftung auf nachstehende Abgaben im Gesamtbetrag von € 964,19 eingeschränkt: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Umsatzsteuer | 2015 | 25,07 | Umsatzsteuer | 07/2016 | 680,13 | Körperschaftsteuer | 10-12/2016…
…bescheinigen. Die haftungsgegenständliche Lohnsteuer sei vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Nach § 78 Abs. 3 EStG habe der Arbeitgeber, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes ausreichten, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten. Da…
…2005 gegen die Abweisung der Aussetzung der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben mit Berufungsentscheidung vom 29.6.2009, RV/0425-L/05, teilweise Folge gegeben, und die Aussetzung der Einhebung folgender haftungsgegenständlicher Abgaben bewilligt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in € | Kapitalertragsteuer | 1998…
…derzeit Notstandshilfe beziehe. Darüber hinaus verdiene er aus einer geringfügigen Beschäftigung € 330,00, sodass ihm insgesamt ein Betrag von etwa € 1.300,00 für seine Lebenshaltungskosten zur Verfügung stünde. Außerdem wäre der Bw. Geschäftsführer der in Konkurs geratenen Firma B-GmbHgewesen, die nach…
…Differenz zwischen diesem Betrag und der tatsächlich erfolgten Abgabenzahlung (VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149; VwGH 26.6.2000, 95/17/0613). Der Zeitpunkt, für den festzustellen ist, ob der Primärschuldnerin Mittel zur Verfügung standen, bestimmt sich danach, wann die haftungsgegenständlichen Abgaben bei Beachtung…
…auszugehen. Hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Lohnsteuer verwies das Finanzamt auf § 78 Abs. 3 EStG, wonach der Arbeitgeber, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes ausreichten, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten habe…
…die folgenden aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der D.GmbH im Ausmaß von 30.890,75 € in Anspruch genommen: | Abgabe/Zeitraum | Fälligkeitstag | Betrag in Euro | Umsatzsteuer 11/02 | 15.01.2003 | 25.953,94 | Lohnsteuer 01-12/02 | 15…
…Beträgen von 1.948,01 € und 2.954,43 € keine Rede sein. Abgesehen davon weisen die haftungsgegenständlichen Abgaben Fälligkeiten ab 15.2.2005 auf. Die Überweisung von 1.948,01 € vom 3.2.2005 diente daher zur teilweisen Abdeckung älterer (nicht haftungsgegenständlicher…
…2007), sodass sich die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 10/2004 insgesamt auf 7.497,85 € (gegenüber 7.598,85 € laut Vorhalt) reduziert. Weiters wurde im Zuge der Verhandlung festgestellt, dass der ursprünglich von der Bank gewährte Überziehungsrahmen ca. 95.000,00 € betragen hatte. Dieser…