…eine betriebsfremde Person bekräftigt. Das Kriterium der Fremdüblichkeit sei somit erfüllt. Nach der Beurteilung des Sachverhalts durch die Betriebsprüfung entspreche das an das Paar M.M. vermietete Hauptgebäude in Größe und Ausstattung keiner üblichen Mietwohnung. So habe zum Beispiel die Bf. für Küche und Esszimmer…
…bis 2015 sowie der - in weiterer Folge - von Beginn des Bauverfahrens auf der Liegenschaft an geplanten und ohne Baubewilligung errichteten Wohneinheiten Top 6 & 7 besteht aus der entgeltlichen Gebäudeüberlassung von mehr als drei Wohneinheiten mit Gewinnerzielungsabsicht und stellt daher als "große Vermietung" eine Betätigung nach …
…der Zinsen ist für Verbraucher insoweit von Vorteil, als der größte Vorteil niedriger Zinsen stets in den damit einhergehenden niedrigen Kreditkosten liegt. Das nachfolgende Schaubild zeigt die EZB-Leitzins-Chart 2000 bis 2024 auf der Website https: // www. infina.at/trends/ezb-leitzins/und verklart…
…Jahren) noch nicht geklärt, ob das ganze Haus vermietet wird oder ein privater Bereich entstehen soll etc." Aus den genannten objektiven Umständen gehe das FA vom Fehlen einer Einkünfterzielungsabsicht aus und nehme für das geprüfte Objekt von Anbeginn weder eine "große Vermietung" iSd § 1 Abs…
…dass fünf Wohneinheiten im 1.OG und eine Großwohnung in einem darüber liegenden Geschoß entstehen sollten. Der konsequenten Bezeichnung "DG" für alle über dem EG liegenden Räumlichkeiten liegt die Beschränkung der Förderung von neu geschaffenem Wohnraum auf den Dachgeschossausbau im Rahmen der Wohnhaussanierung des St…
…Abweichen von der bei Fremdmietverhältnissen geübten Vorgangsweise oblag es dem Bf, zeitgerecht für eine eindeutige Beweislage zu sorgen. Dem Bruder stand zur Zeit des behaupteten Mietvertragsabschlusses ein großzügiger Wohnsitz in dessen Grazer Eigentumswohnung im 1. OG des Familienhauses am C-Platz zur Verfügung (W 6…
…der Planung plausible, d.h. tatsächlich erzielbare Annahmen zugrunde liegen. Im bereits erwähnten Erkenntnis vom 25.11.2013, 2011/15/0182 hat der VwGH zum Bereich der "großen Vermietung" betont, dass Gegenstand dieser Prognose nicht Wunschvorstellungen des Vermieters sein dürfen, sondern wirtschaftliche Ergebnisse, die bei…
…auf Massedifferenzen. Erstmals im Sept.2008 verwies der Bf auf massive Leistungsmängel der Fa XY im Form von großflächigen Hohlstellen unter den Fliesen. Nach monatelangen mündlichen Auseinandersetzungen und der ersten schriftlichen Mängelrüge im Jänner 2009, hielt der Bf der Fa XY in einem Schriftsatz vom…
…Datum_2, GZ._2, die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 und 2002 sowie für die Jahre 2005 und 2006 auf steuerliche Anerkennung einer "Großen Pendlerpauschale" als Werbungskosten als unbegründet ab sowie mit Entscheidung vom Datum_3, GZ._3, die Berufung…
…Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wurde. Das Finanzgericht ist daher zur Auffassung gelangt, dass die verfahrensgegenständliche (große) Vermietung infolge (latent) zeitlich begrenzt geplanter Vermietungstätigkeit und mangels eines innerhalb dieser (begrenzten) Zeitspanne (2005 bis 06/2008) geplanten Gesamtgewinnes bzw. -einnahmenüberschusses von Beginn an Liebhaberei darstellt mit der Folge…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Bf. beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2010 u.a. Kosten für doppelte Haushaltsführung sowie das große Pendlerpauschale. Auf Grund eines Ergänzungsersuchens teilte der Bf. mit, dass er insgesamt 150 mal nach Hause gefahren sei…
…den öffentlichen Verkehrsmitteln zur damaligen Arbeitsstätte des Bf in Wien über 2,5 Stunden und die einfache Wegstrecke über 60 km betrage, bestehe der Anspruch auf die große Pendlerpauschale zu Recht. Die Wegstrecke sei vom Bf an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat zurückgelegt worden…
…für rund 90 Personen vor. Bei den einzelnen Namen sind im Wesentlichen die Berufe Arzt bzw. Fach arzt (großteils mit Begleitung) und ähnliches angegeben. Der Bf. wurde ausführlich Gelegenheit gegeben, den Inhalt und den Ablauf der Einladung zu beweisen (siehe oben VwGH 22.6.2001…
…gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 form- und fristgerecht Beschwerde mit dem Begehren, dass ihm die große Pendlerpauschale für Wegstrecken bis 20 Kilometer zustehe. Mit dem Pkw betrage die kürzeste Entfernung zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsstelle 12,2 Kilometer. Er habe die Möglichkeit Gleitzeit zu verrichten…
…für das Jahr 2011 samt Beilagen begehrte der Bw. ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" einen jährlichen Pauschbetrag in Höhe von 372,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 für eine einfache Fahrtstrecke ab 2…
…für das Jahr 2011 samt Beilagen begehrte der Bw. ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" einen jährlichen Pauschbetrag in Höhe von 372,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 für eine einfache Fahrtstrecke ab 2…
…einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw. genannt) erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 (Arbeitnehmerveranlagung) form- und fristgerecht Berufung, weil er die Berücksichtigung der so genannten großen Pendlerpauschale begehrte. Begründend führte er aus, dass ihm für die Wegstrecke von rund 34 km zwischen seiner Wohnung…
…ua. unter dem Titel "Pendlerpauschale" die Berücksichtigung von 2.931,00 € [ab 1.7.2007 gültiger jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) für eine einfache Fahrtstrecke ab 60 km] als Werbungskosten. Nach entsprechendem Ergänzungsersuchen vom 14. November 2008 sei lt. Aktenvermerk des Finanzamtes vom 20…
…der Berufungsvorentscheidung vom 2. Februar 2008 im Wesentlichen aus, dass das beantragte große Pendlerpauschale für einen einfachen Arbeitsweg zwischen 20 und 40 km nicht berücksichtigt werden könne, da der einfache Arbeitsweg laut dem Routenberechnungsprogramm "Map24" vom Wohnort zum Dienstort der Bw. lediglich eine Länge von…
…Einkommensteuer 2014, 2015 und 2017 zu berücksichtigen: Alleinverdienerabsetzbetrag: je € 494,00 Kinderfreibetrag: je € 220,00 (2014 und 2015) sowie € 440,00 (2017). 2. Kleines oder großes Pendlerpauschale (E 2014 bis 2017): Der Bf., Leiter Abteilung X (in Folge: Leiter Abteilung X), hatte…