…2 leg. cit. zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben jedoch gemäß § 41 Abs. 4 leg. cit. Bezüge, die nach § 67…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die Bezüge hintereinander bezogen wurden. Da somit die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides 2013…
…des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die die Bezüge aus den beiden Arbeitsverhältnissen hintereinander bezogen wurden. Das Finanzamt hat allerdings, von der Bw. nicht…
…um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend ist, ob im Einzelfall tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wurde (vgl. Jakom/Peyerl, EStG 2019, § 41 Rz 3). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt…
…angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge in der Regel…
…angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge in der Regel…
…Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Sie haben vom 1.1. bis 31.12.2005 Bezüge von der Fa. A... A... und vom 14.6. bis 15.11.2005 Bezüge von der Fa…
…hier der Fall gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, war eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, aaO, § 41 Anm. 7). Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der Bw. zieht nun die Abgabenberechnung in Zweifel und begründet dies im Wesentlichen damit, dass er ab 2. August 2004 nur bei einem Dienstgeber beschäftigt gewesen sei. Der (zeitweise) gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut Lohnzettel war der Bf…
…wenn in diesem Zeitraum zumindest zeitweise zwei (oder mehrere) Bezüge gleichzeitig zugeflossen wären. Die Berufungswerberin habe neben ihren ganzjährigen Einkünften bei der Firma M.E. im Kalenderjahr 2002 in der Zeit von 15. Juli bis 26. Juli von der O.AG gleichzeitig ebenfalls Bezüge erhalten…
…Gemäß § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG liege ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, bezogen worden wären. Da sich die Zeiträume der Lohnzettel der Fa. Fa GmbH (02.06. bis 21…
…1 EStG 1988 zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2…
…als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt begründete die Abweisung wie folgt: "Gem. § 41 (1) EStG 1988 liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn 1. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind, 2. im Kalenderjahr Bezüge gem. § 69 Abs 2, 3, 5 oder…
…es nachträglich eine oder mehrere der folgenden Änderungen gegeben hat: Ein Lohnzettel wurde berichtigt oder neu übermittelt Eine Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wurde berichtigt oder neu übermittelt. Die nähere Begründung finden Sie im neuen Einkommensteuerbescheid." Die gleichzeitig erlassenen neuen Sachbescheide enthielten…
…Der Lohnzettel war entsprechend den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes für den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Jänner 2001 auszustellen. Durch den gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften für den Zeitraum 24. September 2001 bis 30. September 2001-wenn auch nur von einer Woche- ist nach…
…1988 ist durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt erhalten hat. Zweck dieses Pflichtveranlagungstatbestandes ist, dass die gemeinsame Erfassung aller Bezüge im Rahmen der Veranlagung unter Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge erfolgt (UFS 10.6.2009, RV/1907…
…dass gem. § 41 Abs. 2 EStG 1988 Steuerpflichtige zu veranlagen seien, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert besteuert worden sind, bezogen worden sind. Aus dem Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung würde sich unstrittig ergeben, dass die Berufungswerberin…
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG bei Vorliegen von zumindest zeitweise gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei. Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub seien im Sinne des…
…des Dienstverhältnisses, sondern der letzte Tag des Kalendermonates anzuführen ist, besteht nicht. Zusammenfassend bezog die Bw. im Streitjahr nicht gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, sodass kein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben ist. Auf Grund dieser Ausführungen war spruchgemäß zu entscheiden und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Linz, am…