…belastet mit dem o.a. Wohnrecht, ging somit innerhalb eines Zeitraumes von ca. sechs Jahren und zwei Monaten das gleiche Vermögen auf Personen des engsten Familienkreises durch Erwerb von Todes wegen über. Auf diesen Teil der Liegenschaft ist daher die Steuerbegünstigung nach § 17 ErbStG zu…
…und CS vereinbaren hiemit den ehelichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft Zugewinngemeinschaft heißt, dass das während der Ehe geschaffene Vermögen im Scheidungsfall, aber auch beim Ableben eines der Vertragsparteien, auf die beiden Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Jenes Vermögen aber, welches in die Ehe eingebracht wurde…
…nicht stattgefunden haben sollten, wenn sie selbst bei ihren Berechnungen (im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung) einen Anteil von 10% des behaupteten Vermögenszuwachses als anzunehmende, bloße Umschichtung von Vermögen unterstelle. Gleiches gelte für die Behauptung des Finanzamtes, dass Einzahlungen auf ein Wertpapierverrechnungskonto nicht aus privaten Ersparnissen stammen…
…erworben werden dürfen. Wie die Beschwerdeführerin zutreffend vorbringt, haften Treuhänder für aus ihrer Tätigkeit entstandene Schäden; gleiches gilt für Vermögensverwalter. Ein Schadenersatzanspruch besteht zivilrechtlich allerdings dann nicht, wenn der Geschädigte den Eintritt oder Umfang des Schadens verhindern bzw vermindern hätte können. Dem Geschädigten obliegt es…
… Weiters beinhalten die der Behörde vorgelegten Vermögenssteuererklärungen zu den Stichtagen 1.1.1991, 1.1.1992 und .1.1.1993 folgende Zahlen, wobei ersichtlich ist, dass die Stände gleich bleiben und ein Geldfluss daher nicht abgeleitet werden kann. | | 1.1.1991 | 1…
…die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt (VwGH 24.2.1998, 95/13/0083). Gleiches gilt, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte (VwGH 23.2.1994, 90/13/0075). Ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs ergibt jedenfalls…
…weshalb sie als Tochter gesetzlich und moralisch verpflichtet gewesen wäre für die Bestattung aus ihrem Vermögen aufzukommen. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte den Verwaltungsakt dem unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach…
…immer Ausfluss der Bewertung sei und auch aktivseitig eine Forderung schon dann auszuweisen sei, wenn der Anspruch auf Gegenleistung dem Grunde nach sicher sei. Gleiches müsse für Verbindlichkeiten gelten, zumal sich Forderungen und Verbindlichkeiten mit umgekehrten Vorzeichen entsprechen (Mayr, Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz…
…immer Ausfluss der Bewertung sei und auch aktivseitig eine Forderung schon dann auszuweisen sei, wenn der Anspruch auf Gegenleistung dem Grunde nach sicher sei. Gleiches müsse für Verbindlichkeiten gelten, zumal sich Forderungen und Verbindlichkeiten mit umgekehrten Vorzeichen entsprechen (Mayr, Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz…
…immer Ausfluss der Bewertung sei und auch aktivseitig eine Forderung schon dann auszuweisen sei, wenn der Anspruch auf Gegenleistung dem Grunde nach sicher sei. Gleiches müsse für Verbindlichkeiten gelten, zumal sich Forderungen und Verbindlichkeiten mit umgekehrten Vorzeichen entsprechen (Mayr, Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz…
…Der Beamte hat keinerlei Beweise und kritisiert in der Folge den Spruchsenat, dieser würde 'es verunmöglichen, dass auf diese Weise die Feststellung einer Abgabenhinterziehung aufgrund von ungeklärten Vermögensdifferenzen gemacht werden könne'. Herr Dr.H befindet sich dabei gedanklich nicht im Finanzstrafverfahren, sondern möglicherweise im Betriebsprüfungsverfahren…
…vom gleichen Tag wurde die Berufung gegen den Aufhebungsbescheid vom 21. Jänner 2005 abgewiesen, da sich aus dem erblasserischen Testament ergebe, dass die Erblasserin ein aus endbesteuerten Vermögenswerten zu berichtigendes Legat ausgesetzt habe. Die Erblasserin habe dem Legatar das Legat in Form von endbesteuertem Vermögen…
…Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörde erster Instanz. Dabei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung (BAO)und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gleiches bestimmt § 185 Abs. 5 FinStrG hinsichtlich der auferlegten Verfahrenskosten. Hinsichtlich der Rechtsmittelverfahren liegen jedoch konkrete Bestimmungen des FinStrG vor. So steht gemäß …
…vermögenslose GmbH gerichtete Bescheide können daher grundsätzlich nur noch bei bestehendem Abwicklungsbedarf rechtswirksam ergehen (vgl VwGH 26.02.2003, 98/17/0185; VwGH 28.06.2007, 2006/16/0220; VwGH 24.02.2011, 2007/15/0112; VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Gleiches…
…Beschwerde vom 30.05.2011 gegen den Bescheid Sicherstellungsauftrag vom 02.05.2011 wird teilweise stattgeben und die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers wie folgt angeordnet: | Umsatzsteuer | 2009 | € 266.852,40 Im Übrigen wird die Beschwerde als…
…Familienunterstützung; 3. die Gründung von und Beteiligung an Gesellschaften, welcher Rechtsform auch immer, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgen; 4. die Weitergabe von Mittel des Vereins in bar oder durch Sachleistung an gemeinnützige (mildtätige) Gesellschaften, an denen der Verein als Gesellschafter beteiligt ist…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…3. Habe ich mit Juli 2006 meine Ausbildung beim AWD zum Wirtschafts- und Vermögensberater begonnen (2-3 x Kurs pro Woche in Wels und Linz) und war bis zu meinem Austreten in Ausbildung (war das letzte Mal zur Prüfung zum Wirtschaftsberater im Jänner 2008 angemeldet…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist als selbständiger Vermögensberater und Kreditvermittler tätig. Im Zusammenhang mit der Erklärung der diesbezüglichen Einkünfte für das Jahr 2002 machte er…
…Einbringung des Einzelunternehmens des Beschwerdeführers per 31.12.2006 in die neu gegründete ***GmbH*** aus Sicht des Finanzamtes im Jahr 2006 kein Betrieb vorgelegen sei. Da somit kein einbringungsfähiges Vermögen iSd Art III UmgrStG vorgelegen sei, seien die Begünstigungen des Art III UmgrStG nicht anwendbar…