…nur nach verfallsbedrohte Gegenständen gesucht werden könne, sei der Befehl hinsichtlich sämtlicher Fahrzeuge ohne gesetzliche Deckung, da diese mangels Zusammenhang bzw. Transport in keiner Weise vom Verfall bedroht seien. c.) Auch sei die Beweissuche überschießend gewesen, weil auch Handelsware, welche nicht Gegenstand des Hausdurchsuchungsbefehles gewesen…
…2. Satz FinStrG führt dazu aus, dass andere, im Zuge einer Hausdurchsuchung nicht gesuchte Beweismittel, die auf die Begehung eines Finanzvergehens schließen lassen (nicht lediglich wie bei der "normalen" Beschlagnahme: Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen), nur dann in Beschlag zu nehmen sind, wenn…
…2. Satz FinStrG führt nämlich dazu aus, dass andere, im Zuge einer Hausdurchsuchung nicht gesuchte Beweismittel, die auf die Begehung eines Finanzvergehens schließen lassen (nicht lediglich wie bei der "normalen" Beschlagnahme: Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen), nur dann in Beschlag zu nehmen sind…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…2. Satz FinStrG führt nämlich dazu aus, dass andere, im Zuge einer Hausdurchsuchung nicht gesuchte Beweismittel, die auf die Begehung eines Finanzvergehens schließen lassen (nicht lediglich wie bei der "normalen" Beschlagnahme: Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen), nur dann in Beschlag zu nehmen sind…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
…Finanzstrafakt, Bl. 26 ff). Als man den Beschuldigten vor Beginn der in Aussicht gestellten Durchsuchungen aufforderte, das Gesuchte (Gegenstände der im Hausdurchsuchungsbefehl genannten Art) freiwillig herauszugeben und dadurch oder sonst die Gründe für die Durchsuchung zu beseitigen, wendete Dr. Z auch folgerichtig ein, dass es…
…2 FinStrG Gelegenheit geboten wurde, das Gesuchte (Gegenstände der im Hausdurchsuchungsbefehl genannten Art) freiwillig herauszugeben und dadurch oder sonst die Gründe für die Durchsuchung zu beseitigen, angibt: Ich bekenne mich für nicht schuldig im Sinne der Einleitungsverfügung (des Einleitungsbescheides vom 8.10.1997). Ich habe…
…199). Vor Beginn der Durchsuchung der Wohnung erging die Aufforderung, das Gesuchte (Gegenstände der in der Durchsuchungsanordnung genannten Art) freiwillig herauszugeben und dadurch oder sonst die Gründe für die Durchsuchung zu beseitigen, woraufhin A sich äußerte wie folgt: "Zu dem im Durchsuchungsbefehl angeführten Tatvorwurf möchte…
…199). Vor Beginn der Durchsuchung der Wohnung erging die Aufforderung, das Gesuchte (Gegenstände der in der Durchsuchungsanordnung genannten Art) freiwillig herauszugeben und dadurch oder sonst die Gründe für die Durchsuchung zu beseitigen, woraufhin Bf.1 sich äußerte wie folgt: "Zu dem im Durchsuchungsbefehl angeführten Tatvorwurf…
…Geht aber eine Durchsuchung über die im Hausdurchsuchungsbefehl enthaltene Durchsuchungsanordnung und (beinhaltend) Beschlagnahmeanordnung hinaus, weil Gegenstände beschlagnahmt worden wären, die - wie vom Einschreiter behauptet - bereits augenscheinlich nicht die gesuchten Beweismittel gewesen sind, so stellt dies nicht einen Vollzug des - solcherart vom nicht legitimierten Einschreiter nicht…
…Umschreibung des Gesuchten nach allgemeinen Kriterien vornehmen darf (vgl. bereits VwGH 18.12.1996, 96/15/0155, 0156; VwGH 20.3.1997, 94/15/0046; VwGH 25.9.2001, 97/14/0153; VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). Gegen die im gegenständlichen Fall vorgenommene…
…verhältnismäßig sein. Ebenso müssten für eine rechtmäßige Anordnung einer Durchsuchung Tatsachen vorliegen, aus denen vertretbar geschlossen werden könne, dass sich der gesuchte Gegenstand in den betroffenen Räumen befindet. Die Ausführungen des Beschwerdeführers in seiner Beschwerde, wonach es jeglicher Lebenserfahrung widerspricht, dass jemand Barbeträge, die er…
…wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben, sowie das Beschlagnahmeprotokoll und sämtliche beschlagnahmten Schriftstücke, Unterlagen und Gegenstände unverzüglich auszufolgen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs.1 FinStrG bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs.2) eines mit Gründen versehenen Befehles des zuständigen Spruchsenatsvorsitzenden. Die schriftliche Ausfertigung dieses…
…aber vergessen wurde, ebenfalls anzugeben, nach welchen Personen oder Gegenständen gesucht werden sollte. Diese Anordnung wurde von ihm wie folgt begründet: Gegen den Beschuldigten JS sei in Deutschland am 27. Jänner 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Markengesetz eingeleitet worden. Ihm werde…
…OÖ, Bezug genommen worden sei, beschränke sich die gegenständliche Begründung ausschließlich auf den Umstand der "rechtlichen Vertretung"; dies ganz offensichtlich deshalb, weil die ursprünglich gesuchten "Bene-Ordner" bei Herrn JS bzw. bei seiner Tochter im Zuge der HD vorgefunden worden seien (siehe Beschlagnahmeprotokolle vom 15…
…4 GspG in ihren Rechten verletzt worden. Die Beschwerdeführerin ist dadurch, dass ein Organ der Finanzpolizei anlässlich einer Glückspielkontrolle einen Kasten geöffnet und darin einen FI-Schalter gesucht hat, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der Bund…
…Beschwerdeführerin ist damit auch an dieser Stelle nicht auszugehen. 3.2 Fehlen eines begründeten Verdachts, dass sich die gesuchten Gegenstände in den Räumlichkeiten befinden Ferner ist aus der Rsp abzuleiten, dass die Hausdurchsuchungsanordnung die erwarteten Beweismittel entsprechend bezeichnen muss (Stetsko in Leitner/Brandl/Kert (Hrsg…
…begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält (hier nicht relevant) oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder - hier von Bedeutung - die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. 2. Gemäß § 94…
…Gegen die im gegenständlichen Fall vorgenommene Umschreibung der gesuchten Beweisgegenstände bestehen daher insoweit keine Bedenken, solche wurden auch nicht vorgebracht. Die Durchsuchungsanordnung erweist sich auch als ausreichend in Bezug auf die Orte, an welchen die Beweismittel gesucht werden sollten: Diese Dokumente elektronischer oder physischer Art…