…Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 10% und brachte vor, dass die zur Abfertigung gestellten Waren Euro Kursmünzen des Vatikans, sohin gesetzliche Zahlungsmittel seien. Für solche sei eine Einfuhrumsatzsteuer nicht zu erheben, da ja wenn jemand aus dem Zollausland dort erworbene Euro-Kursmünzen in…
…die nach § 10 Abs. 4 des Scheidemünzengesetzes 1988 idF BGBl. I Nr. 72/2000 unbefristet bei der Münze Österreich AG und an den Schaltern der Oesterreichischen Nationalbank gegen gesetzliche Zahlungsmittel umgewechselt werden können, können nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. b UStG 1994 steuerfrei…
…6. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel | ex | 4907 00 30 00 30 | Banknoten | ex | 7118 10 00 10 00 | Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel | ex | 7118 90 00 90 00 | andere 7. 7. Bestecke…
…Steuer befreit ist nach § 6 Abs. 4 Z 2 UStG 1994 die Einfuhr folgender Gegenstände, sofern die im Gesetz ausdrücklich genannten Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung der jeweiligen Gegenstände vorliegen: Gesetzliche Zahlungsmittel unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. b UStG 1994…
…Bf. b. Rechtslage: (1) Nach § 6 Abs 1 Z 8 lit b UStG 1994 sind unecht steuerbefreit die Umsätze der Vermittlung von gesetzlichen Zahlungsmitteln. (2) Gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit d sublit aa UStG sind unecht steuerbefreit die mit Wetten gemäß § 33 TP…
…die Bw. in Österreich keine Verkäufe tätige. Die in Österreich beantragte Vergütung stehe ausschließlich im Zusammenhang mit dem internationalen Handel von Münzen. Dabei handle es sich um gesetzliche Zahlungsmittel. Der Transport der Münzen werde von einer dazu befähigten Wert- bzw. Geldtransportfirma durchgeführt. Die Bw. als…
…auf den Kaufpreisteil von € 1,600.000,00 sei keine Umsatzsteuer in Ansatz zu bringen. Die entgeltliche Abtretung von Forderungen auf gesetzliche Zahlungsmittel sei von der Umsatzsteuer befreit. Die für die Gebührenberechnung maßgebliche Verbindlichkeit betrage sohin lediglich € 3,160.000,00. Weiters wendete…
… 96 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 dem Charakter von Kryptowährung als kein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel Rechnung getragen werden solle und eine Analogie eben genau zu dem gezogen werde, wozu Kryptowährungen im Ergebnis nicht qualifizieren würden. Auf den zweiten Blick erscheine diese Regelung…
…1 Z 2 der RL 2006/112/EG. Die Münzen weisen einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel auf, seien nach 1800 geprägt worden und im Ursprungsland Liechtenstein gesetzliches Zahlungsmittel. Der Offenmarktwert des Goldgehalts übersteige zwar die 80 % Schwelle, dies sei aber auf die kleine Auflage…
…Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel | ex | 4907 00 30 | Banknoten | ex | 7118 10 00 | Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel | ex | 7118 90 00 | andere 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte…
…Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel | ex | 4907 00 30 | Banknoten | | 7118 10 00 | Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel | ex | 7118 90 00 | andere 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke…
…gegenständlichen Sachverhaltes ungeeignet. In der RS C-264/14 sei es um die Frage gegangen, ob die unechte Umsatzsteuerbefreiung für gesetzliche Zahlungsmittel (§ 6 Z 8 lit b UStG) auch auf die von einem Online-Bitcoin-Händler verrechnete Provision anwendbar sei oder nicht. Hier gehe es…
…S. 355: Trotz der Bezeichnung "Kryptowährung" bzw. "virtuelle Währung" würden Kryptoassets kein Geld im rechtlichen Sinn darstellen, da es kein von einer Zentral- oder Nationalbank ausgegebenes gesetzliches Zahlungsmittel sei. Gesetzliche Zahlungsmittel seien u.a. auch dadurch gekennzeichnet, dass Annahmezwang bestehe, was auf Bitcoin nicht zutreffe…
…ob die eingetauschte Kryptowährung ohne einen Zwischenschritt - wie z.B. den Eintausch in Bitcoin - zur Bezahlung von Konsumgütern verwendet werden kann da es sich bei den Kryptowährungen nicht um gesetzliche Zahlungsmittel handelt. Die maßgebliche von den Investoren (Erwerbern) in/von Kryptowährungen geprägte Verkehrsanschauung ergibt einen…
…dass es nicht darauf ankommt, ob die eingetauschte Kryptowährung ohne einen Zwischenschritt - wie zB den Eintausch in Bitcoin - zur Bezahlung von Konsumgütern verwendet werden kann zumal es sich bei den Kryptowährungen gar nicht um gesetzliche Zahlungsmittel handelt. Die maßgebliche von den Investoren (Erwerbern) in/von…
…Gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit b UStG seien die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln steuerfrei (Befreiung nach Art 132 Abs 1 Buchstabe e MWSt-RK 2006/112/EG). g. Nach der EuGH-Judikatur (C-264/14 vom 22.10…
…an dem das Konto durch eine Buchung einen Minussaldo aufweist, ein dem Minussaldo entsprechender Betrag gutgebucht werden muss, widrigenfalls die Poolteilnehmerin zur Begleichung des jeweiligen Saldos in gesetzlichen Zahlungsmittel verpflichtet ist. Verzinsung lt. Kreditverträgen Lt. den im Berufungsverfahren vorgelegten Kreditverträgen übersteigen die beider Raiffeisenbank Böheimkirchen…
…| 7118 10 | - | Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel | 7118 1010 00 | - - | aus Silber | 7118 1090 00 | - - | andere | 7118 9000 00 | - | andere Gem. Anmerkung 9 Buchstabe a zu Kapitel 71 gelten als "Schmuckwaren" im…
…Anspruch genommene Haftungspflichtige seit 14. November 1995 Geschäftsführer der GesmbH gewesen. Die Judikatur gehe davon aus, dass der Vertreter, der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen abgabenrechtliche Pflichten zu erfüllen habe, diesem ihm obliegenden Pflichten aber nicht nachkomme, einer besonderen Darlegungspflicht unterliege. Es treffe ihn die Beweislast…
…Jänner 2002 bis längstens 30. Juni 2002 ist der Schilling keine Währungsuntereinheit mehr, sondern lediglich ein gesetzliches Zahlungsmittel. Im Hinblick auf den Grundsatz "Kein Verbot des Euro, kein Zwang zum Euro" werden in der Übergangsphase zahlreiche Wahlrechte zwischen Schilling und Euro eingeräumt. Diese sogenannte "Euro…