…nach der Gewerbeordnung ausübt. Dies trifft auch auf Unternehmensberater zu. Unternehmensberater (und damit auch die Bw) sind daher nicht zur geschäftsmäßigen Parteienvertretung im Abgabenverfahren befugt. Die dargestellte Rechtsmeinung des UFS wurde auch in den Beschwerdeverfahren der Bw vor dem VfGH insoweit bestätigt, als dieser die…
…Der Vertreter muss nicht bereits tatsächlich so häufig tätig gewesen sein, damit keine bloß gelegentliche Vertretung mehr vorliegt; auch die erstmalige Vertretung kann somit bereits geschäftsmäßig sein, wofür zB eine allgemeine, weder in der Urkunde noch im Innenverhältnis auf wenige Vertretungshandlungen eingeschränkte Vollmacht spricht (vgl…
…Gewerbe aufgrund einer Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung ausübt. Dies trifft auch auf Unternehmensberater zu. Unternehmensberater (und damit auch die Bw) sind daher nicht zur geschäftsmäßigen Parteienvertretung im Abgabenverfahren befugt. Die Berufung erweist sich somit als unbegründet und war daher gemäß § 289 Abs 2 BAO abzuweisen.…
…Gewerbe aufgrund einer Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung ausübt. Dies trifft auch auf Unternehmensberater zu. Unternehmensberater (und damit auch die Bw) sind daher nicht zur geschäftsmäßigen Parteienvertretung im Abgabenverfahren befugt. Die Berufung erweist sich somit als unbegründet und war daher gemäß § 289 Abs 2 BAO abzuweisen.…
…Vertretungshandlungen mit einer gewissen Häufigkeit erwarten lässt. Der Vertreter muss nicht bereits tatsächlich so häufig tätig gewesen sein, damit keine bloß gelegentliche Vertretung mehr vorliegt; auch die erstmalige Vertretung kann somit bereits geschäftsmäßig sein, wofür z.B. eine allgemeine, weder in der Urkunde noch im…
…April 2003 eingeräumt. In Beantwortung dieses Vorhaltes legte HR mit Eingabe vom 10. April 2003 zur Untermauerung des Standpunktes, es liege eine befugte geschäftsmäßige Parteienvertretung vor, verschiedene Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie einen Auszug der BAO-Änderungen vor, in dem der Absatz …
…71 WTBO zukomme. Eine derartige Befugnis würde jedoch nicht vorliegen. Gegen diesen Bescheid wurde durch die abgewiesene Parteienvertreterin (Bw.) form- und fristgerecht Berufung eingebracht und eingewendet, dass nicht eine Parteienvertretung gemäß § 84 Abs. 1 BAO sondern eine geschäftsmäßige Parteienvertretung gemäß § 136 Abs. 3 GewO vorliegen…
…der Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder nicht anzuwenden. Unternehmensberater (und damit auch die Bw.) sind daher nicht zur geschäftsmäßigen Parteienvertretung im Abgabenverfahren befugt. Zu den in der Berufung angeführten Entscheidungen des OGH ist auszuführen, dass sich diese auf die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern vor Gerichten in einem…
…der Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder nicht anzuwenden. Unternehmensberater (und damit auch die Bw.) sind daher nicht zur geschäftsmäßigen Parteienvertretung im Abgabenverfahren befugt. Zu den in der Berufung angeführten Entscheidungen des OGH ist auszuführen, dass sich diese auf die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern vor Gerichten in einem…
…welcher Erhebungsergebnisse das FA Wien 12/13/14 Purkersdorf eine Haftung der GmbH für Schulden des C. annehme. Einzig in seinem Bemühen, Akteneinsicht zu nehmen bereits eine "geschäftsmäßige Parteienvertretung" zu erblicken, sei abwegig, schikanös und durch keine vorangegangenen Erhebungsergebnisse gedeckt. "Geschäftsmäßigkeit" setze eine gewisse Regelmäßigkeit…
…Berufungsvorentscheidung vom 25. März 2003 vorgebracht, dass die Bw nachstehende Berufszulassungen habe: a) behördlich konzessionierte Ausgleichsvermittler (Insolvenz- Sanierungsberater, Sanierungsprüfer) b) Unternehmensberater c) Vermögensverwaltung d) Buchhaltung. Die Gesellschaft der Bw übe hauptsächlich rechtsberatende Tätigkeit und die geschäftsmäßige Parteienvertretung vor Landes-(Handels)gerichten, Bezirksgerichten, Behörden, Körperschaften öffentlichen…
…ua Selbständige Buchhalter. [22] Zustellungsbevollmächtigte iSd § 9 ZustG müssen nicht zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugt sein (zB Stoll, BAO, 1058) . Daher sind Zustellungsbevollmächtigungen an Selbständige Buchhalter unabhängig davon wirksam, ob sie zur geschäftsmäßigen Vertretung befugt sind. [23] Nach § 2 Abs 1 Z 3 WTBG (idF BGBl…
…251 zweiter Satz BAO in vollem Umfang anfechtbar (keine Teilrechtskraft). 3. Zustellvollmacht 3.1. Sachverhalt Einer nicht eigenberechtigten Person (GmbH) wird eine Vertretungsvollmacht inklusive Zustellvollmacht erteilt. Die GmbH ist nicht zur Parteienvertretung befugt. 3.2. Fragestellung Ist die Zustellvollmacht zu beachten? 3.3. Lösung Gemäß …
…im bekämpften Bescheid, wer in Abgabensachen befugt ist, geschäftsmäßig zu vertreten, ergebe sich aus dem WTBG, der RAO, der NO oder dem BiBuG, schließt nicht aus, dass sich der Vollmachtgeber auch von nicht zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Personen vertreten lassen kann. Einen Inhalt, dass durch…
…oder daß der Vollmachtgeber im eigenen Namen Erklärungen abgibt. § 84. (1) Die Abgabenbehörde hat solche Personen (Personengesellschaften) als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben, ohne hiezu befugt zu sein. Gleichzeitig ist der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen…
…wurde. Nach der Rechtsprechung des VwGH dient § 84 BAO dem Schutz einer sachkundigen Parteienvertretung durch die freien rechtsberatenden Berufe in Abgabensachen an sich und soll geschäftsmäßige "Winkelschreiberei" verhindern. Zu deren Hintanhaltung sind unbefugte geschäftsmäßige Vertreter bescheidmäßig abzulehnen. Das BFG entscheidet diesbezüglich durch Beschluss. Die Tätigkeit…
…RV/7400148/2016 in Erinnerung gerufen: Die geschäftsmäßige Vertretung vor Abgabenbehörden und Verwaltungsgerichten ist gesetzlich Personen vorbehalten, die hierzu berufsrechtlich ausdrücklich befugt sind. Nach der Aktenlage ist zu schließen, dass ***5*** ***6*** geschäftsmäßig die Vertretung anderer Personen vor Abgabenbehörden betreibt. Aus der Aktenlage lässt sich…
…Dieser gibt als Berufsbezeichnung "Sachverständiger" an. Die geschäftsmäßige Vertretung vor Abgabenbehörden und Verwaltungsgerichten ist gesetzlich Personen vorbehalten, die hierzu berufsrechtlich ausdrücklich befugt sind. Nach der Aktenlage ist zu schließen, dass Peter Sch***** geschäftsmäßig die Vertretung anderer Personen vor Abgabenbehörden betreibt. Aus der Aktenlage lässt sich…
…Art. 59 EGV verboten, dem Dienstleistenden Beschränkungen aufzuerlegen wegen des Umstandes, dass er in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sei. Durch die Ablehnung der Parteienvertretung liege eine klare Diskriminierung vor. Die von ihm ausgeführten Dienstleistungen entsprächen ebenfalls den in Art. 50 EGV beschriebenen Voraussetzungen, nämlich: entgeltlich…
…der obenstehend angeführten Vollmachtgeberin als Bevollmächtigten ablehnte. Begründend führte das Finanzamt aus, dass gemäß § 84 BAO die Abgabenbehörde solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen habe, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben würden, ohne hiezu befugt zu sein. Gemäß § 2 Abs 1 Z 3…