…entziehen, wenn dem Angehörigen durch den Konkurs der Verlust der gesamten wirtschaftlichen (beruflichen) Existenz, also sowohl Vermögensverlust/Überschuldung als auch Unmöglichkeit einer anderen Erwerbstätigkeit drohen. Dieses Kriterium war im vorliegenden Fall nicht erfüllt, denn der Sohn konnte seine berufliche Existenz auch auf andere Weise erhalten…
…seiner aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Lage führte der Beschuldigte - mit der diesbezüglichen Aktenlage nicht im Widerspruch - ergänzend aus, dass er nunmehr erwerbs- und mittellos sei. Zur Bestreitung der lebensnotwendigen Aufwendungen werde er von seiner Lebensgefährtin unterstützt, gelegentlich habe er - weit unter dem Existenzminimum liegende - Einnahmen…
…genötigt gewesen. 2. Ohne die Kreditaufnahme bzw. Mitunterzeichnung durch die Bw., wäre nicht nur die gesamte wirtschaftliche Existenz ihres Ehemannes (Konkurs) bedroht gewesen sondern dies hätte auch die wirtschaftliche und private Existenz der Bw. bedroht. Da der Ehemann der Bw. bereits für Bankkredite gehaftet habe…
…sowie die Unterlagen zum Vergleich lege ich bei. Es wurde, nachdem eine Widerklage in der Höhe von EUR 300.000,00 gegen mich eingebracht wurde, die meine gesamte wirtschaftliche Existenz in Frage stellte, ein Vergleich geschlossen. Die beschuldigte Partei hat sich zu einer Lösung verpflichtet…
…Arbeitsplatz verloren. Von einer existenzbedrohenden Notlage sei bereits dann auszugehen, wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen drohe (VwGH 95/14/0016). Aus der zeitlichen Sicht der Bürgschaftserklärung sei die gesamte wirtschaftliche Existenz der Familie auf dem Spiel gestanden. Auch sei…
…wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, also sowohl Vermögensverlust (Überschuldung) als auch die Unmöglichkeit, seine berufliche Existenz überhaupt auf zumutbare Weise erhalten zu können, drohen. Der Bf. behauptet nicht, dass sein Sohn im Fall des Scheiterns des Schuldenregulierungsverfahrens seine gesamte wirtschaftliche…
…welches eines bestimmtes Ausmaß erreichen, sind im Vergleich zu niedrigeren Geldstrafen ein überproportionales Sanktionsübel, weil ihre Begleichung notwendigerweise die gesamte wirtschaftliche Existenz eines Bestraften gefährdet. Um eine gleichmäßige Bestrafung zu erzielen, haben daher größere Geldstrafen im Vergleich zu kleineren - bei im übrigen gleich bleibenden Strafzumessungskriterien…
…Kauf der Immobilie durch den geschiedenen Ehegatten sollte einerseits das zukünftige Wohnbedürfnis der gesamten Familie abgedeckt werden und andererseits für den Betrieb des ehemaligen Ehegatten eine geeignete Betriebsstätte erhalten bleiben. Dies stellt jedoch nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz keine existenzbedrohende Notlage im Sinne des …
…Eine Eintreibung der Einkommensteuerschuld würde die gesamte Existenz nicht nur gefährden sondern zerstören und sei in diesem Fall unbillig. Eine Zwangsversteigerung seiner Liegenschaftsanteile hätte zweifellos die sofortige Fälligstellung der Verbindlichkeiten der Bank zur Folge und würde es zu einem wirtschaftlichen Zusammenbruch des gesamten Firmenkomplexes kommen…
…abzuleiten, dass Hintergrund dieser Verbindlichkeit ausschließlich die Fortführung der selbständigen Tätigkeit des Ehemannes der Bw. war. Von einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz des Ehemannes der Bw. zu diesem Zeitpunkt kann schon deshalb nicht ausgegangen werden, weil es denkunmöglich ist, dass eine Bank bei drohender Konkursgefahr…
…€ 124.902,53 werde als unbillig betrachtet. Die steuerliche Vertretung der Bf. erkenne durch diese besonderen Umstände des Einzelfalles eine persönliche Unbilligkeit und zwar dergestalt, dass durch diese Einhebung die wirtschaftliche Existenz des Abgabenschuldners gefährdet bzw. beeinträchtigt werde. Die steuerliche Vertretung vertrete die Ansicht…
…weil durch die Einbringung der Abgaben auf den entfallenden Sanierungsgewinn und die zusätzlich zur Vorschreibung gebrachte Umsatzsteuer eine selbständig lebensfähige Trafik, ihre wirtschaftliche Existenz und die Lebensgrundlage ihres Mannes zerstört würde. Auf Grund ihres Alters und allenfalls drohender Gehaltspfändungen könne sie keine Anstellung mehr finden…
…beantragte die Bw. die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung gemäß §§ 282 ff. BAO vor dem gesamten Berufungssenat. Die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes entspreche nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Bw.. Der Lebensunterhalt der Bw. sei sehr wohl gefährdet. In der Begründung werde ausgeführt, dass eine Nachsicht…
…stütze sich offenbar lediglich auf die naturgemäße Tatsache, dass die zu besichernden Kredite vor Schlagendwerden der Bürgschaft aufgenommen worden seien. In Wahrheit seien die Bürgschaften damals aus keinem anderen Grund als der wirtschaftlichen Notlage und damit der Existenzgefährdung der Ehegattin eingegangen worden, in der Hoffnung…
…0326). Damit macht ein auf diesen Unbilligkeitsgrund gestütztes Antragsvorbringen unabdingbar eine Auseinandersetzung mit der persönlichen Situation des Antragswerbers, insbesondere mit dessen wirtschaftlicher Lage, erforderlich. Würde esdanach beim Antragswerber bzw. bei dessen Familie durch die Abgabeneinziehung zu einer Existenzgefährdung bzw. Gefährdung des Nahrungsstandes kommen, ist jedenfalls…
…seitens der BankZ. konnte die EEH nicht ausfindig gemacht werden, was uE ebenfalls einen Nachweis für eine tatsächlich fehlende wirtschaftliche Existenz der EEH darstellt. Wie die Prüfungsabteilung für Strafsachen beim Finanzamt Zn. festgestellt hat, steht der Kaufpreis der erworbenen ,Aktien' in keiner Relevanz zur erhaltenen…
…die wirtschaftliche Existenz der Bestraften bei Anspannung all ihrer Kräfte gerade noch erhalten (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084). Der gleichzeitig mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem. § 212 Abs. 1 BAO gegebenen Ermessens und um auf allfällige geänderte wirtschaftliche Verhältnisse…
…Bedarfsgegenstand - ermöglichen soll, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt auf der Hand. Aber auch im Ruin der wirtschaftlichen Existenz eines Bestraften kann keine sinnvolle Erreichung des mit der Bestrafung verfolgten Zweckes erblickt werden (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084; VwGH 25.11.2010, 2009/16…
…zumal der gesamte Rückstand am Strafkonto in einem Jahr getilgt sein wird (vgl VwGH 25.11.2010, 2009/16/0093). Mit dieser nunmehr bewilligten Ratenhöhe wird einerseits das Strafübel wirksam zugefügt, andererseits bleibt aber auch die wirtschaftliche Existenz der Bestraften bei Anspannung all ihrer Kräfte…
…die wirtschaftliche Existenz der Bestraften bei Anspannung all seiner Kräfte gerade noch erhalten (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084). Der gleichzeitig mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem. § 212 Abs. 1 BAO gegebenen Ermessens und um auf allfällige geänderte wirtschaftliche Verhältnisse…