…konnte eine Erörterung der Frage, ob (auch) die Verletzung der Offenlegungspflicht dem Bf vorwerfbar wäre, unterbleiben. Zum Einwand der Geringfügigkeit der festgestellten Verkürzungsbeträge ist allgemein anzumerken, dass diese alleine Vorsatz nicht von vornherein auszuschließen vermag. Grundsätzlich indiziert der Abzug von Privat- als Betriebsausgaben vorsätzliches Verhalten…
…sich für die Zeiträume Juni bis September 1999 und Jänner, Februar 2000 auf bloße Fahrlässigkeit, während für die übrigen Zeiträume von geringeren Verkürzungsbeträgen auszugehen sei. Aus der im Abgabenverfahren von der Beschuldigten letztlich akzeptierten, kalkulatorischen, erfahrungsgemäß mit einem hohen Grad an Unsicherheit verbundenen Schätzung der…
…dass I.a. der Verkürzungsbetrag betreffend die hinterzogenen Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Juni bis Dezember 2007 und Jänner bis Dezember 2008 mit insgesamt 934,61 €, im Einzelnen für 06-12/2007: 418,95 € und für 01-12/2008: 515,66 € (bisher insgesamt…
…Sicherheit auch nicht auszuschließen, dass er eine Vorstellung über die nur relativ geringfügige Höhe der im Falle einer Offenlegung gegenüber dem Finanzamt für 2011 zu erwartenden Einkommensteuer gehabt hat, womit wiederum eine Absicht, einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu erzwingen, nicht erweislich ist…
…Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 2. Mai 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: "Zunächst wird richtig gestellt, dass die im Bescheid angeführten Verkürzungsbeträge nicht strafrelevant sind, weil z.B. ursprünglich die D.KEG, Herr D. und Frau D…
…wobei es ihr darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen und bereits zwei solche Taten begangen hat bzw. schon einmal wegen einer solchen Tat bestraft worden ist, c.) vorsätzlich im Jahre 2014 betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner…
…festgesetzt wurden, nicht ohne Anpassung an die ermittelbaren tatsächlichen Erhebungszeiträume übernommen werden dürfen. 11. Unter Beachtung dieser Rechtslage ergibt nun die Analyse der Aktenlage auf Basis der dargestellten Auffälligkeiten laut Berechnungsblatt der Betriebsprüferin (woraus sich die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge abgeleitet haben; siehe Finanzstrafakt StrNr. 091/2012…
…Berufung geltend gemacht. Wenngleich mangels Vorliegens des geringfügigen Verschuldens nicht mehr geprüft werden müsste, ob die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat, sei darauf verwiesen, dass der VwGH dies bereits bei einem Verkürzungsbetrag von 23.000,00 S verneint hat (vgl…
…sondern lediglich auf die Feststellungen der Betriebsprüfung verwiesen habe. Dies obwohl die Ermittlung des Verkürzungsbetrages im Finanzstrafverfahren besondere Fragen aufwerfe, wenn die Besteuerungsgrundlagen im zugrunde liegenden Abgabenverfahren durch Schätzung ermittelt werden würden und das Abgabenverfahren und das Finanzstrafverfahren von völlig unterschiedlichen Grundsätzen geprägt seien. Es…
…€; 10.842,21 € (2004), davon für CK: 5.430,50 € und für RK: 5.411,71 €; Verkürzungsbetrag insgesamt somit 68.942,02 €, dadurch bewirkt zu haben, dass nicht sämtliche Erlöse der genannten Firmen dem Finanzamt gegenüber erklärt worden seien, und…
…€; 10.842,21 € (2004), davon für RK: 5.411,71 € und für CK: 5.430,50 €; Verkürzungsbetrag insgesamt somit 68.942,02 €, dadurch bewirkt zu haben, dass nicht sämtliche Erlöse der genannten Firmen dem Finanzamt gegenüber erklärt worden seien, und…
…vom 04.10.2018) - die Besteuerungsgrundlagen für diese Abgaben richtig offengelegt. Die sehr geringfügigen Änderungen durch die Prüfung (in Summe zugunsten der Beschuldigten) betreffen ausschließlich die Anwendung der Basispauschalierung durch die Betriebsprüfung, sodass der Beschuldigten die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger…
…zur Bedingung gemacht war, und es unterlässt, dies der Abgabenbehörde vor der anderweitigen Verwendung anzuzeigen. (5) Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im…
…Der als straferschwerend herangezogene Umstand der Faktenmehrheit schließlich verstoße insofern gegen das Doppelverwertungsverbot, als sich die Tatmehrheit ohnehin bereits in der entsprechenden Strafbemessungsgrundlage (Verkürzungsbetrag bzw. Strafrahmen) niederschlage. Insgesamt hätte daher der Spruchsenat mit (einer) wesentlich niedrigeren Strafe(n) das Auslangen finden müssen, sodass beantragt werde…
…Die verbleibende geringfügige Differenz zur jeweiligen Umsatzsteuernachzahlung lasse sich durch die zuvor dargestellten Ausführungen erklären. Der Unabhängige Finanzsenat folgt diesem Vorbringen des Bw. im Bezug auf die objektive Tatseite und stellt fest, dass eine im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuervorauszahlungsdelikt notwendige monatliche Zuordnung der Verkürzungsbeträge nur…
… 33 Abs. 1 FinStrG, begangen durch die Nichterklärung von Einkünften aus der von ihm ausgeübten Tätigkeit als Installateur in den Jahren 1989 und 1990, Verkürzungsbetrag: 40.001,00 ATS (Umsatz- und Einkommensteuer), aufweist, und in den Jahren 1993 bis 1996 jeweils keine (1993 und 1995…
…dass die vorgeworfenen Verkürzungsbeträge zu hoch ausgefallen sind: Der Vorwurf, wie er vom Spruchsenat erhoben wurde, war berechtigt. Auf Nachfragen durch den Vorsitzenden zögernd: Möglicherweise waren die vorgeworfenen Verkürzungsbeträge zu hoch. Anmerkung der Verteidigerin: Es ist ja noch das korrespondierende Beschwerdeverfahren in der Steuersache offen…
…Gewerbsmäßig begeht eine in Abs. 1 genannte Tat, wer sie mit der Absicht ausführt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen, und unter Einsatz besonderer Fähigkeiten oder Mittel handelt, die eine wiederkehrende Begehung nahelegen, oder zwei weitere solche…
… 34 Abs. 3 FinStrG wird die grobe Abgabenverkürzung mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Im vorliegenden Fall war bezüglich A B von einem gesamtstrafbestimmenden Wertbetrag in der Höhe von € 64.535,91 auszugehen, bei der Firma B…
…und Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2011 mit der Absicht handelte, sich durch die wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen und bereits zwei solche Taten (Umsatzsteuer 2010 und Einkommensteuer 2010) begangen hatte, indem er Umsätze und Erlöse nicht offenlegte und unzulässige…