…EStG 1988 (siehe dazu Rz 13301305 ff) und § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 (siehe dazu LStR 2002 Rz 565 bis 573) siehtsehen die Abzugsfähigkeit von bestimmten freiwilligen Zuwendungen als Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben vor. Ab der Veranlagung 2002 sind Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang…
…106 EStG 1988 als auch freiwillige Zuwendungen an hinterbliebene (Ehe-) Partner oder Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 zu den Begräbniskosten des Arbeitnehmers sind ab 1.1.20161.1.2017 steuerfrei. Unerheblich ist, unter welchem TitelWenn auf die Zuwendung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift…
…dar. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann Steuerpflicht auslösen. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder bestimmbare Dienstnehmer weitergeleitet werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (VwGH 20.9.2001, 98/15/0151). Rz 92: Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere von Hochwasser-, Erdrutsch…
…festgehalten, dass es nur von der Höhe des eingetretenen Schadens abhänge, ob Beihilfen steuerfrei oder steuerpflichtig zu behandeln sei. In § 3 Abs. 1 Z 16 EStG [freiwillige Zuwendungen, die zur Beseitigung von Katastrophenschäden gewährt werden] sei ebenso wie in § 3 Abs. 1 Z 3 lit…
…aus dem Naheverhältnis zwischen dem Geschäftsführer der Bw. und dessen Bruder ergeben haben, und sohin als freiwillige, da privat bzw. familiär motivierte, Zuwendung zu qualifizieren waren. Als Folge dieser rechtlichen Beurteilung ist den Leasingaufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG der Abzug als Betriebsausgaben…
…die durch den Betrieb veranlasst sind. § 20 Abs. 1 Z 4 EStG zufolge dürfen ua. freiwillige Zuwendungen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Dazu zählen insbesondere Aufwendungen oder Ausgaben, die aus privaten oder familiären Gründen gewährt werden (vgl. zB die in Jakom/Baldauf, EStG³…
…letztlich zum Vereinsausschluss führt (Mag. Bernhard Renner: Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Spenden aus Sicht der Gesetzes- und der Verwaltungspraxis, SWK 2002/31). Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Auf Grund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4 Abs 4 Z 5…
…die gegenseitigen Verpflichtungen - des Sponsors zu Geldleistungen, der Sportlerin zu Werbeleistungen - eindeutig (soweit möglich durch schriftlichen Vertrag) fixiert sein. Dies allein genügt allerdings noch nicht, um freiwillige Zuwendungen auszuschließen, weil dies nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 eine verpflichtende Vereinbarung…
…Einkommensteuer 2001 und 2002 sowie Umsatzsteuer 2002 Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist die Frage zu prüfen, ob die Zahlungen betrieblich veranlasst sind oder ob sie sich (dem Grunde und der Höhe nach) nur aus dem Naheverhältnis ergeben und daher als freiwillige Zuwendung (§ 20 Abs…
…Beträge, dass er sie freiwillig anderen Kunden zur Verfügung stellte. Die Motivation dieses Vorgehens - Verschleierung einer zu großzügigen Kreditvergabepolitik - ist dabei nicht von Bedeutung. Gemäß § 20 Abs 1 Z 4 EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften freiwillige Zuwendungen nicht abgezogen werden. Freiwillige Zuwendungen sind Leistungen…
…zu entziehen. In diesem Sinne sind nach der Rechsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sachgeschenke durch die gesellschaftliche Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der Lebensführung und somit als freiwillige Zuwendung vom Abzug ausgeschlossen, sofern kein Leistungsaustausch und Entgeltcharakter gegeben sind. Sollten daher im gegenständlichen Fall Repräsentationsaufwendungen vorliegen, so…
…ob Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag anfällt für 1. Zahlungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds (freiwillige Zuwendung oder Durchlaufstation), 2. Honorare im Rahmen einer Hospitanztätigkeit (selbständige oder unselbständige Tätigkeit) und 3. Zahlungen für die Mitwirkung an der Herstellung einer Theaterproduktion wie zB Kostümbildassistenz, Bühnenbildassistenz…
…Demgemäß fällt die Zuwendung unter keinen Steuertatbestand des Einkommensteuergesetzes. Aufgrund der Freiwilligkeit der gewährten Zuschüsse liegt auch kein Steuertatbestand gemäß § 29 Z 1 EStG vor. Der Altersversorgungszuschuss ehrenhalber ist demnach analog als freiwillige Rente zu qualifizieren und steuerfrei zu belassen." Der Anfragebeantwortung des BMF vom…
…eröffnet dies dem BW nicht Möglichkeit derartige Ausgaben im Wege der Glaubhaftmachung geltend zu machen. Wesentlich für den berufungsgegenständlichen Sachverhalt ist aus Sicht des UFS auch, dass es sich bei derartigen Trinkgeldern und Spenden ihrem Charakter nach um freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs…
…etc.; siehe dazu auch das Vorbringen der Bw. in ihrer Berufung sowie in ihrem Vorlageantrag). 2. Abzug von "Zuwendungen" als Sonderausgaben: Spenden sind als freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig. Eine (teilweise) Durchbrechung des Abzugsverbotes des …
…Volkschule Gainfarn in der Höhe von € 22 konkret angefochten. Freiwillige Zuwendungen (Spenden) sind gem. § 20 Abs. 1 Z 4 EStG unabhängig von ihrer Höhe von einer Berücksichtigung ausdrücklich ausgeschlossen (Doralt, EStG § 4, Tz. 330 unter "Spenden"). Die herrschende Lehre definiert freiwillige Zuwendungen als Ausgaben…
…Ausgaben, die zu einer Gegenleistung des Empfängers führen, sowie Mitgliedsbeiträge sind nicht begünstigt (siehe auch Rz 1330e1308b). Als Spenden sind daher nur freiwillige Zuwendungen zu verstehen, die keinen Entgeltcharakter haben, sodass Leistungsvergütungen (zB solche an Feuerwehren) keinesfalls abzugsfähig sind. Im Bildungsbereich sind etwa Schulgelder, Kursgebühren…
…5 % des steuerpflichtigen Erwerbes von € 42.803,60) fest. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass eine unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Wohnrechtes eine freiwillige Zuwendung im Sinne des Schenkungssteuergesetzes darstelle. Das Wohnrecht sei nach BGBl. II 61/2007 (Änderung Richtwertgesetz) mit € 4,63 pro…
…2 Z 2 genannten Zwecke sind: a) die Österreichische Nationalbibliothek, (. . .); Unter einer Spende ist die freiwillige Zuwendung an andere als unterhaltsberechtigte Personen, die ohne wirtschaftliche Gegenleistung oder ohne rechtliche Verpflichtung des Leistenden erbracht wird, zu verstehen (vgl Seydl in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 17. EL …
…die Berufung gegen die Nichtberücksichtigung der Zuwendungen an das Bundesdenkmalamt in der insgesamt teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 24. September 2007 (Stattgabe allerdings nur hinsichtlich der Besteuerung der Diensterfindungsprämie) als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, freiwillige Zuwendungen würden grundsätzlich unter das Abzugsverbot des…