…bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der GPLA Prüfung wurden bei der Berufungswerberin die Bezüge für die "Freien Dienstnehmer" dem Dienstgeberbeitrag unterworfen, da es sich nach Ansicht des Prüfers gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 um "Echte Dienstnehmer" handeln würde. Aufgrund dieser Feststellungen wurden am 20…
…im gegenständlichen Fall die Frage des Vorliegens eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG hinsichtlich jener Mitarbeiters, das seitens der Berufungswerberin als freier Dienstnehmer behandelt wurden. Die Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG enthält als Kriterien, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen…
…zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer bei der als Taxiunternehmerin tätigen Berufungswerberin fest, dass Taxifahrer als freie Dienstnehmer beschäftigt wurden…
…Gebrauch gemacht werden würde und die Einräumung dieser Vertretungsbefugnis nicht mit anderen vertraglichen Vereinbarungen im Widerspruch stünde. Nach den Feststellungen der Prüfung haben die freien Dienstnehmer von einer derartigen Befugnis, die Leistungserbringung nach Art eines Selbständigen jederzeit und nach Gutdünken (generell) an Dritte zu delegieren…
…zu Recht, kritisch angemerkt, dass ihrem Beweisantrag nicht Folge geleistet wurde, und die zuständige Person für Personalangelegenheiten der Bf von der Finanzverwaltung nicht vernommen wurde, die auch Ansprechperson für die freien Dienstnehmerinnen gewesen sei. Damit sei das Recht auf Parteiengehör bzw. der amtswegigen Wahrheitsermittlung gem. §…
…explizit die dahingehenden Aussagen der Zeugin 1 und des Zeugen 2 im Wesentlichen bestätigt hat. Damit ist ihre Tätigkeit in Hinblick auf die Selbständigkeit so zu bewerten wie die der anderen vier Damen, die vom Bundesverwaltungsgericht als freie Dienstnehmerinnen und nicht als echte Dienstnehmerinnen gem. …
…Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 Abs. 1 EStG 1988) -, ob es sich bei diesen Vortragenden um "freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG" handelt und daher von den pauschalierten Aufwandsentschädigungen Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (§ 41 FLAG 1967) zu entrichten sind.…
…die nach § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG pflichtversichert waren - und hinsichtlich derer somit der Ausnahmetatbestand des § 4 lit. a ASVG vorlag - "freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG" sind, was der Verwaltungsgerichtshof verneint hat. In diesem Erkenntnis hat sich der Verwaltungsgerichtshof aber…
…erlasse, die selbst die Créme der Juristen Österreichs, nämlich die Richter und Richterinnen des Verfassungsgerichtshofes zu der Aussage bewogen haben, dass weite Teile dieses Gesetzes über die freien Dienstnehmer nicht verstanden worden wären, zeige mit Deutlichkeit, dass nicht der einzelne ungebildete Nichtjurist erahnen könne, welche…
…Ohne den tatsächlich erhobenen Sachverhalt näher zu berücksichtigen geht die Begründung sogar soweit zu sagen: " Auf Grund des vorstehenden VwGH - Erkenntnisses wurde im Zuge der Prüfung eine Lohnsteuerpflicht der freien Dienstnehmer angenommen und aus diesem Grund der DB und DZ nachversteuert". Es ist direkt offensichtlich…
…Abs. 2 ASVG festgestellt worden. Bei Fr. FDN1, Fr. FDN2 und Fr. FDN3 seien freie Dienstverhältnisse festgestellt worden. Zur Befundung von histologischen Präparaten wurde ausgeführt, dass Ärzte, wenn sie ihren Beruf unselbständig ausüben, als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 2 ASVG pflichtversichert seien. Der § 3 Abs…
…H und Dr. B wurden in den Entscheidungen vom 07.12.2015, W167 2003125-1 und 07.12.2015, W167 2003135-1 hingegen jeweils als freie Dienstnehmerinnen qualifiziert. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass das Bundesverwaltungsgericht feststellte, dass beide Ärztinnen nicht befundet, sondern ausschließlich makroskopische…
…Bedeutung ist, überwiegen in der Gesamtbetrachtung die Merkmale, die für eine Dienstnehmereigenschaft der gegenständlichen Ärztinnen Dr. U und Dr. S sprechen. Die Gesamtbetrachtung der Ärztinnen Dr. H und Dr. B ergibt hingegen vielmehr das Bild einer freien Dienstnehmerschaft, während die Tätigkeit von Fr. Expertin in…
…entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmern (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Kleinstunternehmern (siehe Definition Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr…
…entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmern (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Kleinstunternehmern (siehe Definition Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr…
…entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmer (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Kleinstunternehmer (siehe Definition Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr…
…Im Zuge einer den Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2006 umfassenden GPLA-Prüfung wurden die bei der Berufungswerberin (Bw.) als "freie Dienstnehmer" tätigen Mitarbeiter, an Hand der Merkmale des Gesamtbildes der jeweils erbrachten Detektivtätigkeiten bzw. Überwachungsdienste vom Prüfungsorgan als Arbeitsleistungen im Rahmen…
…2, 3 und 5). 2. Dienstverhältnisse - Arbeitnehmer - Steuerabzug vom Arbeitslohn: Gegenständlich steht in Streit, ob die von der Bw. im Prüfungszeitraum 2005 und 2006 an sogenannte "freie Dienstnehmer" ausbezahlten Entgelte (zB. Stundenhonorare, fiktive Reisekostenersätze) den Lohnabgaben (LSt., DB und DZ) zu unterwerfen seien, weil insoweit…
…der Auftraggeber dem freien Dienstnehmer als Vergütung der bei ihm anfallenden Betriebsausgaben gewährt (vgl. VwGH 04.02.2009, 2008/15/0260 zum wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer). § 26 EStG 1988 bezieht sich ausschließlich auf nichtselbständige Einkünfte und kann daher bei Einkünften von freien Dienstnehmer nicht zur…
…Ausführungen der Behörde, wonach das typische Unternehmerrisiko nicht gegeben ist, ist eine rechtlich unrichtige bzw. nicht relevante Beurteilung. Zudem liegt bei den gegenständlichen freien Dienstnehmern insofern ein "Unternehmerrisiko" vor, als diese im Falle einer Krankheit bzw. von weiteren Verhinderungsgründen kein Entgelt erhalten. Zudem wird nochmals…