…Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung... Diese Regeln werden von den Abkommen nicht angesprochen und deshalb durch…
…nicht alleine auf die formale Herkunft des Zuschusses abstellender Betrachtung, ein Gesellschafterzuschuss der Stiftung an die Beschwerdeführerin vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung einer Mantelgesellschaft mit einem Stammkapital von € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung zur…
…ohne dass bei rein formaler Betrachtung Gesellschaftsteuer angefallen wäre. Es obliegt der Beschwerdeführerin im Rahmen der Darstellung der (Hinter-)Gründe für das vorliegende Vertragsgeschehen der hier getroffenen Annahme eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten entgegenstehende außersteuerliche Gründe darzulegen und zu belegen.“ In der dazu abgegebenen…
…ohne dass bei rein formaler Betrachtung auch nur für eine der beiden Eigenkapitalausstattungen Gesellschaftsteuer angefallen wäre. Es obliegt der Bf. im Rahmen der Darstellung der (Hinter-)Gründe für das vorliegende Vertragsgeschehen der hier getroffenen Annahme eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten entgegenstehende außersteuerliche Gründe darzulegen…
…nicht alleine auf die formale Herkunft der Zuschüsse abstellender Betrachtung, Gesellschafterzuschüsse der C. Privatstiftung an die Rechtsvorgängerinnen vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung von Mantelgesellschaften mit einem Stammkapital von je € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung…
…ohne dass bei rein formaler Betrachtung auch nur für eine der beiden Eigenkapitalausstattungen Gesellschaftsteuer angefallen wäre. Es obliegt der Bf. im Rahmen der Darstellung der (Hinter-)Gründe für das vorliegende Vertragsgeschehen der hier getroffenen Annahme eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten entgegenstehende außersteuerliche Gründe darzulegen…
…nicht alleine auf die formale Herkunft der Zuschüsse abstellender Betrachtung, Gesellschafterzuschüsse der C. Privatstiftung an die Rechtsvorgängerinnen vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung von Mantelgesellschaften mit einem Stammkapital von je € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung…
…dem Erwerb der Gesellschaftsrechte gegeben war. Nach dem Urteil des EuGH vom 17. 10.2002, Rs C-339/99 (ESTAG), ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, alleine auf die Herkunft abzustellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Leistung zuzurechnen ist. Im Erkenntnis vom 6…
…ist. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ( LStR 1070 (s auch Beispiele in LStR 11070)) kann dann, wenn nach einer formalen Beendigung des Dienstverhältnis ( … einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses; Abrechnung und Auszahlung aller Ansprüche und Abmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung) ein neues Dienstverhältnis mit einer um…
…gewerblichen Tätigkeit berechtigt war. Folglich stellt sich die formale Einschaltung der (funktionslosen) G Handelsanstalt in Liechtenstein mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht hinsichtlich der von ihr erklärten Gewinne nach den abkommensrechtlichen Bestimmungen Liechtenstein zusteht, als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 22 BAO…
…monatlich reduziert habe. Er habe mit Scheidungsvergleich aus dem vergangenen Jahr Anspruch auf 100 % der Geschäftsanteile erworben - die formale Umsetzung sei derzeit streitanhängig - und der Gesellschaft zwischenzeitlich Geldmittel aus der Veräußerung privater Vermögensgegenstände über die er als Folge der Scheidung Verfügungsmacht erlangt habe, zur Verfügung…
…Begriff Kettenverträge möchte ich nichts sagen. Zusammenfassend möchte ich noch sagen, dass es sich um ein Missbrauch der Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten nach BAO handelt. Steuerberater: Missbrauch ist ein Argument, was die Behörde gerne vorbringt um den Sachverhalt zu schmeißen. Das ist die rechtliche Würdigung der…
…Dezember 2008, AB 11) begründete Annahme gestützt: Es liege - hinsichtlich der Gewinnscheinvereinbarung ein objektiver und subjektiver Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts (§ 22 BAO) sowie - hinsichtlich der Geldflüsse an die genannte Stiftung in Wahrheit eine Zuwendung an den Begünstigten im Wege der von…
…noch Quellensteuer; Informationsaustausch nur im Rahmen von Verständigungsverfahren; außer in Fällen von Geldwäsche und anderer Wirtschaftskriminalität keine Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden). Der Senat beurteilt die Gewinnscheinvereinbarung zwischen der Bw und der StiftungVaduz als vorsätzlichen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts (§ 22 BAO), so…
…lit. a UStG 1994 nicht dem Unternehmensbereich der Bw. zuzuordnen sei. Überdies sei die gewählte Konstruktion als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 BAO zu qualifizieren, was die Nichtanerkennung der geltend gemachten Vorsteuern und des Grundstücksumsatzes zur Folge habe…
…KG) ausgeschlossen seien. Die Geschäftsführung der KG durch Kommanditisten im Rahmen von Dienstverhältnissen mit der GmbH stelle sich so als zwingende Folge der rechtlichen Gestaltung dar. Nur wenn man die Rechtsfigur einer KG grundsätzlich als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts ansehe, wäre …
…jenen Fällen, bei denen eine der Angehörigenjudikatur standhaltende Vereinbarung nicht vorliegt. Der VwGH beurteilt dabei offenbar in erster Linie das Vorliegen eines formal ordnungsmäßigen Rechtsgeschäfts. Wenn die Vereinbarung entweder nicht ausreichend nach außen zum Ausdruck kommt oder keinen klaren und eindeutigen Inhalt hat, fehlt der…
…Beschäftigung ausländischer Fahrer. Ein bloß fiskalisch bzw. verwaltungspraktisch motiviertes Gründungsargument (Erleichterung der Beschäftigungsauslandes) genügt nicht, um die wirtschaftliche Eigenständigkeit einer Gesellschaft zu begründen, wenn die übrigen tatsächlichen Umstände eine rein formale Ausgestaltung nahelegen. Insbesondere wenn die operative Tätigkeit, Kundenstruktur, Zahlungsabwicklung und Infrastruktur in Österreich liegen…
…jenen Fällen, bei denen eine der Angehörigenjudikatur standhaltende Vereinbarung nicht vorliegt. Der VwGH beurteilt dabei offenbar in erster Linie das Vorliegen eines formal ordnungsmäßigen Rechtsgeschäfts. Wenn die Vereinbarung entweder nicht ausreichend nach außen zum Ausdruck kommt oder keinen klaren und eindeutigen Inhalt hat, fehlt der…
…nicht nur der Entzug der Einnahmen von der österreichischen Besteuerung, sondern auch der Entzug dieser Einnahmen zur Befriedigung der Gläubiger aus dem Schuldenregulierungsverfahren, weshalb auch ein Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten angenommen werden könne. Die Einnahmen der slowakischen Fa. ***5*** k.s. seien ***13*** Abzug…