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14 561 Treffer287 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0384-L/05Säumniszuschlag wegen verspäteter Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…daher zu, dass die Berufungswerberin die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2004 nicht zum "frühest möglichen" Zeitpunkt abgegeben hat, und dem Abgabengläubiger insofern ein finanzieller Vorteil erwachsen ist, als auch die beantragte Rückzahlung des aufgrund der Voranmeldung entstandenen Guthabens erst am 4.3.2005 beantragt, und am…

UFSI RV/0501-I/04Ermessensübung bei der Verhängung einer Zwangsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…und Einkommensteuerbescheide 2002 vom 11. 8.2004). Im Berufungsfall scheiden daher auch Motive etwa in die Richtung, aus einer verspäteten Erklärungsabgabe finanzielle Vorteile (Zinsvorteil, Liquidität etc.) durch das Hinausschieben der Entrichtung von Abgabenschulden zu ziehen, von vornherein aus. Der Bw. kann nach Lage des Falles…

UFSG RV/0264-G/02Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2003

…In diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass sie die Umsatzsteuervorauszahlungen der vorangegangenen Monate und Jahre ausnahmslos rechtzeitig durchgeführt habe und es bisher auch keine Verspätungszuschläge gegeben habe. Die Höhe des durch die verspätete Einzahlung erreichten finanziellen Vorteiles sei insofern geringfügig, als bei einer Guthabensverzinsung von…

UZKAbschnitt 3 Passive Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…denn, diese Waren müssen ausgebessert werden, c)deren Ausfuhr zur Gewährung von Ausfuhrerstattungen führt, d)für die aufgrund ihrer Ausfuhr im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ein anderer finanzieller Vorteil als die in Buchstabe c genannten Erstattungen gewährt wird. (3) Die Zollbehörden setzen die Frist fest…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 3/5

…maßgeblicher Grund für diese frühen Regelungen im Glücksspielbereich waren die mit der Abhaltung von Glücksspielen oftmals verbundenen unseriösen Praktiken von Spiel- und Wettveranstaltern, welche die Spielleidenschaft der Menschen zur Erzielung finanzieller Vorteile ausnutzten; diesem Umstand sollte mit den frühen gesetzlichen Regulierungen des Glücksspiels im 17…

ZK-25902.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…es sei denn, diese Waren müssen ausgebessert werden, deren Ausfuhr zur Gewährung von Ausfuhrerstattungen führt, für die aufgrund ihrer Ausfuhr im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ein anderer finanzieller Vorteil als jener der Ausfuhrerstattung gewährt wird. 2.2.2. Veredelungsvorgänge | UZK | UZK-DA |…

BFG RV/5101015/20201. Verschiedene Feststellungen betreffend verdeckter Gewinnausschüttungen 2. Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2026Teil 5/6

…2013, weil ***Sohn1GF*** mit Unterzeichnung des Notariatsaktes vom 01.10.2013 über den erworbenen Geschäftsanteil verfügen konnte. Der wirtschaftliche Sinn des Verkaufes werthaltiger Anteile um einen Euro liegt in der Vorteilsgewährung des Begünstigten. Ihm ist ein finanzieller Vorteil iHv 616.459,79 € zugeflossen, was…

BFG RV/6100082/2020Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei verspäteter Anzeige eines Grundstückserwerbs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2022

…Fristüberschreitung, der Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils und des Grades des Verschuldens angemessen erscheine. Am 19.12.2019 brachte die Beschwerdeführerin gegen den vorgenannten Bescheid rechtzeitig das Rechtsmittel der Beschwerde ein und beantragte eine Festsetzung des Verspätungszuschlages mit 0%…

BFG RV/7103473/2021Verschulden und Ermessen bei Verspätungszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2022

…Weiters habe zum Fälligkeitszeitpunkt ein Guthaben von mehr als 3.000 Euro am Steuerkonto bestanden, sodass durch die irrtümlich verspätete Abgabe auch kein finanzieller Vorteil entstanden sei. Es werde daher um Berücksichtigung dieser angeführten Umstände und um Aufhebung des Verspätungszuschlages ersucht. Das Finanzamt entschied mit…

BFG RV/2200034/2015Mit gekennzeichnetem Gasöl vermischtes Gasöl
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.05.2018

…Mai 2014. Steuerschuldner sei die Beschwerdeführerin. Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung von gekennzeichnetem Gasöl und Gasöl ohne biogenen Anteil sei der Beschwerdeführerin ein finanzieller Vorteil entstanden. Die Beschwerdeführerin habe hierfür keine Steueranmeldung abgegeben und hierfür keine Mineralölsteuer entrichtet. Diese sei daher nachzuerheben gewesen. Dagegen richtete sich…

BFG RV/7101461/2016Höhe des Verspätungszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2016

…die Bf. bisher eine vorbildliche Abgabenpflichtige gewesen sei und es sich um einen einmaligen Fehler des Bilanzbuchalters handle. Außerdem sei ein finanzieller Vorteil, aufgrund der derzeit niedrigen Zinssätze und der ausreichenden Liquidität nicht gegeben. Der Verspätungszuschlag in der Höhe von 5 % sei daher zu hoch…

UFSL RV/1198-L/11Formlose Aufforderung zur Nachreichung der Abgabenerklärung bewirkt keine Verlängerung der Erklärungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2013

…am 8.6.2011 (gesetzte Nachfrist bis 24.6.2011) im Rahmen der Ermessensübung offenbar keinerlei Bedeutung zugemessen worden sei. Ein finanzieller Vorteil habe sich durch die Berufungswerberin nicht ergeben, "da die Steuerschuld jeweils von einem habengeführten Girokonto (Habenzinssatz 0,125 % p.a.) angewiesen" werde…

UFSW RV/2382-W/12Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuerjahreserklärung - Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…aus der Verspätung kein erkennbarer, finanzieller Vorteil erwachsen ist. Dem Kursgewinn im Ausmaß von € 23.454 (für UBS Daily Accural Bonds 2001-24.2.2031) stehen die Anspruchszinsen 2008 in der Höhe von € 38.986,90 sowie der Verspätungszuschlag 2008 in der Höhe…

UFSW RV/1460-W/12Verspätungszuschlag bei Rechtsirrtum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2012

…der alten Rechtslage wären die Rechnungen korrekt ausgestellt gewesen - weshalb ein entschuldbarer Rechtsirrtum vorliege, der die Verhängung eines Verspätungszuschlages ausschließe. Durch den Sachverhalt sei auch kein finanzieller Vorteil erzielt worden, da der aufgrund der Selbstanzeige errechnete Umsatzsteuerbetrag zur Gänze im Wege eines Überrechnungsantrages von der…

UFSL RV/1170-L/08Dreijahresverteilung einer Pensionsabfindung bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2010

…für den Verzicht auf weitere Pensionszahlungen habe und diese auf Initiative des Dienstgebers vereinbart worden sie. Dies sei weder im Interesse der Berufungswerberin noch für sie ein finanzieller Vorteil gewesen. Für die Festsetzung des Abfindungsbetrages sei der versicherungsmathematische Wert des Pensionsanspruchs um einen wesentlichen Abschlag…

UFSL RV/0406-L/09Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag wegen verspäteter Einreichung einer UVA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.04.2010

…angemeldet und überwiesen worden. Die Berufungswerberin sei den Verpflichtungen bisher stets zeitgerecht und in voller Höhe nachgekommen. Ein finanzieller Vorteil für die Stadt Y sei nicht erkennbar, da sofort nach Bekanntwerden der Nichteinreichung die Bezahlung der UVA 11/2008 vorgenommen worden sei, bisher die Berufungswerberin…

UFSW RV/1391-W/07Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2009

…der ZM erfolgte erst im Jahr 2007) zulasten der Berufungswerberin zu berücksichtigen. Der in den Berufungen ins Treffen geführte Umstand, dass die Berufungswerberin durch die verspätete Einreichung der ZM keinen finanziellen Vorteil erzielte, hat in Anbetracht des Zwecks der Norm (Gewährleistung des Informationsaustausches zwischen den…

UFSW RV/0562-W/07Vermietung unter nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.10.2007Teil 2/2

…immer noch ein finanzieller Vorteil von rd. € 8.000,00. | | € | 30.041,90 x 5/10 Vorsteuerberichtigung | 15.020,95 | Vorsteuerüberhang | -23.029,90 | Vorteil Bw. | -8.008,95 Ein anderer als der dargestellte steuerliche…

UFSS FSRV/0027-S/06Berufung gegen Erkenntnis des Einzelbeamten wegen Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)30.11.2006

…C) übergeben, in der Annahme, dass diese die Abschlüsse zeitgerecht durchführt. Es könne ihr aus diesem Grund keine Vorsätzlichkeit nachgewiesen werden, umso mehr als kein finanzieller Vorteil bestanden habe (siehe Aufstellung beim Einspruch gegen die Strafverfügung gem. § 143 des FinStrG vom 22. März 2006). Wenn…

UFSG RV/0080-G/05Ermessensübung dem Grunde und der Höhe nach bei Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…den Vertretenen. Im Vorlageantrag führte der Bw. ergänzend aus, dass durch die verspätete Erklärungsabgabe auf Seiten des Bw. ein finanzieller Vorteil nicht eingetreten sei, da er die zu erwartende Einkommensteuernachzahlung für 2001 zum größten Teil bereits am 26. September 2002 und sohin bereits vor den …