…265). Bei den beschwerdegegenständlichen Kraftfahrzeugen hat es sich unbestrittenermaßen um LKW (KFZ der Position 8704 der KN) gehandelt, für welche kein fiktiver Vorsteuerabzug möglich ist. Strittig ist, ob infolge der zunächst (bei der Erlassung der Umsatzsteuer-Erstbescheide 2006 und 2007) unrichtigen rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes…
…der Ausfuhrnachweis durch eine vom Unternehmer ausgestellte und mit einer zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehene Ausfuhrbescheinigung erbracht werden kann. Nachdem der Gesetzgeber im Sonderfall "fiktive Vorsteuer" gemäß § 12 Abs. 16 und 17 UStG definitiv eine Einreihung unter 8703 der komb. Nomenklatur als Grundvoraussetzung für einen Vorsteuerabzug anführt…
…Differenzbesteuerung (§ 24) ausschließlich für bestimmte Fahrzeuge und nicht für andere Wirtschaftsgüter gilt. Nach den oa. Intentionen des Gesetzgebers, um den fiktiven Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, musste das Fahrzeug bereits zur gewerblichen Weiterveräußerung angeschafft werden d.h. m.a.W. wohl zum Umlaufvermögen gehören…
…Wird dieses KFZ Gegenstand einer steuerfreien Ausfuhrlieferung, so darf der Unternehmer aus dem Erwerbspreis eine Vorsteuer in Höhe von 20 % herausrechnen und von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Der fiktive Vorsteuerabzug setzt voraus - ein KFZ der Position 8703 der KN - Anwendbarkeit des § 24 (Differenzbesteuerung) - eine Ausfuhrlieferung iSd…
…nicht nachgekommen war, zum Verlust des Vorsteuerabzuges. Ein fiktiver Umsatz berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. auch EuGH 25.05.2023, C-114/22 Rn 31). In seiner jüngsten Rechtsprechung brachte der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck, dass ein Vorsteuerabzug zu versagen ist, wenn die materiellen Voraussetzungen nicht…
… 11 (1) Z. 3 UStG 1994 erforderlichen Rechnungsmerkmale aufweise und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtige. Es wäre weder der Leistende noch der Empfänger der Provisionszahlung (Scheckempfänger) bekannt gewesen, noch die Vermittlung erbracht worden. Die Berichtigung der Rechnung wäre im Wege eines Austausches ohne Hinweis auf…
…Bezirkssport- und Kulturhalle errichtet worden (Generalunternehmerauftrag 7.425.000,00 € netto). Die Halle werde seit September 2003 genutzt. Ein Vorsteuerabzug erfolge aus sämtlichen Kosten zu 100%. Weiters sei ein jährlicher Eigenverbrauch iHv. 13.735,17 € versteuert worden. Die Halle sei in drei Turnsäle…
…für die Wasserleitungsanschlüsse umsatzsteuerpflichtig seien und sie bislang keine Umsatzsteuer für diese Entgelte verrechnet und auch nicht abgeführt habe. Gleichzeitig stünde der Bf. der Vorsteuerabzug für die Errichtungskosten zu. Mit Beschwerdevorentscheidung (damals Berufungsvorentscheidung) vom 06.04.2012 wies das Finanzamt die Beschwerde (Berufung) ab…
…in Anspruch genommene Vorsteuerabzug nicht gewährt werden. Bezüglich dem Betriebsaufwand kann der gesamte Fremdleistungsaufwand nicht anerkannt werden, jedoch gemäß der Verwaltungspraxis wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Teil der Leistung von sogenanntem "Schwarzpersonal" erbracht wurde daher werden 50 % der Fremdleistungen als fiktiver Lohnaufwand anerkannt und…
…der tatsächlichen Lieferkette, die sich nach Ausblendung der fiktiven Leistungen ergibt (vgl. hierzu VwGH 22.10.2024, Ra 2024/13/0008, Rn 45 letzter Satz sowie die Begründung in den Rn 46f). Aus den ig Erwerben der Bf. muss damit ein Vorsteuerabzug zustehen. Zwar gibt…
…das vor Gericht abstreite. Zur geänderten Argumentationslinie des Finanzamts wurde vorgebracht, dass das Hauptargument für die Versagung des Vorsteuerabzuges der Bp und in weiterer Folge des Finanzamtes immer das „Wissen oder wissen hätte müssen“ vom USt.-B etrug und nicht, wie in der Stellungnahme dargestellt…
…hätten mit deutscher Umsatzsteuer bzw. eventuell unter Anwendung der Differenzbesteuerung fakturiert werden müssen. Mit der Entscheidung des Finanzamtes den innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich zu versteuern, aber den Vorsteuerabzug zu verwehren, würden auch Entscheidungen des EuGH der letzten Jahre untergraben werden. Dieser habe immer wieder entsprechend…
…Vorsteuerausschluss nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG nicht zum Tragen komme. (4) Das Gebäude sei zu 100% nach der EuGH-Rechtsprechung dem Unternehmen zuzuordnen, sodass auch der Vorsteuerabzug zu 100% zustehe. Denn es seien überwiegend ertragsteuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben vorgelegen, andererseits greife die…
…Ein fiktiver Verzicht auf die Steuerfreiheit des nicht im Inland bewirkten Umsatzes für den Fall der Steuerfreiheit, wenn er im Inland ausgeführt würde, sei nicht möglich. Ein Vorsteuerabzug für Vorleistungen im Zusammenhang mit solchen nicht steuerbaren Umsätzen sei demnach ausgeschlossen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom…
…und aufgrund von Branchenerfahrungen davon ausgegangen werden konnte, dass 50 % der Nettosumme aus den Deckungsrechnungen für die Bezahlung nicht angemeldeter Arbeitskräfte verwendet wurde (= fiktiver Lohneinsatz) wurde die Differenz zwischen dem geltend gemachten Nettoaufwand und dem geschätzten Lohnaufwand, zuzüglich der nicht anerkannten Vorsteuer aus den…
…Errichtung der Betriebshalle und des Betriebswohnhauses anfielen und diesen beiden Gebäude nach Ansicht des Finanzamts nicht exakt zuordenbar sind. Im Kern verweigerte das Finanzamt damit den Vorsteuerabzug für das 2009 und 2010 errichtete und unmittelbar neben der parallel dazu errichteten Betriebshalle situierten Betriebswohnhaus zur Gänze…
…die Verwendung der "Teile" geben. Im Übrigen bestünde die Möglichkeit, im Wege der Amtshilfe mit Deutschland den Sachverhalt einer entsprechenden Aufklärung zuzuführen. Soweit der Prüfer in Tz 3 den Vorsteuerabzug mit der Begründung, es habe nicht nachgewiesen werden können, dass "diese Erwerbe für das eigene…
…Eigentümer in Rechnung gestellten Bauverwaltungshonorare seien und wann der Baubeginn sein würde. Hinsichtlich der AfA stellte das Finanzamt fest, dass diese vom Kaufpreis und nicht aufgrund fiktiver, auf einem Schätzgutachten beruhender Anschaffungskosten zu berechnen sei. Im Antwortschreiben vom 18.8.2003 teilte der Bw mit…
…für Leistungen im Zusammenhang mit nicht bloß geringfügig hoheitlich genutzten Gebäuden hingegen nur der anteilige Vorsteuerabzug zu, und zwar in jenem Verhältnis, in dem die Aufwendungen nach oben Gesagtem ertragsteuerrechtlich (fiktiv) abgezogen werden dürfen. Wie auch in der Entscheidung des UFS vom 2.3.2005…
…für Leistungen im Zusammenhang mit nicht bloß geringfügig hoheitlich genutzten Gebäuden hingegen nur der anteilige Vorsteuerabzug zu, und zwar in jenem Verhältnis, in dem die Aufwendungen nach oben Gesagtem ertragsteuerrechtlich (fiktiv) abgezogen werden dürfen. Wie auch in der Entscheidung des UFS vom 2.3.2005…