… 81 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sein, wonach die für die Dauer von mehr als einem Monat unterhaltene feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung der durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient, eine Betriebsstätte begründet (siehe auch LStR 2002 Rz 1206). Nach herrschender Auffassung…
…Gewerbebetriebs keine Betriebsstätte im Sinn von § 29 BAO und führen damit auch nicht zum Entstehen einer inländischen "festen Einrichtung" im Sinn des Abkommensrechts. Dabei ging es stets um Fälle, in denen keine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" feststellbar war, die dauerhaft zur Verfügung stand [Mitbenutzung…
…werde. Sei nicht bereits aufgrund dieser Bestimmung eine Betriebsstätte im Inland gegeben, gelte jede vom Arbeitgeber im Inland für die Dauer von mehr als einem Monat unterhaltene feste örtliche Anlage oder Einrichtung als Betriebsstätte, wenn sie der Ausübung der durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit diene…
…via Internet abgerufen werden können. Steht daher in diesem Fall der maßgebende Server im Ausland und bedient sich auch sonst das britische Unternehmen keiner inländischen festen örtliche Anlage oder Einrichtung (und keines betriebstättenbegründenden inländischen Vertreters im Sinn des DBA-Großbritannien), dann dürfen die von dem…
…von ihr mit der nötigen Software ausgestattete Steuerungseinheit als örtliche Geschäftseinrichtung aufzufassen ist, wird davon abhängen, ob nach Art und Ort der Aufstellung von einer festen örtlichen Anlage oder Einrichtung gesprochen werden kann. Einem bloßen Telefonapparat oder einem Faxgerät ist bislang diese Eigenschaft nicht zugesprochen…
… 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient". Der Begriff der "festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ist hiebei § 29 BAO entlehnt und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu…
…zur Betriebsausübung überlassen haben. Sollte keine alleinige Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten vorliegen, so wäre dieser Umstand nicht schädlich, da es genügen würde, wenn eine dauerhafte Verfügungsberechtigung über eine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" ausgeübt wird (siehe Ritz, BAO-Kommentar3, § 29 Rz 7; BFH 03.02…
…Umsätze werden in Österreich nicht getätigt und werden die österreichischen Aufträge ausschließlich von Deutschland aus erfüllt. Nach § 29 Abs. 1 BAO ist Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 31) dient. Nach Abs…
…in Österreich nicht getätigt und werden die in Österreich erhaltenen Aufträge ausschließlich von Deutschland aus erfüllt. Nach § 29 Abs. 1 BAO ist Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 31) dient. Nach Abs…
… 29 Abs. 1 BAO ist Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 31) dient. Eine feste örtliche Einrichtung liegt dann vor, wenn die Einrichtung eine dauernde Verbindung zur Erdoberfläche besteht. Sie muss nicht…
… 4 Abs. 1 KommStG 1993 erfüllen und sei diese eine feste örtliche Anlage bzw. Einrichtung, welche mittelbar oder unmittelbar der Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten dienen würde. Es werde die Einvernahme des Geschäftsführers ***9*** beantragt und auf die bereits vorgelegten Urkunden hingewiesen. Das Finanzamt legte die Beschwerden…
…jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind. Gemäß § 4 Abs. 1 KommStG 1993 gilt als Betriebsstätte jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die mittelbar oder unmittelbar der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient. § 29 Abs…
…Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften ist jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Gewerbebetriebes dient. § 29 Abs. 1 BAO idf ab 1994 Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften ist jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (…
…festen Niederlassung zuzurechnen ist. Wird die sonstige Leistung tatsächlich oder überwiegend im Rahmen einer Betriebsstätte des Unternehmens erbracht, geht dieser Ort vor. Gemäß § 29 Abs. 1 BAO ist Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder…
…2007 keine feste Geschäftseinrichtung in Wien und muss (im berufungsgegenständlichen Zeitraum) als Unternehmerin ohne Sitz und Betriebsstätte in Österreich gewertet werden. Nach § 29 Abs. 1 BAO ist Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen…
… 29 BAO dann vor, wenn eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung unterhalten wird, welche der Ausübung des Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dient. Mögen zwar die P und T von der Berufungswerberin überlassenen Büros die Voraussetzungen einer festen örtlichen Einrichtung erfüllen, so ist weitere Voraussetzung für…
…dass eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung vorliegt, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Auf Abkommensebene ist gemäß Art. 5 DBA-Deutschland (dem OECD-Musterabkommen folgend) das Vorliegen einer "festen Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird…
…Nach BAO § 29 Abs. 1 BAO definiert die Betriebsstätte als jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung setzt eine dauernde Verbindung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche voraus (zB Ritz, BAO5, …
…4, 6). Es ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung und dient dem Betrieb unmittelbar (unerheblich ist dabei, ob dort eine Haupt- oder Hilfstätigkeit für das Unternehmen ausgeübt wird. Bereits das Ausüben einer Hilfstätigkeit würde zur Betriebsstättenbegründung iSd BAO ausreichen). Die Zuständigkeitsbestimmungen der BAO richten…
…Lohnsummen begehrt wurde, die auf ständig in S tätige Dienstnehmer der IS entfallen. Dies deshalb, weil eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die mittelbar oder unmittelbar der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient, gegeben sei und somit eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 1 KommStG…