…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…96/16/0221). Zur Annahme einer sachlichen Unbilligkeit muss es jedenfalls zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit des Einhebungseinzelfalles ist eben nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, durch die alle…
…als sachliche Billigkeitsgründe, die eine Nachsicht wegen Unbilligkeit der Einhebung rechtfertigen, vor allem solche gelten, die sachverhaltsbezogen in der Tatsache der Existenz der einzuhebenden Abgabenschuldigkeit gelegen sind, aber die zu Härten führende Unzumutbarkeit und Unverhältnismäßigkeit vor allem in den verfahrensmäßigen Besonderheiten des Zustandekommens und der…
…Verträge abschließt, aufgrund der hohen, aber ertraglosen Umsätze einen massiven Wettbewerbsnachteil und wird zunehmend aus dem Wettbewerb gedrängt. Die Einhebung der KU 1 stehe in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten wettbewerbsrechtlichen Nachteilen, die die Bf erleidet. Es liege eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des §…
…98/13/0101). Rz 1665: Nach § 3 der Verordnung des BMF betreffend Unbilligkeit der Einhebung iSd § 236 BAO (BGBl. II Nr. 435/2005), liegt eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches Bei Beachtung einer erlassmäßig kundgemachten Meinung des…
…das Finanzamt zusätzlich vorbringt, im Antrag auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten vom 27. September 2019 werde keine persönliche oder sachliche Unbilligkeit der Einhebung geltend gemacht, sondern eine gemäß Rechtsprechung des VwGH dem Rechtsmittelverfahren vorbehaltene Unbilligkeit der Festsetzung, so ist dem zu entgegnen, dass dieser Einwand des…
…der Abgabepflichtige jene Umstände nicht dar, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt, so ist es allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Der Bw. erblickt eine sachliche Unbilligkeit in dem Umstand, dass der…
…Ergebnis und damit eine sachliche Unbilligkeit vor. Es komme durch die Einhebung der Abgeltungssteuer zu einer anormalen Belastungswirkung und zu einem atypischen Vermögenseingriff. Insbesondere auch im Hinblick auf die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte wäre gerade aufgrund des krassen Missverhältnisses und der Unverhältnismäßigkeit ein gelinderes Mittel…
…eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung angenommen werden könnte (vgl. Ritz, BAO 5 , § 236 Rz 11). Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wurde unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung, wonach die BAO im Beschwerdefall nicht anwendbar sei und darüber hinaus keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung vorliege…
…lässt in Wahrheit eher auf die mangelnde Bereitschaft des Bw., sämtliche Gläubiger gleich zu behandeln als auf eine tatsächliche persönliche Unbilligkeit, schließen. Eine Existenzgefährdung durch die Einhebung der nachsichtsverfangenen Abgaben ist damit keineswegs zweifelsfrei dargetan, denn eine solche müsste gerade durch diese Abgaben verursacht sein…
…dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbarem Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben (Stoll, BAO-Kommentar, S 2433 sowie VwGH 20.10.1971, 840/71). Die Unbilligkeit selbst kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt…
…oder auch die fehlende mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof zu diesem offenbar unbilligen Ergebnis geführt habe. Sachliche Unbilligkeit liege vor, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen auf Richtlinien oder Höchsgerichtsurteile Maßnahmen gesetzt habe und durch Änderung derselben oder offenkundig ohne sein Verschulden bei der Entscheidung nicht…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…3 das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit: 'Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches […] 2. in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen steht, die […] b) vom Bundesministerium für Finanzen im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung oder…
…die Feststellungen der Betriebsprüfung dem Grund nach bestätigt oder hätte die Betriebsprüfung den fehlenden Leistungszeitraum im Bericht dokumentiert, wäre natürlich tatsächlicher beantragter Zahlungsaufschub eingetreten, für den Zinsen zu entrichten wären. In diesem Sinne kommt es daher im konkreten Fall, unzweifelhaft zu einer sachlichen Unbilligkeit im…
…sowohl der Gesetzgeber als auch die Judikatur in dieser Konstellation jene Unbilligkeit des Einzelfalles sehen würden, die zu einer Nachsichtsgewährung führe. Mit Bescheid vom 31. März 2008 wies das Finanzamt dieses Ansuchen als unbegründet ab und führte aus, dass eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung im…
…0199). Legt der Abgabepflichtige jene Umstände nicht dar, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt, so ist es allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Da vom Bw. keine sachliche Unbilligkeit behauptet wurde, war…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…sachliche Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten vorliegt und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO fehlt, hat aus Anlass dieser Entscheidung eine Ermessensentscheidung über das Nachsichtsgesuch nicht mehr zu erfolgen. Das Nachsichtsgesuch war vielmehr schon aus Rechtsgründen abzuweisen und der…