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UFSG RV/0178-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2004

…ist der richtige Name und die richtige Adresse zu verstehen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden…

BFG RV/7101345/2015Globalschätzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2019Teil 5/18

…richtige Anschrift des leistenden Unternehmens enthalten. Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmens enthalten, reichen für den Vorsteuerabzug nicht aus (VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). - 6.1.2 Leistungsbezeichnung: Die Leistungsbezeichnung muss die Angabe der Menge…

UFSW RV/1433-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Diese Angabe dient nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger…

UFSW RV/2089-W/08Verlust des Vorsteuerabzuges, wenn Rechnung nicht die "richtige" Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…Sicherungsmaßnahme zur Erhebung der Mehrwertsteuer zu sehen und nicht als kompliziertes oder praktisch unmögliches Rechnungsmerkmal zu werten, das den Vorsteuerabzug erschwert. Das Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 Abs. 1 UStG 1994 und die Angabe des richtigen Namens und der richtigen Anschrift des Leistenden als Voraussetzungen…

UFSG RV/0286-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…ist der richtige Name und die richtige Adresse zu verstehen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

…Der in § 12 Abs. 1 Z 1 zitierte § 11 UStG 1994 regelt die Merkmale von Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden…

UFSG RV/0287-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…ist der richtige Name und die richtige Adresse zu verstehen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 1/2

…es an der Angabe und der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. (vgl. auch VwGH vom 14. Jänner 1991, 90/15/0042, VwGH vom 28.5.1997, 94/13/0230)   Laut VwGH v. 26.9.2000 99/13/0020 begnügt sich die Vorschrift des …

UFSW RV/0642-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…Merkmale der Rechnung vollständig enthalten sein müssen, damit ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann. Dazu gehört auch der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Die Rechnung muss dabei den richtigen Namen und die richtige Anschrift enthalten. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden…

UFSG RV/0145-G/04Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…ist der richtige Name und die richtige Adresse zu verstehen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden…

UFSW RV/2671-W/02Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels ordnungsgemäßer Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 UStG 1994 nicht entsprochen (vgl. VwGH 20.11.1996, 95/15/0179, ÖStZB 1997, 504). Fehlen Angaben über den Namen oder die Adresse des leistenden Unternehmers, steht der Vorsteuerabzug auch dann nicht zu, wenn dem Leistungsempfänger Name und Anschrift bekannt…

UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…Firmenbuch. Die Bp. gab folgende Stellungnahme zur Berufung ab: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH schließe die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (VwGH vom 28.5.1997, 94/13/0230). Ad nicht anerkannte Vorsteuern der Fa. A:…

BFG RV/7100444/2012Verweigerung Vorsteuerabzug wegen fehlender besonderer Rechnungsmerkmale
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2014

…Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die an der angebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum Steuerabzug…

BFG RV/7103332/2016Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens formeller Rechnungsmängel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.12.2019

…ausführt, verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Diese Rechnungen müssen die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro…

BFG RV/7104949/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024Teil 1/2

…Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung der verfahrensgegenständlichen Rechnungen ist festzuhalten, dass diese nur, für eine Leistungsbeschreibung im Sinne des…

BFG RV/7104927/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020Teil 1/2

…Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung der verfahrensgegenständlichen Rechnungen ist festzuhalten, dass diese nur, für eine Leistungsbeschreibung im Sinne des…

UFSW RV/0054-W/061.) Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen der Bw. und ihren Subunternehmern 2.) Mangelhafte Rechnung der Subunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2007Teil 1/3

…da durch die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmens dessen Identifikation nicht gewährleistet gewesen sei. Gemäß § 11 Abs. 3 UStG 1994 sei für die Angabe des Namens und der Anschrift des Leistungserbringers und für die Angabe des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers jede…

UFSW RV/1440-W/071. Keine Vorsteuer bei fehlender Geschäftstätigkeit an der Rechnungsadresse 2. Keine Vorsteuer bei fehlendem Lieferdatum 3. Schätzungsberechtigung 4. Methoden der Schätzung 5. KESt bei verdeckter Gewinnausschüttung - Zufluss der Erlösverkürzungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2011Teil 1/2

…liefernde/leistende Unternehmen dort tatsächlich eine Geschäftstätigkeit ausübt (vgl. UFS Wien 21.12.2007, RV/0815-W/07). Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Eine ordnungsgemäße Rechung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Dazu gehört auch die Angabe der zutreffenden Anschrift des…

UFSW RV/0931-W/07Rechnungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007

…GmbH wegen falscher Angabe der Adresse des Leistungserbringers unzulässig. Der Bw. erhielt von der Firma S... GmbH eine Rechnung, datiert mit 23. April 2004. Die abgerechneten Leistungen (Schutträumung) wurden laut Rechnung im März (2004) ausgeführt. Auf der Rechnung scheint als Anschrift des leistenden Unternehmers die…

UFSL RV/0034-L/10Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…Abnehmer der Lieferung die I Handel und Service in Adr2 oder das berufungswerbende Unternehmen in Adr1 ist. Die Rechnungsdaten sind daher nicht geeignet, eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift des Abnehmers der Lieferung zu ermöglichen. Der Vorsteuerabzug ist wegen der Angabe einer falschen…