…Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen wahrnimmt, wobei es nicht auf die formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung ankommt. Im vorliegenden Fall ist daher nicht der Bf., sondern MG strafrechtlich verantwortlich. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein…
…unter Verletzung einer Wahrheits- oder Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen vornimmt. Dabei kommt es nicht auf die formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an (VwGH 5.10.1987, 86/15/0022). Angesichts des Wissens des Bf. aus seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer (wenn auch anderer…
…Auffassung, wonach sich diese Anordnung nur auf die gemäß § 185 leg cit übertragene Obsorge beziehe und die von einer solchen Obsorgeübertragung unabhängige, auf die bloße faktische Besorgung von Pflege und Erziehung abstellende Pflegeelternschaft im Sinne des § 184 leg cit unberührt lasse. Andererseits könne man argumentieren…
…vertreten oder sonst dessen Angelegenheiten wahrnehmen würden. Nicht maßgeblich sei die formelle Vertretungsbefugnis, sondern alleine die faktische Besorgung. Der Beschuldigte habe durch sein Handeln einen Beitrag zum Versuch geleistet. Auf der subjektiven Tatseite habe der Beschuldigte Vorsatz zu verantworten, weil ihm auf Grund seiner Tätigkeit…
…Auffassung, wonach sich diese Anordnung nur auf die gemäß § 185 leg cit übertragene Obsorge beziehe und die von einer solchen Obsorgeübertragung unabhängige, auf die bloße faktische Besorgung von Pflege und Erziehung abstellende Pflegeelternschaft im Sinne des § 184 leg cit unberührt lasse. Andererseits könne man argumentieren…
…Handlung oder Unterlassung (etwa die Verletzung der Pflicht zur korrekten wahrheitsgemäßen Angabe der Warennummer des Anmelders) unter Verletzung einer Wahrheits- oder Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen/Anmelders vornimmt. Auf die formelle Vertretungsbefugnis kommt es nicht an, sondern nur auf die faktische Besorgung (UFS Wien 26. 4. 2005…
…Angaben dem Steuerberater gegenüber abgegeben hat. Tatsache ist, daß mein Mann nicht nur als faktischer Geschäftsführer für mein Einzelunternehmen tätig war, sondern hat er insbesondere die faktische Besorgung der finanzrechtlichen Angelegenheiten seit dem Jahre 2004 bis zum August 2014 durchgeführt, sodaß ich darauf vertrauen konnte…
…belanglos, ob der Täter den Abgabepflichtigen mit oder ohne formelle Vertretungsbefugnis vertrete oder nur sonst wie diese Angelegenheiten wahrnehme. Es komme nicht auf eine formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an. Wer es etwa übernimmt, für einen anderen eine Steuererklärung zu verfassen, sei…
…belanglos, ob der Täter den Abgabepflichtigen mit oder ohne formelle Vertretungsbefugnis vertrete oder nur sonst wie diese Angelegenheiten wahrnehme. Es komme nicht auf eine formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an. Wer es etwa übernimmt, für einen anderen eine Steuererklärung zu verfassen, sei…
… 33 FinStrG kommt derjenige in Betracht, der die steuerlichen Angelegenheiten tatsächlich wahrnimmt. Nicht die formelle Vertretungsbefugnis ist maßgeblich, sondern die faktische Besorgung der steuerlichen Agenden. Mit Beschluss vom 26. Juli 2007 erfolgte eine Konkursabweisung mangels Vermögens, am 30. November 2007 wurde der Konkurs über das…
…vornimmt. Dabei kommt es nicht auf die formelle Vertretungsbefugnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an (VwGH 5.10.1987, 86/15/0022). Der Finanzstrafbehörde ist nachstehend angeführter Sachverhalt bekannt: Die Gesellschaft handelt va. mit Lederwaren und Waren verschiedenster Art und wird als Saisonbetrieb geführt…
…Für die strafrechtliche Verantwortung kommt es dabei nicht auf eine formelle Vertretungsbefugnis bzw. ein Auftragsverhältnis, sondern allein auf die faktische Besorgung an. Voraussetzung ist dabei nur, dass diese Person eine zur tatsächlichen Abgabenverkürzung führende Handlung oder Unterlassung unter Verletzung einer Wahrheits- oder Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen…
…Betracht, der die steuerlichen Angelegenheiten tatsächlich wahrnimmt. Nicht die formelle Vertretungsbefugnis ist maßgeblich, sondern die faktische Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten. Erstmals in der Berufung verantwortete die Bw sich damit, im inkriminierten Zeitraum für die abgabenrechtlichen Belange der KEG nicht verantwortlich gewesen zu sein. Dem entspricht…
…ein Auftragsverhältnis) wirksam begründet wurde. Es kommt nicht auf die formelle Vertretungsbefugnis oder den Umfang des Auftrages, sondern allein auf die faktische Besorgung an. Die Rechtsprechung legt somit auch den Personen, die - ob bevollmächtigt oder beauftragt oder auch nicht zu sein - für einen anderen gegenüber…
…ist strafrechtlich verantwortlich. Auf eine formelle Vertretungsbefugnis kommt es demnach nicht an, sondern alleine auf die faktische Besorgung. Der Prüfer AG bestätigte, dass während der Prüfung der Geschäftsführer SO und eine Frau anwesend gewesen seien. Ersterer habe ihm das deutsche Buchhaltungsprogramm zur Verfügung gestellt und…
…seien oder in einer Lebensgemeinschaft lebten, und seien gleichzeitig als Pflegeeltern nach ABGB anzusehen. Unter Erfüllung zweier Merkmale – 1. faktische/ gänzliche oder teilweise Besorgung der Pflege und Erziehung des Kindes und 2. Bestehen/Herstellung einer Beziehung, die jener zwischen leibl. Eltern und Kindern nahe kommt…
…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes komme es für die Beurteilung der Verschuldensfrage darauf an, welcher Geschäftsführer oder De facto-Geschäftsführer mit der Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten befasst gewesen sei. Als Geschäftsführer kämen daher nicht nur die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer, sondern auch die mittels Vertrages…
…Auftragsannahme, Einstellung und Einteilung der Arbeiter und Rechnungslegung zuständig gewesen zu sein, fügen sich zu einem Bild zusammen, welches die Annahme rechtfertigt, dass die tatsächliche Besorgung der Geschäfte der Bw. in den Händen des H. B. lag. In dieses Bild passt auch das Vorbringen der…
…ihr wird vielmehr eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, einer Vorsorgevollmacht faktisch Geltung zu verschaffen. Soll die Vorsorgevollmacht auch Einwilligungen in schwerwiegende medizinische Behandlungen im Sinn des § 283 Abs. 2, Entscheidungen über dauerhafte Änderungen des Wohnorts sowie die Besorgung von Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören…
…Während der ganzen Zeit der Geschäftsführertätigkeit des Bw bei der A-GmbH sei auch AA sowohl als Alleingesellschafter als auch selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen gewesen. Die Geschäftsführungsbefugnis des Bw sei in der ganzen Zeit nach sachlichen Kriterien abgegrenzt gewesen (faktische Ressortverteilung der Geschäftsführung)…