…auch in diesem Falle in keinster Weise gesprochen werden. Da die Bf. in diesem Fall kein Verschulden treffe und ein vorsätzliches Handeln nicht unterstellt werden könne, werde ersucht, das Strafverfahren einzustellen bzw. höchstens eine fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 FinStrG zu unterstellen. Zur Entscheidung wurde erwogen: …
…Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. Gem. § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und auch für jede…
…Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen K, vertreten durch Ferner Hornung & Partner Rechtsanwälte GmbH, wegen fahrlässiger Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 2. Juni 2004 gegen das Erkenntnis…
…25, Finanzstrafakt Bl. 55) vor. Eine fahrlässige Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder der fahrlässige "Versuch" einer Verkürzung der Jahresumsatzsteuer ist jedoch nicht strafbar. Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass Barauslagen der Finanzstrafbehörde für Beweisaufnahmen wie beispielsweise zu leistende Zeugengebühren gemäß § 185 Abs.1…
…2 bezeichnete Tat fahrlässig begehe. Nach ständiger Judikatur des OGH (u.a. 13 Os 38/11d, 15 Os 32/06d) seien zu veranlagende Abgaben erst mit Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids zu niedrig festgesetzt. Demnach befinde man sich innerhalb der Rechtsmittelfrist noch im Stadium des Versuchs. …
…bejahen würde, ist aufgrund des Kenntnisstandes der Beschuldigten zum 30. Juni 2011 von keiner vorsätzlichen Handlungsweise auszugehen, sodass - da ein fahrlässiger Versuch nicht strafbar ist - insoweit kein strafbares Verhalten vorliegt. Zusammengefasst war das Finanzstrafverfahren in dubio pro reo zugunsten der Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG…
…ca. 13 Jahren die absolute Verjährung dieser Tat in Zuständigkeit der Behörde eingetreten (sollte man Fahrlässigkeit als Verschuldensform unterstellen). Im Zeitpunkt der Erlassung der Unzuständigkeitsentscheidung durch das Gericht bestand keine Fortsetzungsmöglichkeit in Zuständigkeit der Behörde hinsichtlich einer Tat betreffend die fahrlässige Verkürzung der Einkommensteuer 1997…
…an einem Versuch. Das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat nicht erkannt, dass die Tat der Bf. durch die Entdeckung der unrichtig erklärten Waren anlässlich der Warenkontrolle und der Nichtfestsetzung der zu geringen Abgaben im Versuchsstadium geblieben ist. Die versuchte fahrlässige Begehung der…
…abgabenrechtliche Offenlegungs-und Wahrheitspflicht verletzt hat. Die nicht zeitgerechte Abgabe der Steuererklärungen 2017 stellt den Versuch einer schuldhaften Abgabenverkürzung gemäß § 13 FinStrG dar. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. auch eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß …
…sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2011 in Höhe von € 23.153,61 zu bewirken versucht, indem er nach vorheriger teilweiser Nichtaufnahme der erzielten Umsätze und Erlöse in…
…zuvor, am 18. März 1991, erging gegen ihn zu StrLNr. 20/91 eine Strafverfügung wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 FinStrG. [Diese Strafen sind nunmehr bereits getilgt.] Der Beschuldigte hat als steuerpflichtiger [Unternehmer], der zur Entrichtung der monatlichen Vorauszahlungen an Umsatzsteuer verpflichtet war, für…
…Bf. wird für die wiederkehrend zu erhebenden Abgaben unter der Steuernummer StNr2 beim Finanzamt Österreich geführt. Auf dem Steuerkonto mit dieser Nummer wurde auch die erste Zwangsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro im Juli 2023 verbucht. Zu dieser Steuernummer ist seit 31. März…
…Dies entspricht bei fahrlässiger Verkürzung der Parkometerabgabe der Strafpraxis im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren. Unter Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und den bis zu EUR 365,00 reichenden Strafsatz sowie den Unrechtsgehalt der Tat ist die verhängte Geldstrafe als angemessen zu betrachten. Die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe durch die…
…das Absenden der SMS erfüllt sei, sind durch die vorstehenden Ausführungen widerlegt. Fahrlässigkeit Zur Strafbarkeit genügt fahrlässiges Verhalten. § 5 Abs 1 VStG normiert, dass wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten genügt. Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht…
…behauptet, sondern dort angeführt worden: Täternennung:" ... hat der Geschäftsführer im Jahre 2011 fahrlässiger weise keine entsprechende Rechnung ausgestellt' und Inhalt der Selbstanzeige: "Eine verspätete Rechnungsausstellung an den Bf erfolgte erst im Oktober 2012" Damit sei dokumentiert, dass die vGa nicht planmäßig (vorsätzlich) durchgeführt wurde, sondern…
…3: Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. Gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung…
…Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung…
…Beanstandungen gab, ist ihr diesbezüglich auch keine Überwachungspflichtverletzung vorzuwerfen. Die Aussagen des Zeugen ***4*** waren de facto nicht verwertbar, da er zwar den Eindruck hinterließ - aus welchen Gründen auch immer - der Beschuldigten ein möglichst hohes Maß an Verschulden anzulasten, sobald aber näher nachgefragt wurde, musste…
…Strafbemessung in Höhe von ca. 35% des Gesamtverkürzungsbetrages überhöht erscheine, zumal die Abgabenhinterziehung größtenteils im Versuchsstadium geblieben und auch eine fahrlässige Abgabenverkürzung in die Gesamtstrafe miteinbezogen sei. Zu den zwei Vorstrafen führe er aus, dass nur eine die Umsatzsteuer betroffen habe. Diese sei auch bezahlt…
…Die Steuererklärungen der Mag. R für die Umsatz- und Einkommensteuer betreffend das Veranlagungsjahr 1994 sind am 30. November 1995 beim Finanzamt Graz-Stadt eingereicht und am 21. März 1996 antragsgemäß verbucht worden. Die in den Abgabenerklärungen offengelegten Einnahmen betrugen netto ATS 177.732,--; die tatsächlichen…