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51 Treffer1761 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1224-L/06Nach Hochwasserschaden ist nur der Ersatz existenznotwendiger Güter als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren; Sauna, Schwimmbad, Crosstrainer, Gartenhäuschen, Garten- und Alarmanlagen fallen nicht darunter; unmittelbar für die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter bezogene Entschädigungen sind gegenzurechnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2008

…Kommentar, III, § 34 Tz. 78 hinzuweisen, wonach "nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter als zwangsläufig erwachsen gilt; Wiederbeschaffungskosten gehobener Bedarfsgüter kommen als Abzugskosten nicht in Betracht (VwGH 12. September 1989, 88/14/0164)". In unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufwendungen stehende Ersatzleistungen sind gegenzurechnen (a.a.O…

UFSL RV/2201-L/02Zwangsläufigkeit einer Garagensanierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2004

…des VwGH (siehe zuletzt mit weiteren Hinweisen: 99/15/0111 vom 5. Juni 2003) dann anzunehmen sein, wenn existenznotwendige Wirtschaftsgüter wiederbeschafft werden, ohne deren Wiederbeschaffung eine weitere Lebensführung nicht zumutbar wäre. Dieses Merkmal der Zwangsläufigkeit fehlt demnach etwa bei der Wiedererrichtung einer Zweitwohnung oder nach…

UFSK RV/0224-K/05Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2006Teil 1/2

…5.6.2003, 99/15/0111). Eine freistehende Garage ist keinesfalls als ein existenznotwendiges Wirtschaftsgut einzustufen ohne deren Sanierung eine weitere Lebensführung des Bw. unzumutbar gewesen wäre. Dass durch das Unwetterereignis im August 2003 Sachschäden an den Gebäudeobjekten (Wohnhaus und Garage) des Bw. verursacht wurden…

BFG RV/7100686/2014Schadensabwehrkosten als Ausgaben zur Beseitigung eines Katastrophenschadens gemäß § 34 Abs. 6 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2016

…Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Als Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen die Kosten für Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffung von zerstörten, existenznotwendigen Wirtschaftsgütern in Betracht. Der Vermeidung künftiger Katastrophenschäden dienende Präventivmaßnahmen sind vom Wortlaut dieser Bestimmung dagegen nicht erfasst (VwGH…

UFSL RV/0498-L/04Zerstörtes Musikinstrument und Eigenleistungen kein Katastrophenschaden im Sinn des § 34 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.04.2006

…Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen z.B. die Kosten für Aufräumungsarbeiten oder für die Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern in Betracht. Entsprechend dem Erfordernis der Zwangsläufigkeit kann jedoch nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter zu einer Steuerbegünstigung wegen außergewöhnlicher Belastung führen, nicht die Wiederbeschaffung von Gütern…

BFG RV/7100523/2025Aufwendungen für Katastrophenschäden nach § 34 Abs 6 EStG 1988 für einen Zweitwohnsitz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2026

…T1*** sowie die Aufwendungen betreffend Katastrophenschäden berücksichtigte die belangte Behörde nicht. Als Begründung führte sie hinsichtlich der Katastrophenschäden aus, dass nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter als zwangsläufig erwachsen gelte. Dies treffe für Zweit- bzw. Nebenwohnsitze nicht zu. Die Nichtberücksichtigung der Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der…

UFSI RV/0372-I/07Sanierung eines Zweitwohnsitzes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2008

…Hochwasser unzweifelhaft ausgelösten menschlichen und auch finanziellen Tragödie - in abgabenrechtlicher Betrachtungsweise - rein in Bezug auf die Person der Bw. - die Sanierung des Wohnung in der Türkei nicht als Wiederbeschaffung eines existenznotwendigen Wirtschaftsgutes qualifiziert werden. Was sie geltend gemachten Ausgaben für die Sterbeversicherung anbelangt, ist festzustellen…

UFSL RV/0721-L/04außergewöhnliche Belastung bei Hochwasserschaden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden. Als Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen zB die Kosten für Aufräumungsarbeiten oder für die Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern in Betracht. Entsprechend dem Erfordernis der Zwangsläufigkeit kann jedoch nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter zu einer Steuerbegünstigung wegen außergewöhnlicher Belastung führen…

UFSL RV/0909-L/04Außergewöhnliche Belastung wegen Hochwasserschadens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2006

…Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen z.B. die Kosten für Aufräumungsarbeiten oder für die Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern in Betracht. Entsprechend dem Erfordernis der Zwangsläufigkeit kann jedoch nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter zu einer Steuerbegünstigung wegen außergewöhnlicher Belastung führen, nicht die Wiederbeschaffung von Gütern…

BFG RV/7101949/2023Keine Außergewöhnliche Belastung bei Unwetterschaden an der privaten Poolabdeckung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2023

…zu unterstellen, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes nicht zuzumuten ist; zB Zerstörung einer Wohnungseinrichtung durch einen Brand; Dachschaden durch eine Naturkatastrophe. Nach Ansicht der Behörde handelt es sich bei der Ersatzbeschaffung einer Poolüberdachung um kein existenznotwendiges Wirtschaftsgut, weil die…

BFG RV/6100569/2017Unwetterschäden an einem Wochenend- bzw Ferienhausgrundstück (Zweitwohnsitz) führen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2018

…Im Vorlagebericht wies das FA nun erstmals darauf hin, dass nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter als zwangsläufig erwachsen gelte und dass damit jedenfalls Güter des gehobenen Lebensbedarfes nicht als Abzugsposten in Betracht kämen, wozu zweifellos auch ein Zweit- oder Nebenwohnsitz gehöre (Hinweis auf Hofstätter/Reichel…

BFG RV/5100133/2018Zweitwohnsitz, Katastrophenschaden, Sanierung Bad und WC
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.07.2018

…sei obsolet, da mit der Zaunsanierung beim Zweitwohnsitz lt. den angeführten Gründen kein existenznotwendiges Wirtschaftsgut wiederhergestellt worden sei. Behinderungsbedingter Badumbau: Die gesetzliche Regelung sehe vor, dass die Aufwendungen im Sinne des Absatz 3 der Gesetzesstelle zwangsläufig erwachsen müssen, dass sich der Steuerpflichtige der ihm entstandenen…

UFSL RV/1442-L/10Katastrophenschaden, Ferienhaus, Pflegebedürftigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…den oben genannten Gründen nicht entziehen kann. Lehre und Rechtsprechung unterstellen dies bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens dann, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung nicht zuzumuten wäre. Nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter gilt als zwangsläufig erwachsen. Damit kommen jedenfalls Güter des gehobenen Lebensbedarfes…

UFSW RV/1534-W/05Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für einen Nebenwohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…Betrachtungsweise - rein in Bezug auf die Person der Bw. - die Sanierung des Gebäudes nicht als Wiederbeschaffung eines existenznotwendigen Wirtschaftsgutes qualifiziert werden. Korrespondierend damit sind ist nach dem Dafürhalten der Abgabenbehörde zweiter Instanz die von der Bw. in den Jahren 2003 und 2004 getragenen Aufwendungen im…

UFSL RV/0862-L/04Außergewöhnliche Belastung wegen Hochwasserschadens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2006

…Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommen z.B. die Kosten für Aufräumungsarbeiten oder für die Wiederbeschaffung von zerstörten Wirtschaftsgütern in Betracht. Entsprechend dem Erfordernis der Zwangsläufigkeit kann jedoch nur die Wiederbeschaffung existenznotwendiger Wirtschaftsgüter zu einer Steuerbegünstigung wegen außergewöhnlicher Belastung führen, nicht die Wiederbeschaffung von Gütern…

UFSL RV/0154-L/03Katastrophenschaden am Zweitwohnsitz keine außergewöhnliche Belastung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…so kann er dies nun für steuerliche Zwecke nicht in Abrede stellen. Mit der Dachreparatur beim Zweitwohnsitz wurde somit kein existenznotwendiges Wirtschaftsgut wiederhergestellt, sodass die Aufwendungen zu Recht nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden. Jedoch auch eine Berücksichtigung als Sonderausgaben (Sanierungsaufwand) ist nach der Gesetzeslage…

UFSL RV/1267-L/07Keine außergewöhnliche Belastung bei Unwetterschaden am privaten Schwimmteich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…dieser Rechtsprechung - bei unterbliebener Sanierung - die weitere Lebensführung zumutbar gewesen. Für die steuerrechtliche Beurteilung ist weiters festzuhalten, dass ein Schwimmteich keinesfalls als ein existenznotwendiges Wirtschaftsgut einzustufen ist. Diese Ansicht deckt sich im Übrigen mit der Verwaltungspraxis ("Nicht absetzbar sind Sanierungskosten an einem Schwimmbad bzw. Biotope " …

BFG RV/7106340/2019Katastrophenschäden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2022

…für 10 Monate berücksichtigt werden. Beseitigung von Katastrophenschäden sind steuerlich nur zu berücksichtigen wenn ein existenznotwendiges Wirtschaftsgut wiederhergestellt wird, das ist normalerweise beim Hauptwohnsitz der Fall. Ein Haus in Pakistan zählt nicht zu den existenznotwendigen Wirtschafsgütern". Mit 16.10.2019 erfolgte der Vorlageantrag des Bf…

UFSI RV/0460-I/06Beseitigung eines Hochwasserschadens an einer Garage nicht zwangsläufig im Sinne des § 34 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2006

…Die Abweisung wurde damit begründet, dass die streitgegenständliche Garage kein "existenznotwendiges" Wirtschaftsgut darstelle und daher den geltend gemachten Sanierungskosten das Merkmal der Zwangsläufigkeit fehle. Die Bw. beantragte mit Schreiben vom 6.7.2006 die Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat und brachte ergänzend vor…

BFG RV/6100063/2023Aufwendungen für die Sanierung eines mit echtem Hausschwamm (Serpula Lacrymans) befallenen Gebäudes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2023

…Auf die entsprechende Aufstellung werde verwiesen ebenso auf die Gutachten des Gutachters ***GA1*** zur Darstellung des Schadensbildes und der Maßnahmen der Schadensbehebung. 3.2. Die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung im Zusammenhang der Beseitigung eines Gegenstandes existenznotwendigen Bedarfs erscheine geboten, wenn von diesem eine Gesundheitsgefährdung ausgeht…