…ausgeschieden (mag ein solcher Zusammenhang ursprünglich bestanden haben). Hinsichtlich der geplanten gegenständlichen Importgeschäfte (Hemdeneinkauf) liegen keine Beweismittel wie Kaufvertragsentwürfe vor .Diesbezügliche Unterlagen wurden im gesamten Verfahren nicht vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht für den Abgabepflichtigen besteht (§ 115 BAO, Ritz…
…Finanzamt zu Recht verwehrt. Ergänzend ist auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen hinzuweisen, welche nach herrschender Meinung eine erhöhte Offenlegungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht beinhaltet, wenn die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten eingeschränkt oder unmöglich sind (vgl. zB. Lochmann , Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten…
…nachgekommen, dass er den Verkäufer namentlich bekannt gegeben habe, um zumindest seinen Willen zur Mitwirkung zu zeigen. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Abgabepflichtiger bei Vorliegen von Auslandssachverhalten zur erhöhten Mitwirkung verpflichtet sei. Aufgrund der Aktenlage und des festgestellten Sachverhaltes habe es den Anschein…
…Zur Nichtvorlage angeblich existierender Dokumente, der Unm ö glichkeit der Erbringung eines Negativbeweises, der erh ö hten Mitwirkung bei Auslandssachverhalten und der Interpretation der Stiftungsdokumente 1.3.1. Argumente der belangten Beh ö rde (hier nicht wiedergegeben) 1.3.2. Beschwerdegr ü nde Gem äß…
…tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkung des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom…
…Steuerbescheide) verweigert hätten, so wäre es aber zumindest zumutbar gewesen eine schriftliche Bestätigung über die Ablehnung vorzulegen. In Zusammenschau all dieser Umstände und in Anbetracht der erhöhten Mitwirkungs- und Dokumentationspflicht bei Auslandssachverhalten erscheint es daher für das Gericht in freier Beweiswürdigung nicht glaubhaft, dass diese…
…tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkung des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom…
…steuerlichen Vertreter vorgelegten Unterlagen gewesen, Prüfungsunterlagen der Vorprüfungen und im besonderen Kontrollmitteilungen seien herangezogen worden. Die bereits bei Vorprüfungen ermittelten Sachverhalte seien bei der Anschlussbetriebsprüfung 1994 bis 1999 mitberücksichtigt worden. c. Bei Auslandssachverhalten bestehe eine erhöhte Mitwirkungsverpflichtung, die in eine Offenlegungsverpflichtung, in eine Beweismittelbeschaffungspflicht und…
…im Zuge der Betriebsprüfung und des nachfolgenden Verfahrens ausdrücklich auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen bei Auslandssachverhalten hingewiesen wurde. Es war der Behörde nicht möglich, ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen Unterlagen und Sachverhalte vollständig zu ermitteln. Es wurden niederschriftliche Erhebungen bei potentiellen Käufern der Liegenschaften durchgeführt…
…die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. (2) Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu…
…Widerspruch stehend. Die erhöhte Mitwirkungs- u. Offenlegungspflicht, die Beweismittelbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflicht wurden sicher nicht in dem Maße vom geprüften Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführung nachgegangen, die eine vollständige Aufklärung des Sachverhaltes zugelassen hat. Im Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten ist es dabei Aufgabe des…
…Herrn U´s, zu diesem Berufungspunkt sowie den an den IWD gestellten Erhebungsersuchen eindeutig zeige. Nach ständiger Rechtsprechung bestehe bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen in Form der Beweismittelbeschaffungs- und Vorsorgepflicht. Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens bedeute in diesem Zusammenhang keineswegs, dass die gesamte…
…die für die Abgabepflicht und die Erhebung von Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen, wie beispielsweise bei Auslandssachverhalten, eingeschränkt. Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben (Parteiengehör). Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht…
…ihre Tätigkeit, über eine Leistungserbringung, über die betriebliche Veranlassung usw. erbracht worden seien. Den Steuerpflichtigen treffe bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die gegenüber der Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde in den Vordergrund trete, da es für die Abgabenbehörde nur schwer oder gar nicht möglich sei, eine genaue…
…Nachweise über die Existenz dieser Firma und ihre Tätigkeit, über eine Leistungserbringung, über die betriebliche Veranlassung usw erbracht wurden. Den Steuerpflichtigen trifft bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die gegenüber der Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde in den Vordergrund tritt, da es für die Abgabenbehörde nur schwer oder…
…13/0224; vgl. auch Schimetschek, Die Verteilung der Beweislast im Abgabenverfahren, ÖStZ 1993, 357; Biro, Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung steuerlicher Auslandssachverhalte, ÖStZ 1993, 130). Die Beweisvorsorgepflicht leitet die österreichische Lehre (Stoll, BAO-Kommentar, Wien 1994, 1558) aus der Wortfolge ...Richtigkeit zu beweisen... in §…
…von "Kick - backs". Bei Auslandssachverhalten komme daher der erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen große Bedeutung zu. Einem Unternehmen sei daher zuzumuten, dass es schon bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner - ganz besonders im Zusammenhang mit hohen Aufwandszahlungen - in Anlehnung an § 166 BAO mögliche Beweismittel…
…über die Existenz dieser Firma und ihre Tätigkeit, über eine Leistungserbringung, über die betriebliche Veranlassung usw erbracht worden seien. Den Steuerpflichtigen treffe bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die gegenüber der Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde in den Vordergrund trete, da es für die Abgabenbehörde nur schwer oder…
…rechtliche Schranken die amtswegige Ermittlung des Sachverhaltes eingeschränkt oder verhindert ist. Dies gilt grundsätzlich bei Auslandssachverhalten, wenn nach der Lage des Falles nur der Abgabepflichtige Angaben zum Sachverhalt machen kann, wenn der Abgabepflichtige zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt…
…dass sich bei Auslandssachverhalten die Beweislast jedenfalls stärker zum potentiell Abgabepflichtigen verschiebt bzw. ihm eine erhöhte Mitwirkungspflicht bis hin zur Beweisvorsorgepflicht auferlegt ist. Dieser auch in ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hervorgehobene Umstand hat schon darin seinen plausiblen Grund, dass bei Auslandssachverhalten die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde…